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Betriebsrente-Rechner: Steuer und Krankenversicherung

Von der Betriebsrente gehen Kranken- und Pflegeversicherung und Einkommensteuer ab. Der Rechner zeigt die Beiträge mit dem Freibetrag der KVdR, den Versorgungsfreibetrag nach deinem Beginnjahr, die Steuer zu deinem Grenzsteuersatz und was netto im Monat bleibt.

Gerechnet wird ein Monat mit den Beitragssätzen von 2026 und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, die Steuer für ein Jahr nach dem Tarif von 2026, einzeln veranlagt, ohne Kirchensteuer.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server.

Deine Angaben

Der Betrag vor Abzügen, wie ihn dein früherer Arbeitgeber oder der Versorgungsträger nennt.

Art der Betriebsrente

Sie entscheidet über die Steuer, nicht über die Krankenversicherung.

Es bestimmt den Versorgungsfreibetrag; er bleibt für die ganze Laufzeit gleich. Möglich sind die Jahre 1960 bis 2100.

Krankenversicherung

Die meisten Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert.

Hast du Kinder?

Ohne Kinder zahlst du einen höheren Pflegebeitrag.

Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung je Kind (§ 55 SGB XI). Keine: 0.

Dein zu versteuerndes Einkommen ohne die Betriebsrente, etwa aus der gesetzlichen Rente, nach allen Abzügen.

Deine Betriebsrente netto

Deine Betriebsrente netto: 344,52 € im Monat.

Betriebsrente brutto im Monat
500,00 €
Beitragspflichtig nach dem Freibetrag von 197,75 €
302,25 €
Krankenversicherung
− 52,90 €
Pflegeversicherung
− 18,00 €
Beiträge zusammen im Monat
70,90 €
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag im Monat
− 84,58 €
Betriebsrente netto im Monat
344,52 €

Die Steuer im Jahr

Betriebsrente im Jahr
6.000,00 €
Versorgungsfreibetrag im Jahr
− 768,00 €
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
− 288,00 €
Werbungskosten-Pauschbetrag
− 102,00 €
Steuerpflichtiger Teil
4.842,00 €
Beiträge als Vorsorgeaufwendungen
− 850,80 €
Einkommensteuer auf die Betriebsrente im Jahr
1.015,00 €
Solidaritätszuschlag auf die Betriebsrente im Jahr
0,00 €

Die Steuer ist der Unterschied zwischen der Steuer mit und ohne Betriebsrente, zu deinem Grenzsteuersatz. Der Rechner nimmt an, dass deine gesetzliche Rente die Beitragsbemessungsgrenze nicht ausschöpft.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, jeder nach dem Gesetz. Das Beispiel: 500,00 € Betriebsrente im Monat aus einer Direktzusage, Beginn 2026, in der KVdR, mit Kindern, 20.000,00 € übriges zu versteuerndes Einkommen.

  1. Krankenversicherung: In der KVdR bleibt ein Freibetrag von 197,75 € frei; auf den Rest fallen der allgemeine Beitragssatz und der Zusatzbeitrag voll an (§ 226 und § 248 SGB V). Im Beispiel: 52,90 € auf 302,25 €.
  2. Pflegeversicherung: Über der Freigrenze von 197,75 € auf die ganze Betriebsrente, zum vollen Satz (§ 57 SGB XI). Im Beispiel: 18,00 €.
  3. Versorgungsfreibetrag: Bei einer Direktzusage bleiben je nach Beginn ein Prozentsatz mit Höchstbetrag und ein Zuschlag steuerfrei (§ 19 Abs. 2 EStG), dazu 102,00 € Werbungskosten (§ 9a EStG). Im Beispiel für 2026: 768,00 € und 288,00 € von 6.000,00 €.
  4. Steuer: Die Einkommensteuer auf das übrige Einkommen mit der Betriebsrente, nach Abzug der Beiträge (§ 10 EStG), minus die Steuer ohne sie (§ 32a EStG). Im Beispiel: 1.015,00 € im Jahr, 84,58 € im Monat.
  5. Netto: Die Betriebsrente minus Beiträge und Steuer. Im Beispiel: 344,52 € im Monat; als freiwillig Versicherter mit 105,50 € Beiträgen 318,92 €.

Häufige Fragen

Wie viel Krankenversicherung zahle ich auf die Betriebsrente?

In der KVdR den allgemeinen Beitragssatz und den Zusatzbeitrag voll auf den Teil über 197,75 € im Monat, die Pflegeversicherung auf die ganze Betriebsrente, sobald sie über 197,75 € liegt. Im Beispiel: 70,90 € im Monat.

Gibt es einen Freibetrag für die Betriebsrente?

In der Krankenversicherung der Rentner ja, 197,75 € im Monat (§ 226 Abs. 2 SGB V), nicht in der Pflegeversicherung. Freiwillig Versicherte haben keinen Freibetrag.

Muss ich die Betriebsrente versteuern?

Ja. Eine Direktzusage oder Unterstützungskassenrente ist ein Versorgungsbezug mit Versorgungsfreibetrag nach dem Beginnjahr (§ 19 EStG); eine Rente aus Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung mit steuerfreien Beiträgen ist voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG).

Wie hoch ist der Versorgungsfreibetrag?

Er hängt vom Jahr des Versorgungsbeginns ab und sinkt jedes Jahr. Für einen Beginn 2026: 12,8 % der Versorgungsbezüge, höchstens 960,00 €, dazu ein Zuschlag von 288,00 €. Er bleibt für die ganze Laufzeit gleich.

Warum hängt die Steuer von meinem übrigen Einkommen ab?

Weil die Betriebsrente zum übrigen Einkommen kommt und zum persönlichen Grenzsteuersatz besteuert wird. Je mehr andere Einkünfte, etwa die gesetzliche Rente, desto höher der Satz.

Betriebsrente: Steuer und Beiträge Schritt für Schritt

Kranken- und Pflegeversicherung

Auf Betriebsrenten zahlen Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und den Zusatzbeitrag voll, ohne Anteil der Rentenversicherung (§ 248 SGB V). Pflichtversicherte in der KVdR haben in der Krankenversicherung einen Freibetrag von 197,75 € im Monat (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V). In der Pflegeversicherung ist derselbe Betrag nur eine Freigrenze: Liegt die Betriebsrente darüber, ist alles beitragspflichtig (§ 57 SGB XI).

Freiwillig Versicherte

Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt auf die ganze Betriebsrente, ohne Freibetrag, und auch auf andere Einkünfte wie Mieten oder Kapitalerträge (§ 240 SGB V). Das macht bei der Betriebsrente schnell einige Euro im Monat aus.

Der Versorgungsfreibetrag

Betriebsrenten aus einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse sind Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 2 EStG). Von ihnen bleibt ein Teil steuerfrei, der mit jedem Beginnjahr kleiner wird: für einen Beginn 2026 12,8 % der Jahresbezüge, höchstens 960,00 €, dazu ein Zuschlag. Der Betrag gilt für die ganze Laufzeit. Dazu kommt ein Pauschbetrag von 102,00 € für Werbungskosten (§ 9a EStG).

Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

Renten aus diesen drei Wegen sind voll steuerpflichtig, soweit die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei waren (§ 22 Nr. 5 EStG). Einen Versorgungsfreibetrag gibt es nicht. Der Pauschbetrag von 102,00 € gilt für sie und die gesetzliche Rente zusammen; der Rechner nimmt an, dass ihn die gesetzliche Rente schon nutzt.

Das Rechenbeispiel

500,00 € Betriebsrente aus einer Direktzusage, Beginn 2026, in der KVdR mit Kindern: Krankenversicherung 52,90 € auf 302,25 €, Pflegeversicherung 18,00 €. Von 6.000,00 € im Jahr bleiben 768,00 € Versorgungsfreibetrag, 288,00 € Zuschlag und 102,00 € Pauschbetrag frei. Neben 20.000,00 € übrigem Einkommen kostet sie 1.015,00 € Einkommensteuer im Jahr. Netto bleiben 344,52 € im Monat.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner rechnet einzeln veranlagt und ohne Kirchensteuer, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, und nimmt an, dass die gesetzliche Rente die Beitragsbemessungsgrenze nicht ausschöpft. Kapitalauszahlungen, Riester-geförderte Betriebsrenten und private Krankenversicherung rechnet er nicht. Die Beiträge auf gesetzliche Rente und Betriebsrente zusammen zeigt der Krankenversicherung-Rechner für Rentner.

Artikel: Krankenversicherung der Rentner

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