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Rentenbesteuerung-Rechner

Wie viel deiner Rente du versteuerst, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: Der Besteuerungsanteil steigt mit jedem Jahrgang, der Rest bleibt als Rentenfreibetrag steuerfrei. Der Rechner zeigt den steuerpflichtigen Teil, die Einkommensteuer auf deine Rente mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, und bis zu welcher Rente keine Steuer anfällt.

Berechnet wird ein Jahr nach den Regeln von 2026 für eine alleinstehende Person, deren einziges Einkommen die gesetzliche Rente ist, pflichtversichert in der KVdR. Rentenbeginne ab 2005 sind möglich.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server.

Deine Angaben

Deine gesetzliche Rente vor Abzügen.

Es bestimmt deinen Besteuerungsanteil. Möglich sind die Jahre 2005 bis 2100.

Hast du Kinder?

Ohne Kinder zahlst du einen höheren Pflegebeitrag; die Beiträge mindern die Steuer.

Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung je Kind (§ 55 SGB XI). Keine: 0.

Wählst du dein Bundesland, rechnet der Rechner die Kirchensteuer nach dessen Satz.

Deine Steuer auf die Rente

Deine Auszahlung nach Steuern und Beiträgen: 1.613,70 € im Monat; Steuer 63,40 € im Monat.

Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026
84 %
Rente im Jahr
22.960,80 €
Steuerfreier Teil (Rentenfreibetrag)
− 3.673,73 €
Werbungskosten-Pauschbetrag
− 102,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung
− 2.835,60 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag
− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen
16.313,47 €
Einkommensteuer im Jahr
698,00 €
Solidaritätszuschlag im Jahr
0,00 €
Kirchensteuer im Jahr
62,82 €
Steuer im Monat
63,40 €
Rente nach Steuern, vor Kranken- und Pflegeversicherung
1.850,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung im Monat
− 236,30 €
Auszahlung nach Steuern und Beiträgen im Monat
1.613,70 €

Bei einem Rentenbeginn 2026 fällt bis zu einer Bruttorente von 1.453,12 € im Monat keine Einkommensteuer an, wenn die Rente dein einziges Einkommen ist.

Andere Einkünfte, etwa eine Betriebsrente oder Mieten, erhöhen die Steuer; der Planer rechnet sie mit. Die Kirchensteuer zieht der Rechner nicht als Sonderausgabe ab.

Rechenweg ohne Kirchensteuer, Schritt für Schritt
  1. Rente im Jahr: 1.913,40 € × 12 = 22.960,80 €.

  2. Besteuerungsanteil für einen Rentenbeginn 2026: 84 %. Der Rechner rechnet mit deiner heutigen Rente und den Regeln von 2026. Steuerfrei: 3.673,73 €. Steuerpflichtig: 22.960,80 € − 3.673,73 € = 19.287,07 €.

    Rechtsgrundlage: § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG · § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Sätze 5 und 7 EStG

  3. Werbungskosten-Pauschbetrag: 19.287,07 € − 102,00 € = 19.185,07 € Einkünfte aus der Rente.

    Rechtsgrundlage: § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG (Pauschbetrag für Einnahmen nach § 22 Nr. 1, 1a und 5)

  4. Krankenversicherung der Rentner, Rente 1.913,40 € im Monat: Du trägst 50 % des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % und des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 %, den Rest zahlt die Rentenversicherung: 167,42 €. Pflegeversicherung 3,6 %, ganz von dir: 68,88 €. Zusammen 236,30 € im Monat; der Rechner rundet jeden Teil kaufmännisch.

    Rechtsgrundlage: § 237 Satz 1 SGB V · § 241 SGB V · § 242a SGB V; Bekanntmachung des BMG vom 7. November 2025 (BAnz AT 10.11.2025 B7) · § 249a Satz 1 SGB V · § 55 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI; § 1 PBAV 2025

  5. Vorsorgeaufwendungen: Die Beiträge, die du selbst trägst, ziehst du ganz ab: 236,30 € × 12 = 2.835,60 € im Jahr.

    Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG

  6. Zu versteuerndes Einkommen: Einkünfte aus der Rente 19.185,07 € − Vorsorgeaufwendungen 2.835,60 € − Sonderausgaben-Pauschbetrag 36,00 € = 16.313,47 €.

    Rechtsgrundlage: § 10c Satz 1 EStG (Sonderausgaben-Pauschbetrag)

  7. Einkommensteuer nach dem Grundtarif auf 16.313,00 € (das zu versteuernde Einkommen von 16.313,47 €, auf volle Euro abgerundet): 698,00 € im Jahr.

    Rechtsgrundlage: § 32a Abs. 1 EStG

  8. Die Einkommensteuer von 698,00 € liegt nicht über der Freigrenze von 20.350,00 €: kein Solidaritätszuschlag, 0,00 €.

    Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SolZG

  9. Steuer im Jahr: 698,00 € + 0,00 € = 698,00 €; im Monat 698,00 € ÷ 12 = 58,17 €, kaufmännisch gerundet.

  10. Netto-Rente im Monat: 1.913,40 € − Beiträge 236,30 € − Steuer 58,17 € = 1.618,93 €.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, jeder nach dem Gesetz. Das Beispiel: 1.913,40 € Bruttorente im Monat, Rentenbeginn 2026, in der KVdR, mit Kirchensteuer von 9 %.

  1. Besteuerungsanteil: Das Jahr des Rentenbeginns bestimmt den steuerpflichtigen Teil (§ 22 EStG). Im Beispiel: 84 % von 22.960,80 €; 3.673,73 € bleiben als Rentenfreibetrag frei.
  2. Abzüge: Abgezogen werden der Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a EStG), die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 EStG) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG). Im Beispiel: 102,00 €, 2.835,60 € und 36,00 €.
  3. Zu versteuerndes Einkommen: Was bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen; für den Tarif wird es auf volle Euro abgerundet, bis zum Grundfreibetrag von 12.348,00 € ist es steuerfrei (§ 32a EStG). Im Beispiel: 16.313,47 €, abgerundet 16.313,00 €.
  4. Steuer: Einkommensteuer nach dem Tarif, Solidaritätszuschlag über der Freigrenze (SolZG) und Kirchensteuer nach dem Satz des Landes (§ 51a EStG). Im Beispiel: 698,00 € Einkommensteuer, 0,00 € Solidaritätszuschlag und 62,82 € Kirchensteuer.
  5. Im Monat: Die Steuer des Jahres geteilt durch zwölf. Im Beispiel: 63,40 € im Monat; von der Rente bleiben nach Steuern 1.850,00 € und nach den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung 1.613,70 €.

Häufige Fragen

Wie viel meiner Rente muss ich versteuern?

Den Besteuerungsanteil deines Rentenbeginns: 50 % für Rentenbeginne bis 2005, 84 % für 2026, die ganze Rente ab 2058 (§ 22 EStG).

Ab welcher Rente zahle ich Steuern?

Wenn die Rente dein einziges Einkommen ist und du 2026 in Rente gehst, ab einer Bruttorente von mehr als 1.453,12 € im Monat. Andere Einkünfte senken diese Grenze.

Muss ich die Rentenerhöhung versteuern?

Ja, ganz. Der Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, jede spätere Erhöhung ist voll steuerpflichtig.

Werden meine Krankenversicherungsbeiträge abgezogen?

Ja, als Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG). Der Rechner zieht die Beiträge eines Pflichtversicherten in der KVdR ab.

Was ist mit Betriebsrente und anderen Einkünften?

Sie zählen mit und erhöhen die Steuer auf die Rente. Der Rechner rechnet die gesetzliche Rente allein; der Planer setzt alle Einkünfte zusammen.

Rentenbesteuerung: so wird deine Rente versteuert

Der Besteuerungsanteil

Seit 2005 wird die gesetzliche Rente nachgelagert besteuert: Ein Teil ist steuerpflichtig, der Rest steuerfrei (§ 22 EStG). Wie groß der Teil ist, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab. Wer 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 %; wer 2026 beginnt, 84 %; ab 2058 ist die ganze Rente steuerpflichtig.

Der Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich

Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben und gilt dann für die ganze Rentenzeit. Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig. Darum fragt der Rechner nach deiner Rente bei Rentenbeginn, wenn er Jahre zurückliegt. Im Jahr des Rentenbeginns zählen nur die Monate mit Rente; der Rechner rechnet ein volles Rentenjahr.

Was abgezogen wird

Vom steuerpflichtigen Teil gehen der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,00 € (§ 9a EStG), deine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 EStG) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,00 € (§ 10c EStG) ab. Was bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen.

Grundfreibetrag und Tarif

Bis zum Grundfreibetrag von 12.348,00 € im Jahr fällt keine Einkommensteuer an; darüber steigt sie mit dem Tarif des § 32a EStG. Solidaritätszuschlag zahlt nur, wessen Einkommensteuer über 20.350,00 € liegt. Kirchensteuer beträgt 8 % oder 9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland.

Das Rechenbeispiel

Eine Bruttorente von 1.913,40 € im Monat, Beginn 2026: Von 22.960,80 € im Jahr sind 84 % steuerpflichtig, 3.673,73 € bleiben frei. Nach dem Pauschbetrag von 102,00 €, Beiträgen von 2.835,60 € und dem Sonderausgaben-Pauschbetrag bleiben 16.313,47 € zu versteuern. Die Einkommensteuer beträgt 698,00 €, mit 9 % Kirchensteuer von 62,82 € zusammen 760,82 € im Jahr oder 63,40 € im Monat. Bis zu einer Rente von 1.453,12 € im Monat bliebe sie bei diesem Rentenbeginn steuerfrei.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner rechnet die Steuer auf die Rente allein, für eine alleinstehende Person in der KVdR. Andere Einkünfte, eine Betriebsrente, Kapitalerträge oder die Zusammenveranlagung mit dem Partner ändern das Ergebnis. Der Netto-Rente-Rechner rechnet andere Einkünfte und freiwillig oder privat Versicherte; der Planer setzt alles für jedes Jahr zusammen.

Artikel: Rentenbesteuerung

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