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Rentenerhöhung Rechner: was netto bleibt

Jedes Jahr zum 1. Juli steigen die Renten. Doch von der Erhöhung gehen Kranken- und Pflegeversicherung ab, und sie ist meist voll steuerpflichtig. Der Rechner zeigt die neue Bruttorente, den steuerpflichtigen Teil der Erhöhung und was dir netto mehr bleibt.

Voreingestellt ist die Erhöhung zum 1. Juli 2026 um 4,24 %; du kannst sie ändern. Gerechnet wird mit den Beitragssätzen und dem Tarif von 2026, für eine Rente als einziges Einkommen, pflichtversichert in der KVdR.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server.

Deine Angaben

Deine gesetzliche Rente vor Abzügen, vor dem 1. Juli.

Voreingestellt ist die Erhöhung zum 1. Juli 2026.

Es entscheidet, ob die Erhöhung voll steuerpflichtig ist. Möglich sind die Jahre 2005 bis 2100.

Mit ihr rechnet der Rechner deinen Rentenfreibetrag genauer; weißt du sie nicht, lass das Feld leer.

Hast du Kinder?

Ohne Kinder zahlst du einen höheren Pflegebeitrag.

Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung je Kind (§ 55 SGB XI). Keine: 0.

Deine Rentenerhöhung

Deine Rente steigt um 76,32 € im Monat; netto bleiben 57,47 € mehr.

Bruttorente bisher
1.800,00 €
Erhöhung um 4,24 %
+ 76,32 €
Neue Bruttorente im Monat
1.876,32 €
Steuerpflichtiger Anteil der Erhöhung
100 %
Steuerpflichtige Erhöhung im Jahr
915,84 €
Kranken- und Pflegeversicherung auf die neue Rente
231,73 €
Davon mehr als bisher
− 9,43 €
Mehr Steuer im Monat
− 9,42 €
Mehr netto im Monat
57,47 €

Dein Rentenfreibetrag steht in Euro fest: Die ganze Erhöhung ist steuerpflichtig.

Gerechnet ist ein volles Jahr mit der alten und mit der neuen Rente. Im Jahr der Erhöhung gilt sie nur für die Monate ab Juli.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, jeder nach dem Gesetz. Das Beispiel: 1.800,00 € Bruttorente, Rentenbeginn 2015, Erhöhung um 4,24 %, in der KVdR mit Kindern.

  1. Neue Rente: Zum 1. Juli steigen die Renten mit dem aktuellen Rentenwert (§ 65 und § 68 SGB VI), 2026 von 40,79 € auf 42,52 €. Im Beispiel: 1.876,32 €, 76,32 € mehr im Monat.
  2. Steuerpflichtiger Teil: Der Rentenfreibetrag bleibt in Euro gleich, darum ist die Erhöhung voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 EStG); bei einem Rentenbeginn im laufenden oder im Vorjahr nur mit dem Besteuerungsanteil. Im Beispiel: 915,84 € mehr im Jahr.
  3. Beiträge: Kranken- und Pflegeversicherung auf die neue Rente: die Hälfte des allgemeinen Satzes und des Zusatzbeitrags, die Pflege voll (§ 247 und § 249a SGB V, § 59 SGB XI). Im Beispiel: 231,73 €, 9,43 € mehr.
  4. Steuer: Die Steuer auf die neue Rente minus die auf die alte, wie der Rentenbesteuerung-Rechner sie rechnet (§ 32a EStG). Im Beispiel: 9,42 € mehr im Monat.
  5. Netto: Die Erhöhung minus mehr Beiträge und mehr Steuer. Im Beispiel: 57,47 € mehr im Monat.

Häufige Fragen

Um wie viel steigt die Rente im Juli?

Zum 1. Juli 2026 um 4,24 %: Der aktuelle Rentenwert steigt von 40,79 € auf 42,52 € (§ 68 SGB VI). Im Beispiel werden aus 1.800,00 € 1.876,32 €.

Muss ich die Rentenerhöhung versteuern?

Ja, ganz, wenn deine Rente vor dem Vorjahr begann: Der steuerfreie Teil bleibt in Euro gleich (§ 22 Nr. 1 EStG). Bei einem Rentenbeginn 2025 zählt sie noch mit dem Besteuerungsanteil von 83,5 %.

Wie viel bleibt netto von der Rentenerhöhung?

Im Beispiel von 76,32 € mehr brutto 57,47 € netto im Monat, nach 9,43 € mehr Beiträgen und 9,42 € mehr Steuer.

Kann ich durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig werden?

Ja. Liegt die Rente knapp unter der Grenze, ab der Steuer anfällt, kann die Erhöhung sie darüber heben. Der Grundfreibetrag steigt zwar jedes Jahr, der Rentenfreibetrag aber nicht.

Steigen auch die Beiträge zur Krankenversicherung?

Ja, sie richten sich nach der Bruttorente. In der KVdR trägt die Rentenversicherung die Hälfte der Krankenversicherung; die Pflegeversicherung zahlst du allein.

Rentenerhöhung: brutto, steuerpflichtig, netto

Die Anpassung zum 1. Juli

Die Renten steigen jedes Jahr zum 1. Juli (§ 65 SGB VI). Maßgeblich ist der aktuelle Rentenwert, der den Löhnen folgt (§ 68 SGB VI): Seit Juli 2026 beträgt er 42,52 €, vorher 40,79 €, ein Plus von 4,24 %. Jede Rente steigt um denselben Prozentsatz.

Warum die Erhöhung voll steuerpflichtig ist

Der steuerfreie Teil einer Rente wird im Jahr nach dem Rentenbeginn in Euro festgeschrieben und bleibt dann gleich (§ 22 Nr. 1 EStG). Jede spätere Erhöhung ist darum ganz steuerpflichtig. Nur bei einem Rentenbeginn im laufenden Jahr oder im Vorjahr fließt die Erhöhung noch in den festen Betrag ein; sie zählt dann mit dem Besteuerungsanteil.

Beiträge auf die Erhöhung

Kranken- und Pflegeversicherung richten sich nach der Bruttorente. In der KVdR zahlst du die Hälfte des allgemeinen Satzes von 14,6 % und des Zusatzbeitrags (§ 249a SGB V), die Pflegeversicherung von 3,6 % allein, ohne Kinder 4,2 %.

Steuerpflichtig durch die Erhöhung

Wer bisher keine Steuer zahlte, kann durch die Erhöhung steuerpflichtig werden: Der Grundfreibetrag von 12.348,00 € steigt zwar jedes Jahr, der Rentenfreibetrag aber nicht. Ab welcher Rente Steuer anfällt, zeigt der Rentenbesteuerung-Rechner.

Das Rechenbeispiel

Eine Bruttorente von 1.800,00 € mit Beginn 2015 steigt um 4,24 % auf 1.876,32 €, 76,32 € mehr im Monat. Die Erhöhung ist voll steuerpflichtig, 915,84 € im Jahr. Die Beiträge steigen um 9,43 €, die Steuer um 9,42 €. Netto bleiben 57,47 € mehr im Monat.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner rechnet die gesetzliche Rente als einziges Einkommen, alleinstehend, in der KVdR, ohne Kirchensteuer, mit vollen Jahren. Andere Einkünfte, Betriebsrenten und die Zusammenveranlagung rechnet der Planer.

Artikel: Rentenbesteuerung

Quellen

Auf diese Gesetze und Verordnungen stützen sich der Rechner und der Text. Die Links führen zum Wortlaut.

Quellen geprüft für den Regelstand 2026.1; Stand dieser Seite: 12.10.2026.

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