Entnahmeplan: die Rentenlücke mit Fonds füllen, mit Steuern gerechnet
Reicht die gesetzliche Rente nicht für deine Ausgaben, füllt ein Entnahmeplan die Lücke aus deinem Depot. Du verkaufst dabei regelmäßig Fondsanteile, und nur der Gewinn darin wird besteuert. Hier liest du, wie du die Rentenlücke bestimmst, welche Anteile bei einer Entnahme verkauft werden und was nach der Steuer netto bleibt.
Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 05.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.
Die Rentenlücke: netto gegen netto
Die Rentenlücke ist der Unterschied zwischen dem, was du im Ruhestand ausgeben willst, und dem, was von deiner Rente netto bleibt. Netto heißt: nach den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und nach der Einkommensteuer. Rechne beides in derselben Währung, also mit Ausgaben in heutigen Euro und einer Rente, die mit dem Rentenwert steigt.
Ein Beispiel: Von einer Bruttorente von 1.913,40 € im Monat mit Beginn 2026 bleiben nach Krankenversicherung (167,42 €), Pflegeversicherung (68,88 €) und Einkommensteuer (58,17 €) netto 1.618,93 €. Was du darüber hinaus ausgibst, muss aus deinem Vermögen kommen. Deine eigene Netto-Rente rechnet der Netto-Rente-Rechner aus.
So funktioniert ein Entnahmeplan
Bei einem Entnahmeplan verkaufst du in festen Abständen Fondsanteile und überweist dir das Geld auf dein Girokonto. Die meisten Broker bieten das als Auszahlplan an; du kannst aber auch selbst verkaufen, etwa einmal im Jahr für die nächsten zwölf Monate. Üblich sind zwei Wege: ein fester Betrag, der mit der Inflation steigen kann, oder ein fester Anteil des jeweiligen Depotwerts, der mit den Kursen schwankt.
Wie lange dein Vermögen reicht, hängt von der Höhe der Entnahmen, den Renditen und der Reihenfolge guter und schlechter Jahre ab. Fallen die Kurse gleich zu Beginn, musst du mehr Anteile verkaufen und hast weniger für die Erholung übrig. Deshalb lohnt es sich, nicht nur mit einer Durchschnittsrendite zu rechnen, sondern viele mögliche Verläufe durchzuspielen.
Steuer zahlst du nur auf den Gewinn
Verkaufst du Anteile, ist nur der Gewinn darin steuerpflichtig: Verkaufserlös minus Anschaffungskosten, abzüglich der Vorabpauschalen, die für diese Anteile schon versteuert wurden (§ 19 Abs. 1 InvStG). Welche Anteile verkauft werden, bestimmt das FIFO-Verfahren: die zuerst gekauften zuerst (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG). Das sind meist die mit dem höchsten Gewinn.
Vom Gewinn bleibt bei einem Aktienfonds 30 % steuerfrei, die Teilfreistellung. Danach greift dein Sparer-Pauschbetrag von 1.000,00 €, wie der Artikel zum Freistellungsauftrag zeigt, und auf den Rest fallen 25 % Abgeltungsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag an, gegebenenfalls Kirchensteuer.
Rechenbeispiel: eine Entnahme von 3.000,00 €
Angenommen, du hast 10 Anteile eines Aktienfonds für 1.000,00 € gekauft und später 10 weitere für 1.500,00 €. Für deine Entnahme verkaufst du 15 Anteile zu je 200 €, also für 3.000,00 €. Nach FIFO stammen sie aus beiden Käufen und haben zusammen 1.750,00 € gekostet; der Gewinn beträgt 1.250,00 €.
Steuerfrei bleiben 30 % des Gewinns, steuerpflichtig sind 875,00 €. Ist dein Sparer-Pauschbetrag schon durch andere Erträge aufgebraucht, zahlst du darauf 230,78 € Steuer. Auf dein Girokonto kommen 2.769,22 €. Vom Erlös gehen also 7,69 % an das Finanzamt, obwohl der Gewinn 41,67 % des Erlöses ausmacht.
Mit freiem Pauschbetrag oder mit der Günstigerprüfung bei einer niedrigen Rente kann die Steuer noch niedriger sein; der Artikel zur Kapitalertragsteuer im Ruhestand rechnet das vor.
Reihenfolge und Zeitpunkt der Entnahmen
Hast du mehrere Fonds, entscheidest du, aus welchem du zuerst verkaufst. Verkaufst du zuerst die Anteile mit dem geringsten Gewinn, zahlst du anfangs weniger Steuer; verteilst du Verkäufe so, dass du den Pauschbetrag jedes Jahr nutzt, sparst du über die Jahre Steuer. Planst du, vor der Rente aufzuhören, achte auf die Krankenversicherung: Als freiwilliges Mitglied zahlst du auch auf Kapitalerträge Beiträge, wie der Artikel zur Krankenversicherung der Rentner erklärt.
Inflation und lange Laufzeiten
Ein Entnahmeplan läuft oft über Jahrzehnte. In dieser Zeit steigen die Preise, und ein fester Betrag verliert an Kaufkraft. Rechne deine Ausgaben deshalb in heutigen Euro und lass sie mit einer angenommenen Inflation steigen. Deine Rente steigt mit dem Rentenwert, der zuletzt von 40,79 € auf 42,52 € je Entgeltpunkt angehoben wurde; steigt sie langsamer als die Preise, muss das Depot über die Jahre einen größeren Teil tragen.
Plane außerdem Geld für größere Ausgaben ein, etwa ein Auto, eine Reparatur am Haus oder Pflege. Solche Einmalausgaben trägst du im Planer als eigene Posten in einem bestimmten Jahr ein, und er zeigt, wie sie sich auf dein Vermögen auswirken.
Was das für deine Planung heißt
Ein Entnahmeplan ist ein Zusammenspiel aus Rente, Ausgaben, Renditen, Steuern und Beiträgen, über Jahrzehnte. Der Planer rechnet das Jahr für Jahr: Er verkauft nach FIFO, wendet Teilfreistellung, Pauschbetrag und Günstigerprüfung an, zeigt, wie lange dein Vermögen reicht, und mit Plus, in wie vielen simulierten Verläufen es reicht. Die Begriffe stehen im Glossar.
Häufige Fragen
Wie hoch darf meine Entnahme sein?
Das hängt von deinem Vermögen, deinen Renditen, deiner Rente und davon ab, wie lange das Geld reichen soll. Eine feste Regel gibt es nicht; rechne verschiedene Höhen und Verläufe durch.
Muss ich bei jeder Entnahme Steuer zahlen?
Nur auf den Gewinn in den verkauften Anteilen, und erst, wenn dein Sparer-Pauschbetrag aufgebraucht ist. Die Teilfreistellung macht bei Aktienfonds 30 % davon steuerfrei.
Welche Anteile werden zuerst verkauft?
Bei einem Fonds im selben Depot immer die zuerst gekauften, nach dem FIFO-Verfahren (§ 20 Abs. 4 Satz 7 EStG).
Zählen Entnahmen für die Krankenversicherung?
In der KVdR nicht. Als freiwilliges Mitglied zahlst du Beiträge auf den Ertrag in den Entnahmen, nicht auf das entnommene Kapital selbst.
Was passiert mit der Vorabpauschale während eines Entnahmeplans?
Sie fällt auf die Anteile, die noch im Depot liegen, weiter jedes Jahr an. Beim Verkauf wird die schon versteuerte Vorabpauschale vom Gewinn abgezogen, nichts wird doppelt besteuert (§ 19 Abs. 1 InvStG).
Im Planer weiterrechnen
Der Planer rechnet dein ganzes Leben durch: Rente, Depot, Entnahmen, Steuern und Krankenversicherung, Jahr für Jahr mit Rechenweg. Deine Daten bleiben in deinem Browser.