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Rente mit 63 oder mit 67: was der Abschlag kostet

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Wer 1964 oder später geboren ist und mit 63 statt mit 67 in Rente geht, verliert 14,4 % seiner Rente, lebenslang. Aus 1.913,40 € werden 1.637,87 €, das sind 3.306,36 € weniger im Jahr. Dafür fließt die Rente 48 Monate länger, und rein rechnerisch steht der frühe Beginn bis zu einem Alter von 90 Jahren vorn.

Für den Jahrgang 1964 gilt die Regelaltersgrenze 67

Die Regelaltersgrenze ist schrittweise auf 67 gestiegen; für alle ab 1964 Geborenen gilt sie voll (§ 35 SGB VI, für ältere Jahrgänge § 235). Mit 35 Versicherungsjahren ist die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 möglich, mit Abschlag (§ 36 SGB VI).

Ohne Abschlag geht es früher nur nach 45 Jahren mit Pflichtbeiträgen, Kindererziehung oder Pflege. Diese Rente für besonders langjährig Versicherte beginnt für den Jahrgang 1964 mit 65 Jahren (§ 38 SGB VI, für ältere Jahrgänge § 236b).

Jeder Monat vorher kostet 0,3 %

Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt der Zugangsfaktor um 0,3 % (§ 77 Abs. 2 SGB VI). Bei 48 Monaten sind das 14,4 %, der Faktor beträgt 0,856. Der Abschlag bleibt für die ganze Laufzeit, auch nach dem 67. Geburtstag.

Er gilt auch für eine Witwenrente, die später aus dieser Rente folgt. Umgekehrt bringt jeder Monat, in dem die Rente nach der Regelaltersgrenze nicht bezogen wird, einen Zuschlag von 0,5 %.

Rechenbeispiel: 275,53 € weniger im Monat

Mit 45 Entgeltpunkten ergibt sich zur Regelaltersgrenze eine Rente von 1.913,40 €. Mit 63 sind es 1.637,87 €, also 275,53 € weniger im Monat und 3.306,36 € im Jahr.

Das Beispiel nimmt in beiden Fällen dieselben Entgeltpunkte an. Wer früher aufhört zu arbeiten, hat weniger, und der Abstand wächst.

Die frühere Zahlung gleicht den Abschlag erst spät aus

Wer mit 63 geht, bekommt 48 Monate lang 1.637,87 €, zusammen 78.617,76 €, bevor die Rente mit 67 begonnen hätte. Diesen Vorsprung zehrt der monatliche Verlust von 275,53 € nach 286 Monaten auf.

Rein rechnerisch liegt der frühe Beginn bis zu einem Alter von 90 Jahren und 10 Monaten vorn. Fehlende Entgeltpunkte ziehen diesen Punkt nach vorn, der etwas kleinere Besteuerungsanteil schiebt ihn nach hinten; er ist ein Vergleich, keine Prognose.

Die letzten Arbeitsjahre bringen noch Entgeltpunkte

Wer mit 63 aufhört, zahlt vier Jahre weniger Beiträge. Bei einem Verdienst in Höhe des Durchschnittsentgelts von 51.944 € bringt jedes Jahr einen Entgeltpunkt, 42,52 € Monatsrente. Diese Punkte fehlen zusätzlich zum Abschlag.

Wie viel Rente die eigenen Punkte ergeben, rechnet der Rentenrechner. Die frühesten Termine für deinen Geburtstag nennt der Rentenbeginn-Rechner.

Abschläge lassen sich ausgleichen

Ab dem 50. Geburtstag können Abschläge mit Sonderzahlungen an die Rentenversicherung ganz oder teilweise ausgeglichen werden (§ 187a SGB VI). Die Rentenversicherung nennt auf Antrag den Betrag. Die Zahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abziehbar.

Neben einer vorgezogenen Altersrente darfst du unbegrenzt dazuverdienen (§ 34 SGB VI). Was dabei bleibt, zeigt Rente und Minijob.

Der frühere Beginn senkt den Besteuerungsanteil leicht

Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und steigt je Jahrgang um 0,5 Prozentpunkte. Vier Jahre früher bedeuten zwei Prozentpunkte weniger, ein kleiner Effekt neben dem Abschlag.

Die Voraussetzungen der Rente mit 63 im Einzelnen, mit Wartezeiten und angerechneten Zeiten, erklärt Rente mit 63. Dort steht auch, welche Zeiten für die 45 Jahre zählen.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich der frühe Beginn rechnerisch?

Ohne Steuern, Rentenerhöhungen und fehlende Entgeltpunkte hat der Beginn mit 63 bis zu einem Alter von 90 Jahren und 10 Monaten mehr ausgezahlt. Fehlende Punkte ziehen diesen Punkt nach vorn.

Fällt der Abschlag mit 67 weg?

Nein. Der Zugangsfaktor wird beim Rentenbeginn festgelegt und gilt für die ganze Laufzeit.

Kann ich den Abschlag zurückkaufen?

Ja, ab dem 50. Geburtstag mit Sonderzahlungen an die Rentenversicherung (§ 187a SGB VI). Die Rentenversicherung berechnet den Betrag auf Antrag.

Gilt der Abschlag auch für die Witwenrente?

Ja. Folgt eine Witwenrente auf eine Rente mit Abschlag, übernimmt sie deren Zugangsfaktor.

Was bringt ein späterer Rentenbeginn nach 67?

Für jeden Monat, in dem die Rente nach der Regelaltersgrenze nicht bezogen wird, 0,5 % Zuschlag, lebenslang. Wer weiterarbeitet, sammelt zusätzlich Entgeltpunkte.

Quellen

Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Rente-mit-63-Rechner.

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