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Wie viel Rente ist steuerfrei? Der Grundfreibetrag-Rechner für Rentner

Ob auf deine Rente Steuer anfällt, entscheiden der Besteuerungsanteil deines Rentenbeginns, die Abzüge und der Grundfreibetrag. Der Rechner zeigt die höchste Bruttorente ohne Einkommensteuer, allein oder als Ehepaar, und die Steuer auf deine Rente, wenn sie darüber liegt.

Gerechnet wird ein Jahr nach den Regeln von 2026 mit dem Grundfreibetrag von 12.348,00 €, für eine Rente als einziges Einkommen, pflichtversichert in der KVdR.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server.

Deine Angaben

Es bestimmt den Besteuerungsanteil. Möglich sind die Jahre 2005 bis 2100.

Veranlagung

Bei Zusammenveranlagung rechnet der Rechner mit dieser einen Rente als Einkommen des Paares.

Die gesetzliche Rente vor Abzügen. Der Rechner zeigt die Steuer darauf.

Hast du Kinder?

Ohne Kinder zahlst du einen höheren Pflegebeitrag; die Beiträge mindern die Steuer.

Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung je Kind (§ 55 SGB XI). Keine: 0.

Deine steuerfreie Rente

Bei einem Rentenbeginn 2026 bleibt eine Bruttorente bis 1.453,12 € im Monat steuerfrei.

Steuerfrei bis zu einer Bruttorente im Monat von
1.453,12 €

Deine Rente von 1.913,40 € im Monat

Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026
84 %
Rente im Jahr
22.960,80 €
Rentenfreibetrag
− 3.673,73 €
Werbungskosten-Pauschbetrag
− 102,00 €
Kranken- und Pflegeversicherung
− 2.835,60 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag
− 36,00 €
Zu versteuerndes Einkommen
16.313,47 €
Grundfreibetrag
12.348,00 €
Einkommensteuer auf die eingegebene Rente im Jahr
698,00 €
Solidaritätszuschlag im Jahr
0,00 €
Steuer im Monat
58,17 €

Auf deine Rente fallen 58,17 € Steuer im Monat an.

Andere Einkünfte, etwa eine Betriebsrente, senken die steuerfreie Rente. Rentenerhöhungen nach dem Beginn sind voll steuerpflichtig.

So rechnet der Rechner

Der Rechner sucht die höchste Bruttorente, bei der keine Einkommensteuer anfällt, und rechnet die Steuer auf deine Rente. Das Beispiel: 1.913,40 € Bruttorente, Rentenbeginn 2026, alleinstehend, in der KVdR.

  1. Steuerpflichtiger Teil: Der Besteuerungsanteil des Rentenbeginns (§ 22 EStG); der Rest ist der Rentenfreibetrag. Im Beispiel: 84 % von 22.960,80 €, frei bleiben 3.673,73 €.
  2. Abzüge: Der Werbungskosten-Pauschbetrag (§ 9a EStG), die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 EStG) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag (§ 10c EStG), bei Ehepaaren doppelt. Im Beispiel: 102,00 €, 2.835,60 € und 36,00 €.
  3. Grundfreibetrag: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348,00 € fällt keine Einkommensteuer an, bei Zusammenveranlagung bis 24.696,00 € (§ 32a EStG). Im Beispiel liegt das zu versteuernde Einkommen bei 16.313,47 €.
  4. Steuerfreie Rente: Der Rechner sucht centgenau die höchste Monatsrente, bei der das Ergebnis im Grundfreibetrag bleibt. Für einen Rentenbeginn 2026: 1.453,12 € allein, 2.894,39 € als Ehepaar mit nur dieser Rente.
  5. Steuer auf deine Rente: Liegt die Rente darüber, fällt Steuer an. Im Beispiel: 698,00 € im Jahr, 58,17 € im Monat.

Häufige Fragen

Wie viel Rente ist steuerfrei?

Bei einem Rentenbeginn 2026 und keinen anderen Einkünften bis 1.453,12 € Bruttorente im Monat, für ein Ehepaar mit nur dieser Rente bis 2.894,39 €. Für einen früheren Rentenbeginn ist es mehr, etwa 1.745,46 € bei Beginn 2016.

Ist der Grundfreibetrag dasselbe wie der Rentenfreibetrag?

Nein. Der Rentenfreibetrag ist der steuerfreie Teil der Rente nach dem Rentenbeginn (§ 22 EStG). Der Grundfreibetrag von 12.348,00 € gilt für jedes Einkommen (§ 32a EStG); erst darüber fällt Steuer an.

Gilt für Ehepaare der doppelte Grundfreibetrag?

Ja, mit dem Splittingtarif bei Zusammenveranlagung: 24.696,00 € im Jahr, dazu 72,00 € Sonderausgaben-Pauschbetrag. Hat nur einer eine Rente, bleibt so etwa doppelt so viel steuerfrei.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn meine Rente steuerfrei ist?

Liegt das zu versteuernde Einkommen nicht über dem Grundfreibetrag und gibt es keine anderen Gründe, besteht keine Pflicht. Das Finanzamt erfährt die Rente über die Rentenbezugsmitteilung.

Was ändern andere Einkünfte?

Sie kommen zur Rente dazu: Eine Betriebsrente, Mieten oder ein Nebenjob senken die steuerfreie Rente. Der Rechner rechnet die gesetzliche Rente allein.

Steuerfreie Rente: Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag

Zwei Freibeträge

Bei der Rente wirken zwei Freibeträge. Der Rentenfreibetrag ist der Teil der Rente, der nach dem Besteuerungsanteil des Rentenbeginns steuerfrei bleibt (§ 22 EStG): Wer 2026 beginnt, versteuert 84 %. Der Grundfreibetrag von 12.348,00 € gilt für jedes zu versteuernde Einkommen (§ 32a EStG).

Die Abzüge

Vom steuerpflichtigen Teil gehen der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102,00 € (§ 9a EStG), die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 EStG) und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36,00 € ab, bei Ehepaaren 72,00 € (§ 10c EStG).

Ehepaare

Bei Zusammenveranlagung zahlt ein Paar das Doppelte der Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens (§ 32a Abs. 5 EStG). So bleibt bis 24.696,00 € steuerfrei. Hat nur ein Partner eine Rente, bleibt bei einem Rentenbeginn 2026 eine Rente bis 2.894,39 € im Monat frei.

Später im Ruhestand

Der Rentenfreibetrag wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben. Jede spätere Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig, während der Grundfreibetrag mit dem Tarif steigt. Ob eine Rente steuerfrei bleibt, kann sich darum von Jahr zu Jahr ändern.

Das Rechenbeispiel

1.913,40 € Bruttorente, Beginn 2026: Von 22.960,80 € sind 84 % steuerpflichtig. Nach den Abzügen bleiben 16.313,47 € zu versteuern; das kostet 698,00 € Einkommensteuer im Jahr. Steuerfrei bliebe die Rente bis 1.453,12 € im Monat, für ein Ehepaar mit nur dieser Rente bis 2.894,39 €.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner rechnet die gesetzliche Rente als einziges Einkommen, pflichtversichert in der KVdR, ohne Kirchensteuer, mit einem vollen Rentenjahr. Andere Einkünfte, freiwillig oder privat Versicherte und Rentenerhöhungen seit dem Beginn rechnet der Rentenbesteuerung-Rechner und der Planer.

Artikel: Rentenbesteuerung

Quellen

Auf diese Gesetze stützen sich der Rechner und der Text. Die Links führen zum Wortlaut.

Quellen geprüft für den Regelstand 2026.1; Stand dieser Seite: 12.10.2026.

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