Zum Inhalt springen
RuhestandsklarZum Planer

Witwenrente berechnen

Nach dem Tod des Ehepartners zahlt die Rentenversicherung eine Witwen- oder Witwerrente. Der Rechner zeigt die Rente im Sterbevierteljahr, die große oder kleine Witwenrente danach und wie viel deines eigenen Einkommens auf sie angerechnet wird.

Gerechnet wird mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 €: Freibetrag 1.122,53 € im Monat, je Kind mit Waisenrente 238,11 € mehr. Für Witwer gilt dasselbe.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server.

Deine Angaben

Die Altersrente, die der Verstorbene bekam, oder die volle Erwerbsminderungsrente aus seiner Renteninformation.

Art der Witwenrente

Die große gibt es bei einem Todesfall 2026 ab 46 Jahren und 6 Monaten, bei Erwerbsminderung oder wenn du ein Kind unter 18 erziehst; sonst die kleine.

Dann gilt das alte Recht: ein höherer Anteil, und nur Arbeitsentgelt und Renten werden angerechnet.

Je Kind erhöht sich der Freibetrag. Keine: 0.

Dein eigenes Einkommen

Davon zieht die Rentenversicherung 40 % pauschal ab.

Davon gehen 14 % ab, bei Rentenbeginn vor 2011 13 %.

Davon gehen 17,5 % ab. Nach altem Recht zählt sie nicht.

Ein Zwölftel der Zinsen und Erträge des Vorjahres, die der Abgeltungsteuer unterliegen; davon gehen 30 % ab. Nach altem Recht zählen sie nicht.

Deine Witwenrente

Deine Witwenrente nach der Anrechnung: 923,01 € im Monat.

Rente in den 3 Monaten nach dem Sterbemonat
1.800,00 €
Rentenartfaktor danach
0,55
Witwenrente vor der Anrechnung
990,00 €
Dein Nettoeinkommen nach den Pauschalen
1.290,00 €
Freibetrag
− 1.122,53 €
Einkommen über dem Freibetrag
167,47 €
Davon angerechnet (40 %)
− 66,99 €
Witwenrente nach der Anrechnung
923,01 €

Die Witwenrente ist brutto: Kranken- und Pflegeversicherung und gegebenenfalls Steuer gehen noch ab. Stirbt ein Versicherter vor 65, kann die Rentenversicherung einen Abschlag rechnen; das rechnet der Rechner nicht.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, jeder nach dem Gesetz. Das Beispiel: 1.800,00 € Rente des Verstorbenen, große Witwenrente nach neuem Recht, eigene Rente von 1.500,00 €, keine Kinder.

  1. Sterbevierteljahr: In den drei Monaten nach dem Sterbemonat gibt es die volle Rente des Verstorbenen, ohne Anrechnung (§ 67 und § 97 SGB VI). Im Beispiel: 1.800,00 € im Monat.
  2. Witwenrente: Danach 55 % der Rente des Verstorbenen bei der großen, 25 % bei der kleinen Witwenrente, nach altem Recht 60 % (§ 67 und § 255 SGB VI). Im Beispiel: 990,00 €.
  3. Nettoeinkommen: Vom eigenen Einkommen gehen Pauschalen ab: 40 % vom Arbeitsentgelt, 14 % von einer eigenen Rente, 17,5 % von einer Betriebsrente (§ 18b SGB IV). Im Beispiel: 1.290,00 €.
  4. Freibetrag: Das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts bleibt frei, je waisenrentenberechtigtes Kind 238,11 € mehr (§ 97 Abs. 2 SGB VI). Im Beispiel: 1.122,53 €, darüber 167,47 €.
  5. Anrechnung: 40 % des Einkommens über dem Freibetrag kürzen die Witwenrente. Im Beispiel: 66,99 €; es bleiben 923,01 € Witwenrente im Monat, brutto.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente?

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, nach altem Recht 60 %; die kleine 25 %. In den ersten drei Monaten nach dem Sterbemonat gibt es die volle Rente.

Wie viel darf ich zur Witwenrente dazuverdienen?

Bis zu einem Nettoeinkommen von 1.122,53 € im Monat wird nichts angerechnet; je Kind mit Waisenrente 238,11 € mehr. Vom Einkommen darüber kürzen 40 % die Witwenrente (§ 97 SGB VI).

Wird meine eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, als Einkommen, nach einem Abzug von 14 % (Rentenbeginn vor 2011: 13 %). Im Beispiel werden aus 1.500,00 € Rente 1.290,00 € Nettoeinkommen, und die Witwenrente sinkt um 66,99 €.

Was ist das alte Recht bei der Witwenrente?

Wer vor 2002 geheiratet hat und mit einem Ehepartner, der vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, erhält 60 % statt 55 %, und Betriebsrenten und Kapitalerträge werden nicht angerechnet (§ 255 SGB VI, § 114 SGB IV).

Wie lange gibt es die kleine Witwenrente?

Nach neuem Recht höchstens 24 Kalendermonate (§ 46 Abs. 1 SGB VI). Die große Witwenrente gibt es bei einem Todesfall 2026 ab 46 Jahren und 6 Monaten, bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind unter 18 erzogen wird, ohne zeitliche Grenze.

Witwenrente: Höhe und Anrechnung des Einkommens

Wer eine Witwenrente bekommt

Witwen und Witwer erhalten eine Rente, wenn der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre versichert war und die Ehe mindestens ein Jahr bestand (§ 46 SGB VI). Die große Witwenrente gibt es bei einem Todesfall 2026 ab 46 Jahren und 6 Monaten (§ 242a SGB VI; das Alter steigt mit dem Todesjahr), bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind unter 18 erzogen wird; sonst die kleine, nach neuem Recht für höchstens 24 Monate.

Die Höhe

In den drei Monaten nach dem Sterbemonat, dem Sterbevierteljahr, gibt es die volle Rente des Verstorbenen. Danach beträgt die große Witwenrente 55 %, die kleine 25 % (§ 67 SGB VI). Wer vor 2002 geheiratet hat und mit einem Ehepartner, der vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, erhält nach altem Recht 60 % (§ 255 SGB VI).

Welches Einkommen zählt

Angerechnet wird eigenes Einkommen: Arbeitsentgelt, eigene Renten, Betriebsrenten und Kapitalerträge. Die Rentenversicherung rechnet es pauschal netto (§ 18b Abs. 5 SGB IV): 40 % weniger beim Arbeitsentgelt, 14 % bei einer eigenen Rente, 17,5 % bei einer Betriebsrente, 30 % bei Kapitalerträgen mit Abgeltungsteuer. Nach altem Recht zählen nur Arbeitsentgelt und Renten (§ 114 SGB IV).

Freibetrag und Anrechnung

Frei bleibt das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts, seit Juli 2026 1.122,53 € im Monat, für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente das 5,6fache mehr, 238,11 €. Vom Nettoeinkommen über dem Freibetrag werden 40 % von der Witwenrente abgezogen (§ 97 SGB VI). Im Sterbevierteljahr wird nichts angerechnet.

Das Rechenbeispiel

Die Rente des Verstorbenen betrug 1.800,00 €. Im Sterbevierteljahr gibt es 1.800,00 €, danach als große Witwenrente 990,00 €. Die eigene Rente von 1.500,00 € zählt nach dem Abzug von 14 % mit 1.290,00 €. Das sind 167,47 € über dem Freibetrag; 40 % davon, 66,99 €, werden angerechnet. Es bleiben 923,01 € Witwenrente im Monat.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner nimmt die Rente des Verstorbenen, wie du sie eingibst. Starb er vor 65, rechnet die Rentenversicherung mit Zurechnungszeiten und einem möglichen Abschlag; Rentensplitting, Erziehungsrente, Einkommen aus Selbständigkeit oder Beamtenversorgung und Steuer rechnet er nicht. Was von deiner eigenen Rente netto bleibt, zeigt der Netto-Rente-Rechner.

Quellen

Auf diese Gesetze und die Angaben der Deutschen Rentenversicherung stützen sich der Rechner und der Text. Die Links führen zum Wortlaut.

Quellen geprüft für den Regelstand 2026.1; Stand dieser Seite: 12.10.2026.

Im Planer weiterrechnen

Eine Witwenrente ändert den ganzen Ruhestand: Einkommen, Steuer, Krankenversicherung und wie lange das Depot reicht. Der Planer rechnet ihn Jahr für Jahr durch.

Planer kostenlos starten