Rentenbesteuerung: so wird deine Rente versteuert
Der Besteuerungsanteil
Seit 2005 wird die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert: Ein Teil ist steuerpflichtig, der Rest steuerfrei (§ 22 EStG). Wie groß der Teil ist, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab. Wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 %; wer 2026 beginnt, 84 %; ab 2058 ist die ganze Rente steuerpflichtig.
Der Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich
Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben und gilt dann für die ganze Rentenzeit. Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Darum fragt der Rechner nach deiner Rente bei Rentenbeginn, wenn er Jahre zurückliegt. Im Jahr des Rentenbeginns zählen nur die Monate mit Rente; der Rechner rechnet ein volles Rentenjahr.
Was abgezogen wird
Vom steuerpflichtigen Teil gehen der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,00 € (§ 9a EStG), deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 EStG) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,00 € (§ 10c EStG) ab. Was bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen.
Grundfreibetrag und Tarif
Bis zum Grundfreibetrag von 12.348,00 € im Jahr fällt keine Einkommensteuer an; darüber steigt sie mit dem Tarif des § 32a EStG. Solidaritätszuschlag zahlt nur, wessen Einkommensteuer über 20.350,00 € liegt. Kirchensteuer beträgt 8 % oder 9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland.
Das Rechenbeispiel
Eine Bruttorente von 1.913,40 € im Monat, Beginn 2026: Von 22.960,80 € im Jahr sind 84 % steuerpflichtig, 3.673,73 € bleiben frei. Nach dem Pauschbetrag von 102,00 €, Beiträgen von 2.835,60 € und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag bleiben 16.313,47 € zu versteuern. Die Einkommensteuer beträgt 698,00 €, mit 9 % Kirchensteuer von 62,82 € zusammen 760,82 € im Jahr oder 63,40 € im Monat. Bis zu einer Rente von 1.453,12 € im Monat bliebe sie bei diesem Rentenbeginn steuerfrei.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner rechnet die Steuer auf die Rente allein, für eine alleinstehende Person in der KVdR. Andere Einkünfte, eine Betriebsrente, Kapitalerträge oder die Zusammenveranlagung mit dem Partner ändern das Ergebnis. Der Netto-Rente-Rechner rechnet andere Einkünfte und freiwillig oder privat Versicherte; der Planer setzt alles für jedes Jahr zusammen.