Die 4-Prozent-Regel: Herkunft und Grenzen
Die Regel
Im ersten Jahr des Ruhestands 4 % des Kapitals entnehmen, in jedem weiteren Jahr denselben Betrag, erhöht um die Inflation, egal wie sich das Depot entwickelt. Umgekehrt braucht ein Wunscheinkommen das 25fache seines Jahresbetrags als Kapital.
Woher sie kommt
Die Regel stammt aus Untersuchungen mit amerikanischen Kursdaten: William Bengen und später die Trinity-Studie prüften, welcher Entnahmesatz über 30 Jahre in fast allen historischen Zeiträumen reichte. Ihre Depots bestanden aus US-Aktien und US-Anleihen, ohne Kosten und ohne deutsche Steuern.
Was in Deutschland anders ist
Auf Erträge aus Fonds fallen Abgeltungsteuer von 25 % und Solidaritätszuschlag an (§ 32d EStG), bei thesaurierenden Fonds jedes Jahr die Vorabpauschale (§ 18 InvStG). Die Teilfreistellung von 30 % für Aktienfonds (§ 20 InvStG) und der Sparer-Pauschbetrag von 1.000,00 € mildern das. Netto bleibt weniger als der Satz der Regel.
Niedrigere Sätze
Wer früher in den Ruhestand geht oder länger als 30 Jahre entnehmen will, rechnet oft mit 3,5 % oder 3 %. Das braucht mehr Kapital für dasselbe Einkommen, gibt aber mehr Spielraum für schwache Börsenjahre.
Das Rechenbeispiel
Aus 500.000,00 € Kapital erlaubt die Regel im ersten Jahr 20.000,00 €, im Monat 1.666,67 €; mit 3,5 % 1.458,33 € und mit 3 % 1.250,00 €. Für 2.000,00 € im Monat braucht es 600.000,00 € nach der 4-Prozent-Regel und 800.000,00 € mit 3 %.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner wendet nur die Faustregel an: brutto, ohne Rendite, Inflation und Steuern. Wie lange ein Kapital mit deinen Annahmen reicht, rechnet der Entnahmeplan-Rechner; der Planer rechnet die Steuern Jahr für Jahr mit.