Rente mit 63: wie der Abschlag entsteht
Wer mit 63 in Rente gehen kann
Mit 63 Jahren beginnt die Altersrente für langjährig Versicherte. Sie setzt 35 Versicherungsjahre voraus (§ 36 und § 236 SGB VI) und kommt vor der Regelaltersgrenze mit einem Abschlag. Ohne 35 Jahre beginnt die Altersrente erst mit der Regelaltersgrenze; sie liegt für die Jahrgänge ab 1964 bei 67 Jahren (§ 35 und § 235 SGB VI).
Der Abschlag für jeden Monat
Für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt, sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Wer mit 63 Jahren statt mit 67 Jahren geht, beginnt 48 Monate früher: Der Zugangsfaktor sinkt auf 0,856, der Abschlag beträgt 14,4 %. Mehr ist es nicht, weil die Rente nicht früher als mit 63 Jahren beginnen kann.
Der Abschlag gilt lebenslang. Er wird auch nicht kleiner, wenn du die Regelaltersgrenze erreichst.
Nach 45 Jahren ohne Abschlag
Wer 45 Versicherungsjahre hat, bekommt die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschlag: für die Jahrgänge 1960 bis 1963 mit 64 Jahren und 4 bis 10 Monaten, je nach Jahrgang, ab 1964 mit 65 Jahren (§ 236b und § 38 SGB VI). Früher beginnt auch sie nicht; wer mit 45 Jahren vorher gehen möchte, nimmt die Rente für langjährig Versicherte mit Abschlag.
Später gehen: der Zuschlag
Wer die Rente nach der Regelaltersgrenze beginnt, bekommt für jeden Monat 0,005 mehr Zugangsfaktor (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Der Rechner zeigt auch diesen Zuschlag.
Das Rechenbeispiel
Geboren 1964, mit 35 Versicherungsjahren und einer Rente zur Regelaltersgrenze von 1.913,40 € im Monat: Mit 63 Jahren beginnt die Rente 48 Monate früher, der Abschlag von 14,4 % kostet 275,53 € im Monat. Es bleiben 1.637,87 €, im Jahr 3.306,36 € weniger. Mit 45 Versicherungsjahren ginge es ohne Abschlag mit 65 Jahren.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner wendet den Abschlag auf die Rente an, die deine Renteninformation zur Regelaltersgrenze schätzt. Hörst du früher auf zu arbeiten, fehlen dir die Entgeltpunkte der übrigen Jahre; die Rente fällt dann noch niedriger aus. Die Versicherungsjahre zählt der Rechner nicht, das bestätigst du. Der Planer rechnet die fehlenden Jahre heraus und zeigt, wie dein Depot die Zeit bis zur Rente überbrückt. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (§ 37 und § 236a SGB VI), die früher und mit kleinerem Abschlag beginnen kann, rechnet der Rechner nicht.