Rentenbeginn: die Altersgrenzen im Überblick
Die Regelaltersgrenze
Die Regelaltersrente gibt es ohne Abschlag ab der Regelaltersgrenze. Sie steigt stufenweise: Der Jahrgang 1960 erreicht sie mit 66 Jahren und 4 Monaten, die Jahrgänge ab 1964 mit 67 Jahren (§ 35 und § 235 SGB VI). Nötig sind fünf Versicherungsjahre.
Der erste Rentenmonat
Eine Rente beginnt mit dem Monat, zu dessen Beginn alle Voraussetzungen erfüllt sind (§ 99 SGB VI). Ein Lebensjahr ist rechtlich am Tag vor dem Geburtstag vollendet. Darum beginnt die Rente im Monat nach dem Geburtstag, und für alle, die am Ersten eines Monats geboren sind, schon im Geburtsmonat.
Früher in Rente mit Abschlag
Mit 35 Versicherungsjahren ist ein Beginn ab 63 möglich (§ 36 und § 236 SGB VI). Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt der Zugangsfaktor um 0,3 % (§ 77 SGB VI). Wer 45 Jahre erreicht, geht ab einem Alter zwischen 64 und 65 Jahren ohne Abschlag (§ 38 und § 236b SGB VI).
Rente für schwerbehinderte Menschen
Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 bei Rentenbeginn und 35 Versicherungsjahren gibt es die Altersrente für schwerbehinderte Menschen: für die Jahrgänge ab 1964 ohne Abschlag mit 65 und frühestens mit 62, dann mit Abschlag (§ 37 SGB VI). Für die Jahrgänge davor gelten Übergangsalter (§ 236a SGB VI).
Das Rechenbeispiel
Geboren am 15. Mai 1964: Die Regelaltersrente beginnt im Juni 2031, mit 67 Jahren. Mit 35 Versicherungsjahren ginge es ab Juni 2027, 48 Monate früher mit 14,4 % Abschlag; mit 45 Jahren ohne Abschlag ab Juni 2029. Schwerbehindert wäre ein Beginn ab Juni 2026 mit 10,8 % oder ab Juni 2029 ohne Abschlag möglich.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner prüft nicht, ob du 35 oder 45 Versicherungsjahre hast; welche Zeiten zählen, steht in deiner Renteninformation. Erwerbsminderungsrenten, Vertrauensschutz für ältere Jahrgänge und die Höhe der Rente rechnet er nicht. Was der Abschlag in Euro kostet, zeigt der Rente-mit-63-Rechner.