Krankenversicherung der Rentner (KVdR): Beiträge im Ruhestand
Auch im Ruhestand zahlst du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie viel, hängt vor allem davon ab, ob du in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert bist oder freiwillig. Hier liest du, wer in die KVdR kommt, welche Einnahmen beitragspflichtig sind und was die Beiträge im Beispiel kosten.
Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 05.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.
Wer in die Krankenversicherung der Rentner kommt
Die Krankenversicherung der Rentner ist keine eigene Kasse, sondern die Pflichtversicherung, in der du als Rentnerin oder Rentner bei deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse bleibst. Aufgenommen wirst du, wenn du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu mindestens neun Zehnteln gesetzlich versichert warst, ob pflichtversichert, freiwillig oder familienversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Für jedes Kind werden dir dabei zusätzliche Zeiten angerechnet (§ 5 Abs. 2 SGB V).
Wer diese Zeit nicht erfüllt, etwa weil er lange privat versichert oder selbstständig war, bleibt freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Kasse oder privat versichert. Diese Unterscheidung ist für die Beiträge im Alter oft wichtiger als die Höhe der Rente selbst.
Beiträge in der KVdR
Pflichtversichert zahlst du Beiträge auf deine gesetzliche Rente, auf Versorgungsbezüge wie eine Betriebsrente und auf Arbeitseinkommen (§ 237 SGB V). Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % (§ 241 SGB V), dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse, im Durchschnitt 2,9 % im Jahr 2026. Die Rentenversicherung trägt die Hälfte der Beiträge auf die Rente (§ 249a SGB V); dein Anteil sind 8,75 % der Rente.
Kapitalerträge sind in der KVdR beitragsfrei. Zinsen, Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne aus Fondsverkäufen kosten dich als Pflichtversicherter also keine Krankenkassenbeiträge. Für Fondssparer, die im Ruhestand aus ihrem Depot leben, ist das ein großer Unterschied zur freiwilligen Versicherung.
Die Pflegeversicherung trägst du allein
In der Pflegeversicherung zahlst du als Rentner den ganzen Beitrag von 3,6 % selbst (§ 59 SGB XI). Hast du keine Kinder, kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten dazu (§ 55 Abs. 3 SGB XI), zusammen 4,2 %. Den Abschlag für mehrere Kinder gibt es nur, solange die Kinder jünger als 25 Jahre sind; im Ruhestand trifft das selten zu.
Freiwillig versichert: Beiträge auf fast alle Einnahmen
Als freiwilliges Mitglied zahlst du Beiträge nach deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V). Dazu zählen neben der Rente auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Auf die gesetzliche Rente gilt der allgemeine Beitragssatz, auf andere Einnahmen der ermäßigte von 14 % (§ 243 SGB V), jeweils mit dem Zusatzbeitrag. Zu den Beiträgen auf die Rente zahlt dir die Rentenversicherung einen Zuschuss in Höhe der Hälfte (§ 106 SGB VI).
Nach oben sind die Beiträge durch die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat begrenzt. Nach unten gilt eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V): Auch wer wenig oder nichts einnimmt, zahlt Beiträge auf diesen Betrag. Das trifft vor allem Menschen, die vor der Rente aufhören zu arbeiten und von ihrem Depot leben.
Ob die Krankenkassen Kapitalerträge vor oder nach Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag ansetzen, ist nicht einheitlich geklärt. Der Planer rechnet vorsichtig mit den vollen Erträgen; deine Kasse kann dir sagen, wie sie es hält.
Privat versichert im Ruhestand
Bist du privat krankenversichert, zahlst du deine Prämie unabhängig von Rente und Kapitalerträgen; sie richtet sich nach deinem Tarif. Die Rentenversicherung zahlt dir auf Antrag einen Zuschuss wie freiwillig gesetzlich Versicherten: 8,75 % deiner Rente, höchstens die Hälfte deiner tatsächlichen Prämie (§ 106 SGB VI). Den Pflegebeitrag zahlst du ganz selbst.
Ein Wechsel aus der privaten zurück in die gesetzliche Versicherung ist im Alter kaum noch möglich (§ 6 Abs. 3a SGB V). Wer heute privat versichert ist, plant den Ruhestand deshalb mit seiner Prämie und deren Steigerungen, nicht mit den Beiträgen der KVdR.
Rechenbeispiel: eine Rente von 1.913,40 €
Angenommen, du bekommst 1.913,40 € Rente im Monat und bist in der KVdR pflichtversichert, mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dein Krankenversicherungsbeitrag beträgt 8,75 % der Rente, also 167,42 €. Für die Pflegeversicherung zahlst du mit Kindern 3,6 %, das sind 68,88 €; zusammen 236,30 € im Monat. Ohne Kinder wäre der Pflegebeitrag 80,36 €.
Zum Vergleich ein freiwilliges Mitglied ganz ohne Einnahmen, etwa in den Jahren zwischen dem Ende der Arbeit und dem Rentenbeginn: Es zahlt auf die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € einen Krankenversicherungsbeitrag von 222,80 € und einen Pflegebeitrag von 47,46 € im Monat, ganz ohne Zuschuss, weil es noch keine Rente gibt.
Was nach diesen Beiträgen und der Steuer von deiner Rente bleibt, rechnet dir der Netto-Rente-Rechner mit deinen eigenen Zahlen aus.
Was das für deine Planung heißt
Wenn du früher aufhören willst zu arbeiten, plane die Jahre bis zur Rente mit den Beiträgen eines freiwilligen Mitglieds. Und prüfe, ob du die Vorversicherungszeit für die KVdR erfüllst: Davon hängt ab, ob deine Fondserträge im Alter Beiträge kosten. Die Beiträge mindern übrigens auch deine Einkommensteuer, wie der Artikel zur Rentenbesteuerung zeigt.
Der Planer rechnet die Beiträge in jedem Jahr deines Plans mit, vor und nach dem Rentenbeginn, als Pflichtversicherter, freiwillig oder privat versichert. Die Fachbegriffe stehen im Glossar.
Häufige Fragen
Zahle ich in der KVdR Beiträge auf meine Fondsentnahmen?
Nein. In der Krankenversicherung der Rentner sind Kapitalerträge beitragsfrei; Beiträge fallen auf Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen an.
Wer zahlt den Zuschuss zur Krankenversicherung?
Die Rentenversicherung. In der KVdR trägt sie die Hälfte der Beiträge auf die Rente; freiwillig oder privat Versicherte bekommen auf Antrag einen Zuschuss (§ 106 SGB VI).
Kann ich als Rentner noch in die KVdR wechseln?
Nur, wenn du die Vorversicherungszeit erfüllst. Sie wird bei der Rentenantragstellung geprüft; deine Krankenkasse sagt dir, ob du sie erreichst.
Was zahle ich, wenn ich vor der Rente aufhöre zu arbeiten?
Dann bist du in der Regel freiwilliges Mitglied und zahlst mindestens Beiträge auf 1.318,33 € im Monat, auch ohne Einnahmen, und auf Kapitalerträge.
Zahle ich auf eine Betriebsrente Krankenkassenbeiträge?
Ja, Betriebsrenten sind Versorgungsbezüge und beitragspflichtig (§ 229 SGB V), in der Krankenversicherung aber erst über einem Freibetrag von 197,75 € im Monat (§ 226 Abs. 2 SGB V); in der Pflegeversicherung ist derselbe Betrag nur eine Freigrenze. Den Beitrag trägst du allein, ohne Zuschuss der Rentenversicherung (§ 250 SGB V).
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