Zum Inhalt springen
RuhestandsklarZum Planer

Abfindung-Rechner mit Fünftelregelung

Eine Abfindung kommt in einem Jahr zum übrigen Einkommen und treibt die Steuer in die Höhe. Die Fünftelregelung mildert das. Der Rechner zeigt die Steuer auf deine Abfindung ohne und mit Fünftelregelung, mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, und den Unterschied.

Gerechnet wird ein Steuerjahr nach dem Tarif von 2026, ledig oder zusammen veranlagt. Das übrige zu versteuernde Einkommen gibst du nach allen Abzügen ein, etwa aus dem letzten Steuerbescheid.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server.

Deine Angaben

Dein zu versteuerndes Einkommen des Jahres ohne die Abfindung, nach allen Abzügen; etwa aus dem letzten Steuerbescheid.

Die Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, die in diesem Jahr ausgezahlt wird.

Veranlagung

Zusammen veranlagte Ehepaare zahlen nach dem Splittingtarif.

Wählst du dein Bundesland, rechnet der Rechner die Kirchensteuer nach dessen Satz.

Steuer auf deine Abfindung

Mit Fünftelregelung kostet die Abfindung 17.117,92 € Steuer, 3.088,44 € weniger als ohne.

Ohne Fünftelregelung

Einkommensteuer im Jahr
26.664,00 €
Solidaritätszuschlag
751,36 €
Steuer im Jahr zusammen
27.415,36 €
Davon für die Abfindung
20.206,36 €

Mit Fünftelregelung

Einkommensteuer im Jahr
23.904,00 €
Solidaritätszuschlag
422,92 €
Steuer im Jahr zusammen
24.326,92 €
Davon für die Abfindung
17.117,92 €
Ersparnis durch die Fünftelregelung
3.088,44 €

Seit 2025 behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer ohne Fünftelregelung ein. Die Ermäßigung kommt mit der Steuererklärung des Jahres.

Die Fünftelregelung gilt, wenn die Abfindung in einem Jahr zufließt und mit ihr mehr Einkommen zusammenkommt, als ohne Kündigung bis zum Jahresende angefallen wäre (Zusammenballung).

So rechnet der Rechner

Der Rechner rechnet die Steuer des Jahres zweimal, ohne und mit Fünftelregelung (§ 34 EStG). Das Beispiel: 50.000,00 € Abfindung neben 40.000,00 € zu versteuerndem Einkommen, ledig, ohne Kirchensteuer.

  1. Steuer ohne Abfindung: Die Einkommensteuer auf das übrige zu versteuernde Einkommen nach dem Tarif des § 32a EStG. Im Beispiel: 7.209,00 €.
  2. Ein Fünftel dazu: Ein Fünftel der Abfindung kommt zum übrigen Einkommen, die Steuer steigt um den Unterschied (§ 34 Abs. 1 EStG). Im Beispiel: 10.000,00 € mehr Einkommen, 3.339,00 € mehr Steuer.
  3. Mal fünf: Dieser Unterschied mal fünf ist die Steuer auf die Abfindung. Im Beispiel: Einkommensteuer zusammen 23.904,00 €, also 17.117,92 € für die Abfindung mit Solidaritätszuschlag.
  4. Ohne Fünftelregelung: Zum Vergleich: die Abfindung voll zum übrigen Einkommen, alles nach dem Tarif. Im Beispiel: Einkommensteuer 26.664,00 €, für die Abfindung 20.206,36 € mit Solidaritätszuschlag.
  5. Ersparnis: Der Unterschied beider Wege, mit Solidaritätszuschlag über der Freigrenze (§ 3 und § 4 SolZG) und Kirchensteuer nach dem Satz des Landes (§ 51a EStG). Im Beispiel: 3.088,44 € weniger Steuer.

Häufige Fragen

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Als Entschädigung (§ 24 EStG) mit der Fünftelregelung des § 34 EStG: Die Steuer wird so gerechnet, als käme nur ein Fünftel der Abfindung dazu, und der Mehrbetrag verfünffacht. Im Beispiel kostet sie 17.117,92 € statt 20.206,36 €.

Zieht der Arbeitgeber die Fünftelregelung noch ab?

Nein, seit 2025 nicht mehr: Er behält die Lohnsteuer ohne sie ein. Die Ermäßigung gibt es mit der Steuererklärung, das Finanzamt erstattet den Unterschied.

Wann bringt die Fünftelregelung viel?

Wenn das übrige Einkommen niedrig ist und die Abfindung hoch, weil dann die Progression stark wirkt. Liegt das Einkommen schon im Spitzensteuersatz, bringt sie wenig oder nichts.

Gilt die Fünftelregelung für Ehepaare?

Ja, mit dem Splittingtarif (§ 32a Abs. 5 EStG). Der Solidaritätszuschlag fällt bei Zusammenveranlagung erst über einer Einkommensteuer von 40.700,00 € an, für Ledige über 20.350,00 €.

Zahle ich auf die Abfindung Sozialversicherung?

Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist beitragsfrei in der Sozialversicherung. Der Rechner rechnet nur die Steuer; ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht, hängt von der Kündigung ab.

Fünftelregelung: so wird die Abfindung besteuert

Was die Fünftelregelung ist

Eine Abfindung ist eine Entschädigung für entgangene Einnahmen (§ 24 Nr. 1 EStG). Sie wird zum übrigen Einkommen gerechnet und voll besteuert, aber zu einem ermäßigten Satz: Die Fünftelregelung des § 34 Abs. 1 EStG verteilt sie rechnerisch auf fünf Jahre. So steigt der Steuersatz weniger, als wenn die ganze Summe auf einmal dazukäme.

Die Rechnung

Zuerst die Steuer auf das übrige Einkommen. Dann die Steuer auf das übrige Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung. Der Unterschied mal fünf ist die Steuer auf die Abfindung. Ist das übrige Einkommen negativ, ist die Steuer das Fünffache der Steuer auf ein Fünftel des ganzen Einkommens. Ehepaare rechnen jeden Schritt mit dem Splittingtarif.

Lohnsteuer und Steuererklärung

Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an (Wachstumschancengesetz; § 39b Abs. 3 EStG). Er behält also mehr Lohnsteuer ein; die Ermäßigung gibt es mit der Steuererklärung des Jahres, das Finanzamt erstattet den Unterschied.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag fällt erst an, wenn die Einkommensteuer über 20.350,00 € liegt, bei Zusammenveranlagung über 40.700,00 €; darüber steigt er allmählich auf 5,5 % (§ 3 und § 4 SolZG). Kirchensteuer sind 8 % oder 9 % der Einkommensteuer, je nach Bundesland.

Das Rechenbeispiel

50.000,00 € Abfindung neben 40.000,00 € übrigem Einkommen: Ohne Abfindung beträgt die Einkommensteuer 7.209,00 €. Ein Fünftel, 10.000,00 €, erhöht sie um 3.339,00 €; mal fünf ergibt das eine Einkommensteuer von 23.904,00 €. Ohne Fünftelregelung wären es 26.664,00 €. Mit Solidaritätszuschlag kostet die Abfindung 17.117,92 € statt 20.206,36 €: 3.088,44 € weniger.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner prüft nicht, ob die Bedingungen der Fünftelregelung erfüllt sind, und rechnet weder Progressionsvorbehalt, etwa durch Arbeitslosengeld, noch Sozialversicherung. Die Steuer auf deine Rente rechnet der Rentenbesteuerung-Rechner.

Im Planer weiterrechnen

Eine Abfindung kurz vor der Rente verändert den Plan: wie viel ins Depot geht, wann die Rente beginnt, wie die Lücke bis dahin gefüllt wird. Der Planer rechnet das Jahr für Jahr durch.

Planer kostenlos starten