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Rentenbeginn berechnen

Wann deine Rente beginnen kann, hängt vom Geburtsdatum und von deinen Versicherungsjahren ab. Der Rechner zeigt für jede Altersrente den ersten Rentenmonat, das Alter und den Abschlag: Regelaltersrente, Rente mit 63, Rente nach 45 Jahren und Rente für Schwerbehinderte.

Gerechnet wird nach den Altersgrenzen des SGB VI für die Jahrgänge 1960 bis 2008. Ob du die Versicherungsjahre und die Anerkennung als schwerbehindert erreichst, weißt du aus deiner Renteninformation und deinem Bescheid.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server.

Dein Geburtsdatum

Der Tag deiner Geburt, 1 bis 31.

Der Monat als Zahl, 1 bis 12.

Möglich sind die Jahrgänge 1960 bis 2008.

Deine Rentenbeginne

Deine Regelaltersrente beginnt im Juni 2031, mit 67 Jahre.

Regelaltersrente

Mit mindestens 5 Versicherungsjahren (§ 35 SGB VI).

Erster Rentenmonat
Juni 2031
Alter
67 Jahre
Abschlag
keiner

Rente für langjährig Versicherte, frühestens

Mit 35 Versicherungsjahren, mit Abschlag (§ 36 SGB VI).

Erster Rentenmonat
Juni 2027
Alter
63 Jahre
Abschlag
14,4 % (48 Monate früher)

Rente nach 45 Versicherungsjahren

Für besonders langjährig Versicherte, ohne Abschlag (§ 38 SGB VI).

Erster Rentenmonat
Juni 2029
Alter
65 Jahre
Abschlag
keiner

Rente für schwerbehinderte Menschen, frühestens

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren, mit Abschlag (§ 37 SGB VI).

Erster Rentenmonat
Juni 2026
Alter
62 Jahre
Abschlag
10,8 % (36 Monate früher)

Rente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren (§ 37 SGB VI).

Erster Rentenmonat
Juni 2029
Alter
65 Jahre
Abschlag
keiner

Ein Abschlag gilt lebenslang (§ 77 SGB VI). Zwischen frühestem Beginn und der Grenze ohne Abschlag ist jeder Monat möglich; jeder Monat später senkt den Abschlag um 0,3 %.

Die Rente wird nur auf Antrag gezahlt: ab dem ersten möglichen Monat, wenn der Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats danach gestellt ist (§ 99 SGB VI).

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, jeder nach dem Gesetz. Das Beispiel: geboren am 15. Mai 1964.

  1. Regelaltersgrenze: Das Geburtsjahr bestimmt die Regelaltersgrenze (§ 35 und § 235 SGB VI). Für den Jahrgang 1964: 67 Jahre, Rentenbeginn Juni 2031, ohne Abschlag.
  2. Erster Rentenmonat: Die Rente beginnt mit dem Monat, zu dessen Beginn das Alter erreicht ist (§ 99 SGB VI). Ein Lebensjahr ist am Tag vor dem Geburtstag vollendet: Wer am Ersten eines Monats geboren ist, beginnt einen Monat früher.
  3. Mit 35 Jahren: Langjährig Versicherte können ab 63 gehen (§ 36 und § 236 SGB VI), mit 0,3 % Abschlag je Monat vor der Regelaltersgrenze (§ 77 SGB VI). Im Beispiel: ab Juni 2027, 48 Monate früher, 14,4 % Abschlag.
  4. Mit 45 Jahren: Besonders langjährig Versicherte gehen ohne Abschlag ab dem Alter des § 38 und § 236b SGB VI. Im Beispiel: mit 65 Jahren, ab Juni 2029.
  5. Schwerbehindert: Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahren: ohne Abschlag ab 65, mit Abschlag ab 62 (§ 37 und § 236a SGB VI). Im Beispiel: ab Juni 2026 mit 10,8 % oder ab Juni 2029 ohne Abschlag.

Häufige Fragen

Wann kann ich in Rente gehen?

Ohne Abschlag mit der Regelaltersgrenze: für die Jahrgänge ab 1964 mit 67 Jahren, für die Jahrgänge davor schrittweise früher (§ 235 SGB VI). Im Beispiel, Jahrgang 1964, ab Juni 2031.

Ab wann beginnt die Rente im Monat?

Mit dem ersten Tag des Monats nach dem Monat, in dem das Alter erreicht ist (§ 99 SGB VI). Wer am Ersten eines Monats geboren ist, erreicht das Alter schon am letzten Tag des Vormonats und beginnt im Geburtsmonat.

Wie hoch ist der Abschlag bei der Rente mit 63?

0,3 % für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze, lebenslang (§ 77 SGB VI). Für die Jahrgänge ab 1964 sind es 48 Monate und 14,4 %.

Wann können Schwerbehinderte in Rente gehen?

Ab den Jahrgängen 1964 ohne Abschlag mit 65 und mit Abschlag ab 62, höchstens 10,8 % (§ 37 SGB VI); für die Jahrgänge davor gelten Übergangsalter (§ 236a SGB VI). Nötig sind ein Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahre.

Muss ich die Rente beantragen?

Ja. Die Rente wird ab dem ersten möglichen Monat gezahlt, wenn der Antrag bis zum Ende des dritten Kalendermonats danach gestellt ist; sonst erst ab dem Monat des Antrags (§ 99 SGB VI).

Rentenbeginn: die Altersgrenzen im Überblick

Die Regelaltersgrenze

Die Regelaltersrente gibt es ohne Abschlag ab der Regelaltersgrenze. Sie steigt stufenweise: Der Jahrgang 1960 erreicht sie mit 66 Jahren und 4 Monaten, die Jahrgänge ab 1964 mit 67 Jahren (§ 35 und § 235 SGB VI). Nötig sind fünf Versicherungsjahre.

Der erste Rentenmonat

Eine Rente beginnt mit dem Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 99 SGB VI). Ein Lebensjahr ist rechtlich am Tag vor dem Geburtstag vollendet. Darum beginnt die Rente im Monat nach dem Geburtstag, und für alle, die am Ersten eines Monats geboren sind, schon im Geburtsmonat.

Früher in Rente mit Abschlag

Mit 35 Versicherungsjahren ist ein Beginn ab 63 möglich (§ 36 und § 236 SGB VI). Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt der Zugangsfaktor um 0,3 % (§ 77 SGB VI). Wer 45 Jahre erreicht, geht ab einem Alter zwischen 64 und 65 Jahren ohne Abschlag (§ 38 und § 236b SGB VI).

Rente für schwerbehinderte Menschen

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahren gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: für die Jahrgänge ab 1964 ohne Abschlag mit 65 und frühestens mit 62, dann mit Abschlag (§ 37 SGB VI). Für die Jahrgänge davor gelten Übergangsalter (§ 236a SGB VI).

Das Rechenbeispiel

Geboren am 15. Mai 1964: Die Regelaltersrente beginnt im Juni 2031, mit 67 Jahren. Mit 35 Versicherungsjahren ginge es ab Juni 2027, 48 Monate früher mit 14,4 % Abschlag; mit 45 Jahren ohne Abschlag ab Juni 2029. Schwerbehindert wäre ein Beginn ab Juni 2026 mit 10,8 % oder ab Juni 2029 ohne Abschlag möglich.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner prüft nicht, ob du 35 oder 45 Versicherungsjahre hast; welche Zeiten zählen, steht in deiner Renteninformation. Erwerbsminderungsrenten, Vertrauensschutz für ältere Jahrgänge und die Höhe der Rente rechnet er nicht. Was der Abschlag in Euro kostet, zeigt der Rente-mit-63-Rechner.

Artikel: Rente mit 63

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