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Rente-mit-63-Rechner

Mit 35 Versicherungsjahren kannst du ab 63 in Rente gehen, dann aber mit Abschlag: 0,3 % für jeden Monat vor deiner Regelaltersgrenze, und das lebenslang. Der Rechner zeigt deine Regelaltersgrenze, den Abschlag und deine Rente danach, und wann du mit 45 Jahren ohne Abschlag gehen kannst.

Berechnet nach den Regeln von 2026 für die Altersrenten der Jahrgänge ab 1960; den Rentenbeginn prüft der Rechner so wie der Planer.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server.

Deine Angaben

Es bestimmt deine Regelaltersgrenze.

Dein Alter im ersten Rentenmonat, in Jahren.

Die Monate über die vollen Jahre hinaus; 0, wenn keine.

Nötig für eine Rente vor der Regelaltersgrenze, mit Abschlag. Der Rechner zählt die Jahre nicht; das bestätigst du.

Dann ist ein früherer Rentenbeginn ohne Abschlag möglich. Der Rechner zählt die Jahre nicht; das bestätigst du.

Die voraussichtliche Regelaltersrente aus deiner Renteninformation, vor Abzügen.

Deine Rente mit Abschlag

Deine Rente: 1.637,87 € im Monat, Abschlag 14,4 %.

Deine Regelaltersgrenze
67 Jahre
Dein Rentenbeginn
63 Jahre
Monate vor der Regelaltersgrenze
48
Abschlag
14,4 %
Rente zur Regelaltersgrenze
1.913,40 €
Abschlag im Monat
− 275,53 €
Deine Rente im Monat
1.637,87 €
Weniger Rente im Jahr
3.306,36 €

Der Abschlag gilt für die ganze Rentenzeit und geht auch in eine spätere Hinterbliebenenrente ein.

Hättest du 45 Versicherungsjahre, könntest du mit 65 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen.

Die Rente zur Regelaltersgrenze aus der Renteninformation setzt voraus, dass du bis dahin Beiträge zahlst. Hörst du früher auf, fehlen dir auch diese Entgeltpunkte; der Planer rechnet sie heraus.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, jeder nach dem SGB VI. Das Beispiel: geboren 1964, 35 Versicherungsjahre, eine Rente zur Regelaltersgrenze von 1.913,40 €, Rentenbeginn mit 63 Jahren.

  1. Regelaltersgrenze: Das Geburtsjahr bestimmt die Regelaltersgrenze (§ 35 und § 235 SGB VI). Im Beispiel: 67 Jahre.
  2. Welche Rente möglich ist: Vor der Regelaltersgrenze braucht die Rente 35 Versicherungsjahre und beginnt frühestens mit 63 (§ 36 und § 236 SGB VI); mit 45 Jahren gibt es sie ohne Abschlag ab dem Alter des § 236b SGB VI, im Beispiel 65 Jahre.
  3. Monate vor der Grenze: Gezählt werden die Monate zwischen dem Rentenbeginn und der Regelaltersgrenze. Im Beispiel: 48 Monate.
  4. Zugangsfaktor: Für jeden Monat sinkt der Zugangsfaktor um 0,003, für jeden Monat nach der Regelaltersgrenze steigt er um 0,005 (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Im Beispiel: 0,856, also 14,4 % Abschlag.
  5. Rente mit Abschlag: Die Rente zur Regelaltersgrenze mal Zugangsfaktor, auf den Cent gerundet. Im Beispiel: 1.913,40 € × 0,856 = 1.637,87 €, 275,53 € weniger im Monat.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Abschlag bei der Rente mit 63?

Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze 0,003 des Zugangsfaktors. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren sind es mit 63 im Beispiel 14,4 %.

Kann ich mit 63 ohne Abschlag in Rente gehen?

Nein, für keinen Jahrgang ab 1960. Mit 45 Versicherungsjahren beginnt die Rente ohne Abschlag für die Jahrgänge 1960 bis 1963 mit 64 Jahren und 4 bis 10 Monaten, je nach Jahrgang, und ab 1964 mit 65 Jahren (§ 236b und § 38 SGB VI). Mit 63 gibt es nur die Rente für langjährig Versicherte, mit Abschlag.

Gilt der Abschlag lebenslang?

Ja. Der niedrigere Zugangsfaktor gilt für die ganze Rente und bleibt auch nach der Regelaltersgrenze.

Welche Rente gebe ich im Rechner ein?

Die voraussichtliche Regelaltersrente aus deiner Renteninformation. Sie setzt Beiträge bis zur Regelaltersgrenze voraus; hörst du früher auf, wird sie kleiner.

Was passiert ohne 35 Versicherungsjahre?

Dann beginnt die Altersrente erst mit der Regelaltersgrenze. Der Rechner nennt sie dir statt eines Abschlags, so wie der Planer.

Rente mit 63: wie der Abschlag entsteht

Wer mit 63 in Rente gehen kann

Mit 63 Jahren beginnt die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie setzt 35 Versicherungsjahre voraus (§ 36 und § 236 SGB VI) und kommt vor der Regelaltersgrenze mit einem Abschlag. Ohne 35 Jahre beginnt die Altersrente erst mit der Regelaltersgrenze; sie liegt für die Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren (§ 35 und § 235 SGB VI).

Der Abschlag für jeden Monat

Für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt, sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Wer mit 63 Jahren statt mit 67 Jahren geht, beginnt 48 Monate früher: Der Zugangsfaktor sinkt auf 0,856, der Abschlag beträgt 14,4 %. Mehr ist es nicht, weil die Rente nicht früher als mit 63 Jahren beginnen kann.

Der Abschlag gilt lebenslang. Er wird auch nicht kleiner, wenn du die Regelaltersgrenze erreichst.

Nach 45 Jahren ohne Abschlag

Wer 45 Versicherungsjahre hat, bekommt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag: für die Jahrgänge 1960 bis 1963 mit 64 Jahren und 4 bis 10 Monaten, je nach Jahrgang, ab 1964 mit 65 Jahren (§ 236b und § 38 SGB VI). Früher beginnt auch sie nicht; wer mit 45 Jahren vorher gehen möchte, nimmt die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag.

Später gehen: der Zuschlag

Wer die Rente nach der Regelaltersgrenze beginnt, bekommt für jeden Monat 0,005 mehr Zugangsfaktor (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Der Rechner zeigt auch diesen Zuschlag.

Das Rechenbeispiel

Geboren 1964, mit 35 Versicherungsjahren und einer Rente zur Regelaltersgrenze von 1.913,40 € im Monat: Mit 63 Jahren beginnt die Rente 48 Monate früher, der Abschlag von 14,4 % kostet 275,53 € im Monat. Es bleiben 1.637,87 €, im Jahr 3.306,36 € weniger. Mit 45 Versicherungsjahren ginge es ohne Abschlag mit 65 Jahren.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner wendet den Abschlag auf die Rente an, die deine Renteninformation zur Regelaltersgrenze schätzt. Hörst du früher auf zu arbeiten, fehlen dir die Entgeltpunkte der übrigen Jahre; die Rente fällt dann noch niedriger aus. Die Versicherungsjahre zählt der Rechner nicht, das bestätigst du. Der Planer rechnet die fehlenden Jahre heraus und zeigt, wie dein Depot die Zeit bis zur Rente überbrückt. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37 und § 236a SGB VI), die früher und mit kleinerem Abschlag beginnen kann, rechnet der Rechner nicht.

Artikel: Rente mit 63

Quellen

Auf diese Gesetze stützen sich der Rechner und der Text. Die Links führen zum Wortlaut.

Quellen geprüft für den Regelstand 2026.1; Stand dieser Seite: 06.10.2026.

Im Planer weiterrechnen

Der Planer rechnet deinen Rentenbeginn mit Abschlag zusammen mit den Entgeltpunkten, die dir bis dahin fehlen, deinem Depot und den Jahren bis zur Rente, und vergleicht die Szenarien „Mit 63“, „Zur Regelaltersgrenze“ und „Länger arbeiten“.

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