Zum Inhalt springen
RuhestandsklarZum Planer

Kapitalertragsteuer im Ruhestand: Abgeltungsteuer und Günstigerprüfung

Im Ruhestand leben viele Fondssparer von ihrem Depot, und auf die Erträge behält die Bank Kapitalertragsteuer ein. Weil die Rente oft niedriger ist als das frühere Gehalt, kann der persönliche Steuersatz aber unter der Abgeltungsteuer liegen. Hier liest du, wie die Steuer auf Kapitalerträge zusammengesetzt ist und wann du mit der Günstigerprüfung Geld zurückbekommst.

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 05.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Die Abgeltungsteuer: ein fester Satz

Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne aus Verkäufen versteuerst du mit einem festen Satz von 25 % (§ 32d Abs. 1 EStG), unabhängig von deinem übrigen Einkommen. Deine Bank behält die Steuer als Kapitalertragsteuer direkt ein und führt sie ab (§ 43 und § 44 EStG); damit ist die Steuer in der Regel abgegolten, daher der Name Abgeltungsteuer.

Auf die Kapitalertragsteuer kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es beim Steuerabzug keine Freigrenze; zusammen sind es 26,38 % des steuerpflichtigen Ertrags. Vorher zieht die Bank die Teilfreistellung deiner Fonds und deinen Freistellungsauftrag ab.

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Bist du Mitglied einer Kirche, die Kirchensteuer erhebt, behält die Bank auch sie ein. Der Satz beträgt 8 % oder 9 % der Kapitalertragsteuer, je nach Bundesland. Weil die Kirchensteuer als Sonderausgabe gilt, senkt sie die Kapitalertragsteuer etwas, nach einer festen Formel (§ 32d Abs. 1 Satz 4 EStG); das Beispiel unten zeigt die Wirkung. Deine Kirchenzugehörigkeit erfährt die Bank automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern, wenn du nicht widersprochen hast (§ 51a EStG).

Die Günstigerprüfung: wenn dein Steuersatz niedriger ist

Ist dein persönlicher Einkommensteuersatz niedriger als die Abgeltungsteuer, kannst du deine Kapitalerträge mit der Steuererklärung nach dem normalen Tarif versteuern lassen (§ 32d Abs. 6 EStG). Das Finanzamt prüft dann, welche Rechnung für dich günstiger ist, und wählt sie. Diese Günstigerprüfung beantragst du in der Anlage KAP; sie gilt für alle Kapitalerträge eines Jahres zusammen.

Im Ruhestand ist das häufiger der Fall, als viele denken. Der Grundfreibetrag von 12.348,00 € gilt für alle Einkünfte zusammen. Ist deine Rente nach Abzügen niedriger, bleibt ein Teil des Grundfreibetrags ungenutzt, und deine Kapitalerträge fallen bis zu dieser Grenze ganz steuerfrei aus. Darüber beginnt der Tarif mit niedrigen Sätzen. Wie viel deiner Rente steuerpflichtig ist, erklärt der Artikel zur Rentenbesteuerung.

Für die Günstigerprüfung setzt das Finanzamt alle Kapitalerträge des Jahres an, nach Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag; Kosten wie Depotgebühren kannst du auch dann nicht abziehen. Die schon einbehaltene Kapitalertragsteuer rechnet es auf deine Einkommensteuer an und erstattet, was zu viel war.

Rechenbeispiel: Günstigerprüfung und Kirchensteuer

Angenommen, du hast nach allen Abzügen 10.000,00 € zu versteuerndes Einkommen aus deiner Rente und 5.000,00 € Kapitalerträge nach Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag, ohne Kirchensteuer. Mit der Abgeltungsteuer zahlst du auf die Kapitalerträge 25 % plus Solidaritätszuschlag, zusammen 1.318,75 €; deine Rente bleibt unter dem Grundfreibetrag steuerfrei.

Mit der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt beides zusammen nach dem Tarif. Ein Teil der Kapitalerträge fällt in den ungenutzten Grundfreibetrag, der Rest in die niedrigen Stufen. Die Einkommensteuer beträgt 435,00 €, Solidaritätszuschlag fällt unter der Freigrenze nicht an. Du sparst 883,75 €, die du mit der Steuererklärung zurückbekommst.

Und mit Kirchensteuer: Auf 1.000,00 € steuerpflichtige Kapitalerträge zahlst du ohne Kirchensteuer 263,75 €. Mit 9 % Kirchensteuer sinkt die Kapitalertragsteuer auf 244,49 €, dazu kommen 13,44 € Solidaritätszuschlag und 22,00 € Kirchensteuer, zusammen 279,93 €. Mit 8 % sind es 278,16 €.

Verluste, Pauschbetrag und die Reihenfolge der Abzüge

Verluste aus Verkäufen verrechnet deine Bank mit späteren Gewinnen im selben Depot über einen Verlustverrechnungstopf; was am Jahresende übrig bleibt, trägt sie ins nächste Jahr. Vor der Steuer zieht sie die Teilfreistellung und deinen Freistellungsauftrag ab. Wie du den Pauschbetrag von 1.000,00 € auf mehrere Banken verteilst, erklärt der Artikel zum Freistellungsauftrag.

Beachte auch die Krankenversicherung: Bist du im Ruhestand freiwillig gesetzlich versichert, zahlst du auf Kapitalerträge zusätzlich Beiträge; in der KVdR nicht. Der Artikel zur Krankenversicherung der Rentner erklärt den Unterschied.

Wann du eine Steuererklärung brauchst

Viele Rentnerinnen und Rentner geben ohnehin eine Steuererklärung ab, weil ihre Rente über dem Grundfreibetrag liegt. Dann ist die Anlage KAP schnell ergänzt: Die Zahlen stehen in der Jahressteuerbescheinigung deiner Bank. Wer keine Erklärung abgeben muss, kann sie freiwillig einreichen, um mit der Günstigerprüfung oder einem ungenutzten Pauschbetrag Steuer zurückzuholen, auch bis zu vier Jahre zurück (§ 169 AO).

Ab einem gewissen Einkommen bringt die Günstigerprüfung nichts mehr: Liegt dein persönlicher Steuersatz auf die Kapitalerträge über 25 %, ist die Abgeltungsteuer günstiger, und das Finanzamt bleibt bei ihr.

Was das für deine Planung heißt

Welche Steuer auf deine Entnahmen anfällt, hängt im Ruhestand von deiner Rente, deinen übrigen Einkünften und deiner Kirchenzugehörigkeit ab. Der Planer rechnet in jedem Jahr beide Wege, Abgeltungsteuer und persönlichen Tarif, und nimmt den niedrigeren, so wie das Finanzamt bei der Günstigerprüfung. Für die Vorabpauschale eines einzelnen Fonds hilft dir der Vorabpauschale-Rechner; die Begriffe stehen im Glossar.

Wichtig ist auch der Zeitpunkt: Verkaufst du in einem Jahr mit niedrigem Einkommen, etwa zwischen dem Ende der Arbeit und dem Rentenbeginn, kann die Günstigerprüfung besonders viel bringen. Im Planer siehst du für jedes Jahr, welche Rechnung gewählt wurde.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer insgesamt?

25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf, zusammen 26,38 % des steuerpflichtigen Ertrags, und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Lohnt sich die Günstigerprüfung für mich?

Wenn dein persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, meist ja. Das Finanzamt wählt automatisch die günstigere Rechnung, du verlierst also nichts.

Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

Wenn die Bank die Steuer richtig einbehalten hat, ist sie abgegolten. Angeben musst du sie für die Günstigerprüfung, für eine Erstattung oder wenn keine Steuer einbehalten wurde, etwa bei einem ausländischen Broker.

Zahle ich auf Kapitalerträge Solidaritätszuschlag, obwohl ich sonst keinen zahle?

Beim Steuerabzug ja, denn dort gibt es keine Freigrenze. Mit der Günstigerprüfung in der Steuererklärung kann er wegfallen, wenn deine Einkommensteuer unter der Freigrenze von 20.350,00 € bleibt.

Gilt die Günstigerprüfung auch für die Kirchensteuer?

Ja. Wählt das Finanzamt den persönlichen Tarif, richtet sich auch die Kirchensteuer auf deine Kapitalerträge nach der so berechneten Einkommensteuer.

Im Planer weiterrechnen

Der Planer rechnet dein ganzes Leben durch: Rente, Depot, Entnahmen, Steuern und Krankenversicherung, Jahr für Jahr mit Rechenweg. Deine Daten bleiben in deinem Browser.

Planer kostenlos starten