Rentenformel: so entsteht deine gesetzliche Rente
Die Rentenformel
Die Monatsrente ist das Produkt aus vier Faktoren (§ 64 SGB VI): den persönlichen Entgeltpunkten, die aus den Entgeltpunkten und dem Zugangsfaktor entstehen, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert. Für eine Altersrente ist der Rentenartfaktor 1,0 (§ 67 SGB VI). Die Rente wird auf den Cent gerundet (§ 123 SGB VI).
Entgeltpunkte
Für jedes Jahr mit Beiträgen gibt es Entgeltpunkte: das versicherte Gehalt geteilt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten (§ 70 SGB VI), auf vier Stellen gerundet (§ 121 SGB VI). Wer 2026 das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944,00 € verdient, erhält einen Punkt. Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400,00 € zählt nicht (§ 159 SGB VI); mehr als rund zwei Punkte im Jahr sind darum nicht möglich. Kindererziehung, Pflege und andere Zeiten bringen eigene Punkte; die Renteninformation enthält sie.
Der Zugangsfaktor
Wer zur Regelaltersgrenze in Rente geht, hat den Zugangsfaktor 1,0. Jeder Monat früher kostet 0,3 %, jeder Monat später bringt 0,5 % (§ 77 SGB VI). Ein früher Beginn mit 63 setzt 35 Versicherungsjahre voraus (§ 36 SGB VI); mit 45 Jahren entfällt der Abschlag ab einem Alter zwischen 64 und 65 Jahren (§ 38 und § 236b SGB VI).
Der aktuelle Rentenwert
Der Rentenwert steigt jedes Jahr zum 1. Juli mit den Löhnen; seit Juli 2026 beträgt er 42,52 €, vorher 40,79 € (§ 68 SGB VI). Seit 2023 gibt es keinen eigenen Rentenwert für Ostdeutschland mehr. Der Rechner nimmt den heutigen Wert, so ist das Ergebnis eine Rente in heutiger Kaufkraft.
Das Rechenbeispiel
Mit 38,5 Entgeltpunkten bisher und noch 5 Jahren mit 51.944,00 € Bruttogehalt kommen 5 Punkte dazu, zusammen 43,5. Zur Regelaltersgrenze mit 67 Jahren sind das 43,5 × 42,52 € = 1.849,62 € Bruttorente im Monat. Mit 63 Jahren wären es 39,5 Punkte, 48 Monate früher und mit dem Zugangsfaktor 0,856 1.437,69 €.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner rechnet mit heutigen Werten und einem gleichbleibenden Gehalt. Künftige Rentenanpassungen, Zeiten ohne Beiträge, Erwerbsminderung, Mütterrente oder Zuschläge wie den Grundrentenzuschlag kennt er nicht. Die Bruttorente ist nicht das, was ankommt: Der Netto-Rente-Rechner zieht Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer ab.