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Krankenversicherung-Rechner für Rentner

Als Rentner zahlst du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, auf die gesetzliche Rente und auf eine Betriebsrente. Der Rechner zeigt die Beiträge auf jede Rente, den Freibetrag für Betriebsrenten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und was als freiwilliges Mitglied anfällt.

Berechnet wird ein Monat nach den Regeln von 2026, mit dem durchschnittlichen oder deinem eigenen Zusatzbeitrag. Steuern rechnet der Netto-Rente-Rechner.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server.

Deine Angaben

Krankenversicherung in der Rente

In der KVdR bist du, wenn du in der zweiten Hälfte deines Berufslebens mindestens neun Zehntel der Zeit gesetzlich versichert warst; das prüft deine Krankenkasse, nicht der Rechner.

Deine Bruttorente vor Abzügen. Beziehst du nur eine Betriebsrente, gib 0 ein; das geht nur als freiwilliges Mitglied.

Deine Betriebsrenten zusammen, brutto, auch aus einer Direktversicherung oder Pensionskasse. Keine: 0.

Hast du Kinder?

Ohne Kinder zahlst du in der Pflegeversicherung einen Zuschlag.

Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung je Kind (§ 55 SGB XI). Keine: 0.

Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 %; den deiner Kasse findest du auf ihrer Website.

Deine Beiträge im Monat

Deine Beiträge: 265,00 € im Monat; es bleiben 1.948,40 € vor Steuern.

Auf die gesetzliche Rente

Krankenversicherung
− 167,42 €
Pflegeversicherung
− 68,88 €

Auf die Betriebsrente

Freibetrag in der Krankenversicherung
197,75 €
Beitragspflichtig in der Krankenversicherung
102,25 €
Krankenversicherung
− 17,90 €
Pflegeversicherung
− 10,80 €
Beiträge zusammen
265,00 €
Renten nach Beiträgen, vor Steuern
1.948,40 €

In der KVdR trägt die Rentenversicherung die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags auf die gesetzliche Rente. Auf die Betriebsrente zahlst du den vollen Beitrag selbst, nach dem Freibetrag; die Pflegeversicherung fällt auf die ganze Betriebsrente an, sobald sie über der Freigrenze von 197,75 € liegt. Weitere Einnahmen wie Kapitalerträge sind in der KVdR beitragsfrei.

Gerechnet mit einem Zusatzbeitrag von 2,9 % und einem Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,6 %.

Steuern rechnet der Rechner nicht; der Netto-Rente-Rechner zeigt, was nach Steuern bleibt.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, jeder nach SGB V und SGB XI. Das Beispiel: 1.913,40 € gesetzliche Rente und 300,00 € Betriebsrente, in der KVdR, mit Kindern.

  1. Beiträge auf die Rente: Auf die gesetzliche Rente zahlst du in der KVdR die Hälfte von allgemeinem Beitragssatz und Zusatzbeitrag und den Pflegebeitrag allein (§ 249a SGB V, § 59 SGB XI). Im Beispiel: 167,42 € und 68,88 €.
  2. Freibetrag: Von der Betriebsrente bleiben in der Krankenversicherung 197,75 € frei (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Im Beispiel sind 102,25 € beitragspflichtig.
  3. Voller Beitrag auf die Betriebsrente: Auf diesen Teil gilt der volle allgemeine Beitragssatz mit dem Zusatzbeitrag, zusammen 17,5 % (§ 248 SGB V). Im Beispiel: 17,90 €.
  4. Pflegeversicherung: In der Pflegeversicherung gilt nur eine Freigrenze: Liegt die Betriebsrente darüber, zahlst du 3,6 % auf die ganze Betriebsrente, ohne Kinder 4,2 % (§ 57 SGB XI). Im Beispiel: 10,80 €.
  5. Zusammen: Alle Beiträge zusammen, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € (§ 238 SGB V). Im Beispiel: 265,00 €; es bleiben 1.948,40 € vor Steuern.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Betriebsrenten?

In der Krankenversicherung der Rentner 197,75 € im Monat. Nur der Teil der Betriebsrente darüber kostet Krankenversicherungsbeiträge.

Gilt der Freibetrag auch in der Pflegeversicherung?

Nein. Dort gilt eine Freigrenze in derselben Höhe: Liegt die Betriebsrente darüber, fällt der Pflegebeitrag auf den ganzen Betrag an.

Warum zahle ich auf die Betriebsrente den vollen Beitrag?

Weil es dort keinen Träger gibt, der die Hälfte zahlt, wie die Rentenversicherung bei der gesetzlichen Rente. Das regelt § 248 SGB V.

Was zahle ich als freiwillig versicherter Rentner?

Beiträge auf alle Einnahmen, auch Kapitalerträge und Mieten, ohne Freibetrag, mindestens auf 1.318,33 € im Monat. Im Beispiel wären es 299,61 € statt 265,00 €.

Zahle ich in der KVdR Beiträge auf Kapitalerträge?

Nein. In der KVdR zählen nur Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (§ 237 SGB V); Kapitalerträge und Mieten sind beitragsfrei.

Krankenversicherung als Rentner: Beiträge auf Rente und Betriebsrente

Beiträge auf die gesetzliche Rente

Auf die gesetzliche Rente gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 % und der Zusatzbeitrag deiner Kasse, im Durchschnitt 2,9 % (§ 241, § 242a SGB V). In der KVdR trägt die Rentenversicherung die Hälfte davon (§ 249a SGB V), du zahlst also 8,75 %. Die Pflegeversicherung von 3,6 %, ohne Kinder 4,2 %, trägst du allein (§ 55, § 59 SGB XI).

Beiträge auf die Betriebsrente und der Freibetrag

Eine Betriebsrente zählt als Versorgungsbezug (§ 229 SGB V). Auf sie zahlst du den vollen Beitrag selbst, allgemeinen Beitragssatz und Zusatzbeitrag (§ 248 SGB V). In der KVdR bleibt in der Krankenversicherung ein Freibetrag von 197,75 € im Monat beitragsfrei (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V): Nur der Teil darüber kostet Beiträge.

In der Pflegeversicherung gibt es diesen Freibetrag nicht, nur eine Freigrenze in derselben Höhe (§ 226 Abs. 2 Satz 1 SGB V mit § 57 SGB XI): Liegt die Betriebsrente darüber, fällt der Pflegebeitrag auf den ganzen Betrag an.

Als freiwilliges Mitglied

Wer nicht in die KVdR kommt, ist meist freiwillig versichert. Dann zählen alle Einnahmen, auch Betriebsrente, Kapitalerträge und Mieten, ohne Freibetrag und mindestens die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat (§ 240 SGB V). Die Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zur Krankenversicherung auf die gesetzliche Rente (§ 106 SGB VI).

Die Beitragsbemessungsgrenze

Beiträge fallen höchstens auf 5.812,50 € im Monat an. Zuerst zählt die gesetzliche Rente, dann die Betriebsrente (§ 238 SGB V).

Das Rechenbeispiel

Eine gesetzliche Rente von 1.913,40 € und eine Betriebsrente von 300,00 €, in der KVdR, mit Kindern: Auf die gesetzliche Rente fallen 167,42 € Kranken- und 68,88 € Pflegeversicherung an. Von der Betriebsrente bleiben 197,75 € frei, auf die übrigen 102,25 € fallen 17,90 € Krankenversicherung an; die Pflegeversicherung von 10,80 € fällt auf die ganze Betriebsrente an. Zusammen sind es 265,00 €, es bleiben 1.948,40 € vor Steuern. Als freiwilliges Mitglied wären es 299,61 €.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner rechnet einen Monat ohne Steuern und für Betriebsrenten der betrieblichen Altersversorgung; für andere Versorgungsbezüge, etwa Beamtenpensionen, gilt der Freibetrag nicht. Ob du in die KVdR kommst, entscheidet deine Krankenkasse. Kapitalabfindungen einer Betriebsrente werden auf zehn Jahre verteilt; der Rechner rechnet mit monatlichen Renten.

Artikel: Krankenversicherung der Rentner

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Der Planer rechnet deine Beiträge für jedes Jahr deines Plans, auch in den Jahren vor der Rente und, als freiwilliges Mitglied, auf die Erträge deines Depots.

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