Entnahmeplan berechnen: wie lange das Geld reicht
Was ein Entnahmeplan ist
Bei einem Entnahmeplan verkaufst du im Ruhestand Fondsanteile, um eine Rentenlücke zu füllen. Was im Depot bleibt, arbeitet weiter. Wie lange das Geld reicht, hängt von drei Dingen ab: wie viel du entnimmst, welche Rendite der Rest bringt und ob die Entnahme mit der Inflation wächst.
Wie der Rechner rechnet
Der Rechner rechnet wie der Planer Jahr für Jahr. Zu Beginn eines Jahres nimmt er die zwölf Monatsbeträge, auf den Rest rechnet er die Rendite des Jahres, kaufmännisch auf den Cent gerundet. Steigt die Entnahme mit der Inflation, wächst der Monatsbetrag von Jahr zu Jahr um die Inflation. Reicht das Kapital zu Beginn eines Jahres nicht mehr für zwölf Monate, zahlt es die vollen Monate, die es noch deckt.
Warum die Inflation zählt
Eine gleichbleibende Entnahme verliert jedes Jahr an Kaufkraft. Damit du dir in zehn Jahren so viel leisten kannst wie heute, muss die Entnahme mit der Inflation wachsen; dann reicht das Geld kürzer. Der Rechner nennt das Kapital nach einer Zahl von Jahren deshalb auch in heutigen Euro.
Die Annahmen
Der Planer nimmt 2 % Inflation an, das Ziel der Europäischen Zentralbank, und für einen Mischfonds 4,25 % Rendite im Jahr, die Hälfte aus Aktien- und Anleihenrendite. Echte Renditen schwanken; eine Reihe schlechter Jahre zu Beginn verkürzt die Reichweite. Die Risikoansicht des Planers rechnet dafür viele mögliche Verläufe.
Das Rechenbeispiel
Das Beispiel nimmt das Kapital und die Lücke aus dem Rentenlücke-Rechner: 157.862,81 € Kapital und 621,07 € im Monat. Im ersten Jahr werden 7.452,84 € entnommen, die übrigen 150.409,97 € bringen 6.392,42 € Rendite, am Jahresende sind es 156.802,39 €. Im zweiten Jahr steigt die Entnahme auf 7.601,90 € im Jahr, 633,49 € im Monat. Das Geld reicht 28 Jahre; nach 10 Jahren sind noch 136.719,33 € übrig, in heutigen Euro 112.157,47 €.
Was der Rechner nicht rechnet
Auf Gewinne aus dem Verkauf fällt Abgeltungsteuer an (§ 32d EStG), bei Aktienfonds nach der Teilfreistellung von 30 % (§ 20 InvStG), und freiwillig Versicherte zahlen Beiträge zur Krankenversicherung auf Kapitalerträge. Der Rechner zieht nichts davon ab; dein Geld reicht also eher kürzer. Der Planer rechnet die Steuer für jeden Anteil, mit dem Sparer-Pauschbetrag und der Vorabpauschale.