Freistellungsauftrag: so bleibt dein Sparer-Pauschbetrag steuerfrei
Mit einem Freistellungsauftrag sagst du deiner Bank, wie viel deiner Kapitalerträge sie ohne Steuerabzug auszahlen soll. Hier liest du, wie hoch der Sparer-Pauschbetrag ist, wie du ihn auf mehrere Banken verteilst, was mit der Vorabpauschale passiert und wie du zu viel gezahlte Steuer zurückbekommst.
Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 05.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.
Der Sparer-Pauschbetrag
Bis zu einem festen Betrag im Jahr sind Kapitalerträge steuerfrei: Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000,00 € für eine Person und 2.000,00 € für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden (§ 20 Abs. 9 EStG). Er gilt für Zinsen, Dividenden, Fondserträge und Verkaufsgewinne zusammen.
Der Pauschbetrag gilt pro Kalenderjahr. Was du in einem Jahr nicht nutzt, verfällt; er wird nicht ins nächste Jahr übertragen. Tatsächliche Kosten wie Depotgebühren kannst du nicht zusätzlich abziehen, sie sind mit dem Pauschbetrag abgegolten.
Was der Freistellungsauftrag bewirkt
Ohne Auftrag behält deine Bank auf jeden Ertrag sofort 25 % Kapitalertragsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein. Mit einem Freistellungsauftrag zahlt sie Erträge bis zur genannten Höhe ohne Abzug aus (§ 44a EStG). Den Auftrag erteilst du in deinem Online-Banking; du kannst ihn jederzeit ändern, für das laufende Jahr aber nicht unter den schon genutzten Betrag senken.
Hast du Konten und Depots bei mehreren Banken, verteilst du den Pauschbetrag auf sie. Zusammen dürfen deine Aufträge den Pauschbetrag nicht übersteigen; das Bundeszentralamt für Steuern bekommt die Daten und prüft das. Verteile ihn nach den Erträgen, die du bei jeder Bank erwartest, und passe die Verteilung an, wenn sich etwas ändert.
Freistellungsauftrag und Vorabpauschale
Auch die Vorabpauschale deiner thesaurierenden Fonds wird zuerst mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen, und dein Broker prüft dann, ob noch Freistellungsvolumen übrig ist. Für die Vorabpauschale 2026 geschieht das Anfang 2027; sie zählt also zum Pauschbetrag des Jahres 2027.
Im Beispiel des Vorabpauschale-Rechners, einem Aktienfonds mit 10.000,00 € am Jahresanfang, sind 156,80 € steuerpflichtig. Ist dein Pauschbetrag aufgebraucht, kostet das 41,35 €; ist er noch frei, 0,00 €. Reicht der Freistellungsauftrag nicht, holt sich der Broker die Steuer vom Verrechnungskonto. Halte dort deshalb Anfang Januar etwas Geld bereit.
Rechenbeispiel: zwei Jahre mit unterschiedlichen Erträgen
Angenommen, du bist alleinstehend und hast in einem Jahr Kapitalerträge von 800,00 €, nach Teilfreistellung gerechnet. Dein Freistellungsauftrag deckt sie ganz, die Steuer ist 0,00 €. Ungenutzt bleiben 200,00 € des Pauschbetrags; sie verfallen am Jahresende.
In einem anderen Jahr verkaufst du mehr Anteile und hast Erträge von 1.300,00 €. Der Pauschbetrag deckt 1.000,00 €, steuerpflichtig bleiben 300,00 €. Darauf zahlst du 75,00 € Abgeltungsteuer und 4,12 € Solidaritätszuschlag, zusammen 79,12 €.
Für die Planung kann es sich deshalb lohnen, Verkäufe so über die Jahre zu verteilen, dass du den Pauschbetrag jedes Jahr nutzt. Die Teilfreistellung hilft dabei, denn der Pauschbetrag wird erst auf den Teil nach der Teilfreistellung angerechnet.
Verluste und der Pauschbetrag
Verkaufst du Anteile mit Verlust, verrechnet die Bank den Verlust zuerst mit Gewinnen desselben Jahres, bevor sie den Freistellungsauftrag anrechnet. Was an Verlust übrig bleibt, trägt sie ins nächste Jahr. Der Freistellungsauftrag bleibt so für die Erträge, die nach der Verrechnung übrig sind. Hast du Verluste bei der einen und Gewinne bei einer anderen Bank, verrechnest du sie über die Steuererklärung; dafür beantragst du bei der Bank mit den Verlusten bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung (§ 43a Abs. 3 EStG).
Zu viel gezahlt? Über die Steuererklärung zurück
Hast du den Pauschbetrag nicht oder ungünstig verteilt, behält eine Bank Steuer ein, obwohl dein Pauschbetrag insgesamt noch nicht verbraucht war. Das holst du dir mit der Anlage KAP deiner Steuererklärung zurück. Dort kannst du auch die Günstigerprüfung beantragen, wenn dein persönlicher Steuersatz unter der Abgeltungsteuer liegt; der Artikel zur Kapitalertragsteuer im Ruhestand rechnet ein Beispiel vor.
Liegt dein gesamtes Einkommen voraussichtlich so niedrig, dass du keine Einkommensteuer zahlst, kann dir das Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen (§ 44a Abs. 2 EStG). Mit ihr zahlt die Bank deine Kapitalerträge ganz ohne Steuerabzug aus, auch über den Pauschbetrag hinaus.
Ehepaare, Lebenspartner und Konten im Ausland
Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag bis 2.000,00 € erteilen. Er gilt für die Gemeinschaftskonten und die Einzelkonten beider bei dieser Bank. Nutzt einer seinen Teil nicht, verrechnet die Bank den Rest mit den Erträgen des anderen; in der Steuererklärung wird der Pauschbetrag ohnehin gemeinsam angesetzt.
Bei einem Depot im Ausland gibt es keinen Freistellungsauftrag und meist auch keinen deutschen Steuerabzug. Die Erträge dort gibst du in der Anlage KAP an, und das Finanzamt rechnet den noch freien Teil des Pauschbetrags an. Prüfe deine Aufträge einmal im Jahr, vor allem wenn du ein Depot eröffnest oder auflöst: Ein Auftrag, der bei einer Bank ungenutzt liegt, fehlt dir bei einer anderen.
Was das für deine Planung heißt
Im Ruhestand ist der Pauschbetrag oft der erste Baustein, der Entnahmen steuerfrei hält. Der Planer verrechnet ihn in jedem Jahr mit Vorabpauschale, Ausschüttungen und Verkaufsgewinnen und zeigt im Rechenweg, wie viel davon übrig ist. Die Begriffe findest du im Glossar. So siehst du auch, in welchen Jahren ein zusätzlicher Verkauf den Pauschbetrag ausschöpfen würde.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
1.000,00 € im Jahr für eine Person, 2.000,00 € für zusammen veranlagte Ehepaare und Lebenspartner (§ 20 Abs. 9 EStG).
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen?
Ja, solange die Aufträge zusammen den Pauschbetrag nicht übersteigen.
Verfällt ein nicht genutzter Freistellungsauftrag?
Der ungenutzte Teil des Pauschbetrags verfällt am Jahresende. Der Auftrag selbst gilt weiter, bis du ihn änderst.
Brauchen Ehepaare zwei Aufträge?
Zusammen veranlagte Ehepaare können einen gemeinsamen Auftrag bis 2.000,00 € erteilen, der für Gemeinschafts- und Einzelkonten beider gilt.
Brauche ich als Rentner noch einen Freistellungsauftrag?
Ja, er gilt unabhängig vom Alter. Liegt dein Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag, kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung günstiger sein, weil sie den Steuerabzug auch über den Pauschbetrag hinaus verhindert.
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