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Rente mit 63: Voraussetzungen, Abschlag und die Rente nach 45 Jahren

„Rente mit 63“ meint zwei verschiedene Renten: die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag. Hier liest du, wer welche bekommt, wie hoch der Abschlag ist und was ein früher Rentenbeginn über die ganze Laufzeit kostet.

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 05.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Zwei Renten, ein Schlagwort

Die Regelaltersgrenze steigt schrittweise: Für den Jahrgang 1960 liegt sie bei 66 Jahren und 4 Monaten, für alle ab Jahrgang 1964 bei 67 Jahren (§ 235 SGB VI). Vorher in Rente gehen kannst du nur mit einer der vorgezogenen Altersrenten, für die du eine bestimmte Zahl an Versicherungsjahren brauchst.

Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 Jahre Wartezeit voraus und kann frühestens mit 63 beginnen, dann aber mit Abschlag (§ 36 und § 236 SGB VI). Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre voraus und ist abschlagsfrei, beginnt aber für die jüngeren Jahrgänge nicht mehr mit 63: Ab Jahrgang 1964 liegt ihr Beginn bei 65 Jahren (§ 38 und § 236b SGB VI). Die abschlagsfreie „Rente mit 63“ gibt es für sie also nicht mehr.

So hoch ist der Abschlag

Für jeden Monat, den deine Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt, sinkt der Zugangsfaktor um 0,3 % (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Wer ab Jahrgang 1964 mit 63 statt mit 67 in Rente geht, beginnt 48 Monate früher; der Zugangsfaktor sinkt von 1 auf 0,856, die Rente also um 14,4 %.

Der Abschlag gilt für die ganze Laufzeit, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze, und er geht auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente über. Umgekehrt steigt der Zugangsfaktor um 0,5 % für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze, in dem du die Rente noch nicht beziehst.

Weniger Beitragsjahre, weniger Entgeltpunkte

Der Abschlag ist nur ein Teil der Rechnung. Wer früher aufhört zu arbeiten, zahlt auch weniger Jahre Beiträge und sammelt weniger Entgeltpunkte. Ein Jahr mit dem Durchschnittsentgelt von 51.944,00 € bringt einen Entgeltpunkt; jeder Punkt ist derzeit 42,52 € Rente im Monat wert. Deine Renteninformation rechnet die Rente oft so, als würdest du bis zur Regelaltersgrenze weiterarbeiten; hörst du früher auf, fehlen diese Punkte.

Den Abschlag kannst du ab 50 mit Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ausgleichen (§ 187a SGB VI). Und seit die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten weggefallen sind, kannst du neben einer vorgezogenen Rente unbegrenzt hinzuverdienen (§ 34 SGB VI).

Rechenbeispiel: 63 oder 67

Angenommen, du bist 1964 geboren, hast 35 Versicherungsjahre und zum Rentenbeginn 45 Entgeltpunkte gesammelt. Mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € ergibt das zur Regelaltersgrenze von 67 Jahren eine Rente von 1.913,40 € im Monat.

Gehst du mit 63 in Rente, beginnt sie 48 Monate früher. Der Zugangsfaktor beträgt 0,856, die Rente 45 × 0,856 × 42,52 € = 1.637,87 € im Monat, also 275,53 € weniger, und das lebenslang. Dafür bekommst du die Rente 48 Monate länger. Hättest du 45 Versicherungsjahre, bekämst du mit 65 die volle Rente von 1.913,40 € ohne Abschlag.

In diesem Beispiel sind die 45 Punkte beim früheren Beginn gleich angenommen. In Wirklichkeit fehlen dir die Punkte der Jahre, in denen du nicht mehr arbeitest; die Lücke ist dann größer. Was von der Rente nach Krankenversicherung und Steuer bleibt, zeigt der Netto-Rente-Rechner.

Was du vor dem Antrag klärst

Prüfe zuerst deinen Versicherungsverlauf: Sind alle Zeiten erfasst, und reichen sie für 35 oder 45 Jahre? Fehlende Zeiten, etwa aus Ausbildung oder Kindererziehung, kannst du nachmelden. Kläre dann, wie du in den Jahren bis zur Rente krankenversichert bist und wovon du lebst. Den Antrag stellst du rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn bei der Deutschen Rentenversicherung.

Rechne auch die Steuer mit: Bei einem früheren Rentenbeginn ist der Besteuerungsanteil um 0,5 Prozentpunkte je Jahr niedriger, weil die Tabelle in § 22 EStG nach dem Jahr des Beginns gestaffelt ist. Der Abschlag mindert die Bruttorente und damit auch Beiträge und Steuer; netto ist der Unterschied deshalb etwas kleiner als brutto. Beide Varianten rechnest du mit dem Netto-Rente-Rechner nach.

Wie du die Entscheidung durchrechnest

Ob sich ein früher Rentenbeginn lohnt, hängt nicht nur am Abschlag. Es zählt, wovon du die Jahre bis zur Rente lebst, wie du in dieser Zeit krankenversichert bist (siehe Krankenversicherung der Rentner), wie viel du aus deinem Depot entnimmst und was das an Steuer kostet. Außerdem ist der Besteuerungsanteil bei einem früheren Rentenbeginn etwas niedriger, wie der Artikel zur Rentenbesteuerung erklärt.

Im Planer vergleichst du „Rente mit 63“ und „Rente zur Regelaltersgrenze“ als Szenarien nebeneinander: Rente mit Abschlag, fehlende Entgeltpunkte, Entnahmen aus dem Depot, Steuern und Beiträge, Jahr für Jahr bis zum Ende des Plans. Die Begriffe findest du im Glossar.

Häufige Fragen

Kann ich mit 63 ohne Abschlag in Rente gehen?

Nein, für keinen Jahrgang ab 1960. Mit 45 Versicherungsjahren beginnt die abschlagsfreie Rente für die Jahrgänge 1960 bis 1963 mit 64 Jahren und 4 bis 10 Monaten, je nach Jahrgang, ab 1964 mit 65 Jahren; mit 35 Jahren ist 63 möglich, dann mit Abschlag.

Wie hoch ist der Abschlag pro Monat?

0,3 % für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze (§ 77 SGB VI), bei 48 Monaten also 14,4 %.

Fällt der Abschlag mit der Regelaltersgrenze weg?

Nein. Der Abschlag gilt für die gesamte Laufzeit der Rente und auch für eine Hinterbliebenenrente, die daraus folgt.

Darf ich neben der Rente mit 63 arbeiten?

Ja, ohne Grenze für den Verdienst (§ 34 SGB VI). Beachte, dass Arbeitseinkommen steuerpflichtig ist und Beiträge zur Sozialversicherung kosten kann.

Woher weiß ich, ob ich 35 oder 45 Jahre erreiche?

Aus deinem Versicherungsverlauf, den du bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern kannst. Für die 45 Jahre zählen nicht alle Zeiten, etwa Arbeitslosigkeit kurz vor der Rente nur in Ausnahmen (§ 51 Abs. 3a SGB VI).

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