Von der Bruttorente zur Netto-Rente
Was von der Rente übrig bleibt
Die gesetzliche Rente kommt nicht in voller Höhe auf deinem Konto an. Von ihr gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und ein Teil von ihr ist einkommensteuerpflichtig. Wie viel das ist, hängt vor allem von drei Dingen ab: wie du in der Rente krankenversichert bist, in welchem Jahr deine Rente begonnen hat und ob du neben der Rente weitere Einkünfte hast.
Der Rechner oben geht diese Schritte für ein Jahr nach den Regeln von 2026 durch und zeigt jeden mit seiner Rechtsgrundlage. Die Netto-Rente ist dann, was von der Bruttorente nach den Beiträgen und der Steuer des Jahres im Monat bleibt.
Krankenversicherung der Rentner
Die meisten Rentnerinnen und Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Dafür musst du in der zweiten Hälfte deines Berufslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich versichert gewesen sein; jedes Kind zählt dabei mit drei Jahren. Ob das zutrifft, prüft deine Krankenkasse.
In der KVdR zahlst du Beiträge auf die Rente, auf Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten und auf Arbeitseinkommen, die beiden letzten erst ab einer bestimmten Höhe (bei Betriebsrenten in der Krankenversicherung über einem Freibetrag, sonst über einer Freigrenze); auf Mieten und Kapitalerträge zahlst du nichts. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %, der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2,9 %. Beides teilen sich bei der Rente die Rentenversicherung und du je zur Hälfte. Den Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,6 % trägst du dagegen allein; ohne Kinder kommt ein Zuschlag von 0,6 % dazu. Beiträge fallen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat an.
Freiwillig gesetzlich versichert
Wer die Bedingung der KVdR nicht erfüllt, bleibt meist freiwillig gesetzlich versichert. Dann zählen alle Einnahmen: die Rente mit 14,6 %, Mieten und Kapitalerträge mit dem ermäßigten Satz von 14 %, dazu jeweils der Zusatzbeitrag. Mindestens zählt die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat, auch wenn deine Einnahmen darunter liegen.
Zu deiner Krankenversicherung zahlt die Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags auf die Rente. Den Beitrag zahlst du selbst an deine Krankenkasse.
Privat versichert
Bist du privat versichert, zahlst du deine Beiträge zur Kranken- und zur Pflegeversicherung weiter wie bisher. Auf Antrag zahlt dir die Rentenversicherung einen Zuschuss zur Krankenversicherung, berechnet wie bei freiwillig Versicherten mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, höchstens aber die Hälfte deines Beitrags zur Krankenversicherung. Zur Pflegeversicherung gibt es keinen Zuschuss. Gib deshalb beide Beiträge getrennt ein.
Die Steuer auf die Rente
Wie viel deiner Rente steuerpflichtig ist, richtet sich nach dem Jahr deines Rentenbeginns. Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, versteuert 50 % der Rente; für einen Rentenbeginn 2026 sind es 84 %, und ab 2058 ist die ganze Rente steuerpflichtig.
Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Kennst du deine Rente bei Rentenbeginn, rechnet der Rechner den steuerfreien Teil aus ihr. Sonst schätzt er ihn aus deiner heutigen Rente; liegt dein Rentenbeginn Jahre zurück, kann die tatsächliche Steuer dann deutlich höher sein, weil deine Rente damals niedriger war.
Vom Einkommen zur Steuer
Vom steuerpflichtigen Teil gehen der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,00 € ab, deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Vorsorgeaufwendungen und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,00 €. Weitere Einkünfte kommen hinzu. Liegt das Ergebnis nicht über dem Grundfreibetrag von 12.348,00 €, fällt keine Einkommensteuer an. Den Solidaritätszuschlag zahlst du erst, wenn deine Einkommensteuer die Freigrenze von 20.350,00 € übersteigt.
Ein Beispiel
Eine Bruttorente von 1.913,40 € im Monat, Rentenbeginn 2026, Krankenversicherung der Rentner, mit Kindern, ohne weitere Einkünfte: Die Beiträge betragen 167,42 € für die Kranken- und 68,88 € für die Pflegeversicherung. Steuerpflichtig sind 84 % der Rente; nach allen Abzügen bleibt ein zu versteuerndes Einkommen von 16.313,47 €. Die Einkommensteuer beträgt 698,00 € im Jahr, also 58,17 € im Monat. Netto bleiben 1.618,93 € im Monat.
Was der Rechner nicht abbildet
Der Rechner rechnet für eine alleinstehende Person. Er kennt keine Zusammenveranlagung von Ehepaaren, keine Kirchensteuer, keinen Altersentlastungsbetrag, keine Betriebsrenten und andere Versorgungsbezüge, keine Kapitalerträge und keinen Zusatzbeitrag deiner eigenen Krankenkasse. Er rechnet mit zwölf gleichen Monaten, also ohne Rentenanpassung im Juli und ohne Rentenbeginn im Lauf des Jahres. Den Abschlag in der Pflegeversicherung für Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt er nicht. Deine Beiträge zieht er ganz als Vorsorgeaufwendungen ab; privat Versicherte können nur den Anteil für die Basisabsicherung abziehen, ihre Steuer kann deshalb höher sein. Im Planer rechnest du mit deinem eigenen Zusatzbeitrag, mit Kirchensteuer, mit Kapitalerträgen und mit jedem Jahr bis zum Ende deines Plans.