Witwenrente: Höhe und Anrechnung des Einkommens
Wer eine Witwenrente bekommt
Witwen und Witwer erhalten eine Rente, wenn der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre versichert war und die Ehe mindestens ein Jahr bestand (§ 46 SGB VI). Die große Witwenrente gibt es bei einem Todesfall 2026 ab 46 Jahren und 6 Monaten (§ 242a SGB VI; das Alter steigt mit dem Todesjahr), bei Erwerbsminderung oder wenn ein Kind unter 18 erzogen wird; sonst die kleine, nach neuem Recht für höchstens 24 Monate.
Die Höhe
In den drei Monaten nach dem Sterbemonat, dem Sterbevierteljahr, gibt es die volle Rente des Verstorbenen. Danach beträgt die große Witwenrente 55 %, die kleine 25 % (§ 67 SGB VI). Wer vor 2002 geheiratet hat und mit einem Ehepartner, der vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, erhält nach altem Recht 60 % (§ 255 SGB VI).
Welches Einkommen zählt
Angerechnet wird eigenes Einkommen: Arbeitsentgelt, eigene Renten, Betriebsrenten und Kapitalerträge. Die Rentenversicherung rechnet es pauschal netto (§ 18b Abs. 5 SGB IV): 40 % weniger beim Arbeitsentgelt, 14 % bei einer eigenen Rente, 17,5 % bei einer Betriebsrente, 30 % bei Kapitalerträgen mit Abgeltungsteuer. Nach altem Recht zählen nur Arbeitsentgelt und Renten (§ 114 SGB IV).
Freibetrag und Anrechnung
Frei bleibt das 26,4fache des aktuellen Rentenwerts, seit Juli 2026 1.122,53 € im Monat, für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente das 5,6fache mehr, 238,11 €. Vom Nettoeinkommen über dem Freibetrag werden 40 % von der Witwenrente abgezogen (§ 97 SGB VI). Im Sterbevierteljahr wird nichts angerechnet.
Das Rechenbeispiel
Die Rente des Verstorbenen betrug 1.800,00 €. Im Sterbevierteljahr gibt es 1.800,00 €, danach als große Witwenrente 990,00 €. Die eigene Rente von 1.500,00 € zählt nach dem Abzug von 14 % mit 1.290,00 €. Das sind 167,47 € über dem Freibetrag; 40 % davon, 66,99 €, werden angerechnet. Es bleiben 923,01 € Witwenrente im Monat.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner nimmt die Rente des Verstorbenen, wie du sie eingibst. Starb er vor 65, rechnet die Rentenversicherung mit Zurechnungszeiten und einem möglichen Abschlag; Rentensplitting, Erziehungsrente, Einkommen aus Selbständigkeit oder Beamtenversorgung und Steuer rechnet er nicht. Was von deiner eigenen Rente netto bleibt, zeigt der Netto-Rente-Rechner.