Rentenerhöhung: brutto, steuerpflichtig, netto
Die Anpassung zum 1. Juli
Die Renten steigen jedes Jahr zum 1. Juli (§ 65 SGB VI). Maßgeblich ist der aktuelle Rentenwert, der den Löhnen folgt (§ 68 SGB VI): Seit Juli 2026 beträgt er 42,52 €, vorher 40,79 €, ein Plus von 4,24 %. Jede Rente steigt um denselben Prozentsatz.
Warum die Erhöhung voll steuerpflichtig ist
Der steuerfreie Teil einer Rente wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben und bleibt dann gleich (§ 22 Nr. 1 EStG). Jede spätere Erhöhung ist darum ganz steuerpflichtig. Nur bei einem Rentenbeginn im laufenden Jahr oder im Vorjahr fließt die Erhöhung noch in den festen Betrag ein; sie zählt dann mit dem Besteuerungsanteil.
Beiträge auf die Erhöhung
Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach der Bruttorente. In der KVdR zahlst du die Hälfte des allgemeinen Satzes von 14,6 % und des Zusatzbeitrags (§ 249a SGB V), die Pflegeversicherung von 3,6 % allein, ohne Kinder 4,2 %.
Steuerpflichtig durch die Erhöhung
Wer bisher keine Steuer zahlte, kann durch die Erhöhung steuerpflichtig werden: Der Grundfreibetrag von 12.348,00 € steigt zwar jedes Jahr, der Rentenfreibetrag aber nicht. Ab welcher Rente Steuer anfällt, zeigt der Rentenbesteuerung-Rechner.
Das Rechenbeispiel
Eine Bruttorente von 1.800,00 € mit Beginn 2015 steigt um 4,24 % auf 1.876,32 €, 76,32 € mehr im Monat. Die Erhöhung ist voll steuerpflichtig, 915,84 € im Jahr. Die Beiträge steigen um 9,43 €, die Steuer um 9,42 €. Netto bleiben 57,47 € mehr im Monat.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner rechnet die gesetzliche Rente als einziges Einkommen, alleinstehend, in der KVdR, ohne Kirchensteuer, mit vollen Jahren. Andere Einkünfte, Betriebsrenten und die Zusammenveranlagung rechnet der Planer.