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Witwenrente und eigenes Einkommen: die Anrechnung

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Eigenes Einkommen mindert eine Witwenrente erst, wenn es netto über dem Freibetrag von 1.122,53 € im Monat liegt. Vom Betrag darüber werden 40 % angerechnet (§ 97 SGB VI). Das Nettoeinkommen ergibt sich aus pauschalen Abzügen vom Brutto, bei einer eigenen Rente 14 %, beim Lohn 40 %.

Angerechnet werden 40 % über dem Freibetrag

Die Einkommensanrechnung folgt einer festen Formel (§ 97 Abs. 2 SGB VI). Vom monatlichen Nettoeinkommen wird der Freibetrag abgezogen, das 26,4-fache des aktuellen Rentenwerts, derzeit 1.122,53 €. Vom Rest mindern 40 % die Witwenrente.

Für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente steigt der Freibetrag um das 5,6-fache des Rentenwerts, 238,11 €. Mit dem Rentenwert ändert sich der Freibetrag jedes Jahr zum 1. Juli.

Das Einkommen zählt nach pauschalen Abzügen

Die Rentenversicherung rechnet nicht mit dem echten Netto, sondern zieht feste Prozentsätze ab (§ 18b Abs. 5 SGB IV). Von einer eigenen gesetzlichen Rente sind es 14 %, bei einem Beginn vor 2011 sind es 13 %. Vom Arbeitslohn gehen 40 % ab, von einer nachgelagert besteuerten Betriebsrente 23 %, vor 2011 begonnen 21,2 %; wird sie nur mit dem Ertragsanteil besteuert, sind es 17,5 %.

Kapitalerträge zählen nach Abzug des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 € mit 30 % Abschlag, private Renten aus Versicherungsverträgen mit 12,7 %. Auch der Lohn aus einem Minijob wird angerechnet, eine Riester-Rente dagegen nicht.

Rechenbeispiel: von 990 € bleiben 923,01 €

Der verstorbene Ehemann bezog 1.800 € Rente. Die große Witwenrente beträgt 55 % davon, 990 €. Die Witwe hat eine eigene Rente von 1.500 €; nach dem Abzug von 14 % zählen 1.290 €.

Das sind 167,47 € über dem Freibetrag, davon werden 40 % angerechnet, 66,99 €. Es bleiben 923,01 € Witwenrente im Monat, zusätzlich zur eigenen Rente.

Im Sterbevierteljahr gibt es die volle Rente

Für die ersten drei Monate nach dem Sterbemonat zahlt die Rentenversicherung die Rente des Verstorbenen in voller Höhe, im Beispiel 1.800 € (§ 67 SGB VI). In dieser Zeit wird kein Einkommen angerechnet.

Danach gilt der Rentenartfaktor der großen Witwenrente von 55 %, und die Anrechnung beginnt. Den Antrag stellst du deshalb früh, denn die Zahlung des Sterbevierteljahres setzt ihn voraus.

Die kleine Witwenrente ist befristet

Die große Witwenrente gibt es, wenn die Hinterbliebene ein Kind erzieht, erwerbsgemindert ist oder ein Mindestalter erreicht hat; bei einem Todesfall im Jahr 2026 sind das 46 Jahre und 6 Monate (§ 46 Abs. 2, § 242a SGB VI). Sonst gibt es die kleine Witwenrente mit 25 %, längstens 24 Monate.

Für beide gilt dieselbe Einkommensanrechnung mit demselben Freibetrag. Von der kleinen Witwenrente bleibt bei eigenem Einkommen darum wenig oder nichts.

Nach altem Recht gelten 60 %

Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und ist einer der Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren, gilt das alte Hinterbliebenenrecht. Die große Witwenrente beträgt dann 60 % statt 55 % (§ 255 SGB VI).

Außerdem zählen nach altem Recht nur Erwerbseinkommen und gesetzliche Ersatzeinkommen wie die eigene Rente (§ 114 SGB IV). Betriebsrenten, private Renten und Kapitalerträge bleiben außen vor.

Die Anrechnung wird jedes Jahr geprüft

Ändert sich das Einkommen, meldest du das der Rentenversicherung. Eine Erhöhung der eigenen Rente berücksichtigt sie zum 1. Juli selbst, ebenso den neuen Freibetrag. Bei schwankendem Arbeitseinkommen rechnet sie mit dem Vorjahr.

Was ein Minijob neben der Rente bringt und wie er hier zählt, zeigt Rente und Minijob. Wie Witwenrente und eigene Rente zusammen besteuert werden, steht im Artikel zur Frage, ab wann Rentner Steuern zahlen.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich neben der Witwenrente verdienen?

Bis zum Freibetrag von 1.122,53 € netto im Monat ohne Kürzung. Vom Netto darüber werden 40 % angerechnet; die Witwenrente sinkt also nie um den ganzen Mehrbetrag.

Was passiert mit der Witwenrente, wenn meine eigene Rente steigt?

Die eigene Rente zählt nach dem Abzug von 14 % höher, und vom Mehr über dem Freibetrag werden 40 % angerechnet. Weil der Freibetrag zum 1. Juli mit dem Rentenwert steigt, gleicht sich ein Teil davon wieder aus.

Zählt eine private Rente oder Lebensversicherung als Einkommen?

Private Renten aus Lebens- und Rentenversicherungen zählen als Erwerbsersatzeinkommen (§ 18a Abs. 3 Satz 1 Nr. 10 SGB IV), nach einem Abzug von 12,7 %. Bei einer Kapitalauszahlung aus einem neueren Vertrag zählt der Ertrag, Auszahlung minus Beiträge, als Vermögenseinkommen (§ 18a Abs. 4 SGB IV).

Bekomme ich die volle Rente in den ersten Monaten?

Ja. Im Sterbevierteljahr, den drei Monaten nach dem Sterbemonat, gibt es die Rente des Verstorbenen ungekürzt und ohne Einkommensanrechnung.

Steigt der Freibetrag?

Ja, er ist an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst.

Quellen

Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Witwenrente-Rechner.

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