Krankenversicherung als Rentner: Beiträge auf Rente und Betriebsrente
Beiträge auf die gesetzliche Rente
Auf die gesetzliche Rente gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % und der Zusatzbeitrag deiner Kasse, im Durchschnitt 2,9 % (§ 241, § 242a SGB V). In der KVdR trägt die Rentenversicherung die Hälfte davon (§ 249a SGB V), du zahlst also 8,75 %. Die Pflegeversicherung von 3,6 %, ohne Kinder 4,2 %, trägst du allein (§ 55, § 59 SGB XI).
Beiträge auf die Betriebsrente und der Freibetrag
Eine Betriebsrente zählt als Versorgungsbezug (§ 229 SGB V). Auf sie zahlst du den vollen Beitrag selbst, allgemeinen Beitragssatz und Zusatzbeitrag (§ 248 SGB V). In der KVdR bleibt in der Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 € im Monat beitragsfrei (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V): Nur der Teil darüber kostet Beiträge.
In der Pflegeversicherung gibt es diesen Freibetrag nicht, nur eine Freigrenze in derselben Höhe (§ 226 Abs. 2 Satz 1 SGB V mit § 57 SGB XI): Liegt die Betriebsrente darüber, fällt der Pflegebeitrag auf den ganzen Betrag an.
Als freiwilliges Mitglied
Wer nicht in die KVdR kommt, ist meist freiwillig versichert. Dann zählen alle Einnahmen, auch Betriebsrente, Kapitalerträge und Mieten, ohne Freibetrag und mindestens die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat (§ 240 SGB V). Die Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zur Krankenversicherung auf die gesetzliche Rente (§ 106 SGB VI).
Die Beitragsbemessungsgrenze
Beiträge fallen höchstens auf 5.812,50 € im Monat an. Zuerst zählt die gesetzliche Rente, dann die Betriebsrente (§ 238 SGB V).
Das Rechenbeispiel
Eine gesetzliche Rente von 1.913,40 € und eine Betriebsrente von 300,00 €, in der KVdR, mit Kindern: Auf die gesetzliche Rente fallen 167,42 € Kranken- und 68,88 € Pflegeversicherung an. Von der Betriebsrente bleiben 197,75 € frei, auf die übrigen 102,25 € fallen 17,90 € Krankenversicherung an; die Pflegeversicherung von 10,80 € fällt auf die ganze Betriebsrente an. Zusammen sind es 265,00 €, es bleiben 1.948,40 € vor Steuern. Als freiwilliges Mitglied wären es 299,61 €.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner rechnet einen Monat ohne Steuern und für Betriebsrenten der betrieblichen Altersversorgung; für andere Versorgungsbezüge, etwa Beamtenpensionen, gilt der Freibetrag nicht. Ob du in die KVdR kommst, entscheidet deine Krankenkasse. Kapitalabfindungen einer Betriebsrente werden auf zehn Jahre verteilt; der Rechner rechnet mit monatlichen Renten.