Riester und Rürup im Alter: so werden sie besteuert
Riester-Rente
Beiträge zu einem Riester-Vertrag sind in der Ansparphase gefördert, mit Zulagen und dem Sonderausgabenabzug. Dafür ist die Rente im Alter voll steuerpflichtig, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht (§ 22 Nr. 5 EStG). Sie kommt zum übrigen Einkommen und wird zum persönlichen Satz besteuert.
Rürup-Rente
Die Rürup- oder Basisrente wird wie die gesetzliche Rente besteuert: mit dem Besteuerungsanteil des Jahres, in dem sie beginnt (§ 22 Nr. 1 EStG). Wer 2026 beginnt, versteuert 84 %; ab 2058 ist die ganze Rente steuerpflichtig.
Teilkapitalauszahlung bei Riester
Zu Beginn der Auszahlung darf bis zu 30 % des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden (§ 1 Abs. 1 AltZertG). Die Auszahlung ist im selben Jahr steuerpflichtig und kommt zur Rente des Jahres. Eine Auszahlung des ganzen Kapitals ist förderschädlich.
Der Grenzsteuersatz
Wie viel Steuer eine private Rente kostet, hängt vom übrigen Einkommen ab: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348,00 € fällt keine an, darüber steigt der Satz mit dem Einkommen (§ 32a EStG). Der Rechner rechnet die Steuer mit und ohne die Rente und nimmt den Unterschied.
Das Rechenbeispiel
Eine Riester-Rente von 200,00 € im Monat neben 18.000,00 € übrigem Einkommen kostet 587,00 € Steuer im Jahr; netto bleiben 151,08 € im Monat. Als Rürup-Rente mit Beginn 2026 wären 84 % steuerpflichtig, 491,00 € Steuer im Jahr. Werden 30 % von 60.000,00 € Riester-Kapital auf einmal ausgezahlt, also 18.000,00 €, kostet das 5.037,00 € Steuer.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner rechnet einzeln veranlagt, ohne Kirchensteuer und ohne ungeförderte Riester-Beiträge. Kranken- und Pflegeversicherung für freiwillig Versicherte und die Zusammenveranlagung rechnet der Planer. Die Steuer auf die gesetzliche Rente zeigt der Rentenbesteuerung-Rechner.