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Riester-Rente auszahlen lassen: Steuer und Optionen

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Eine Riester-Rente wird lebenslang monatlich ausgezahlt, zu Beginn dürfen bis zu 30 % des Kapitals auf einmal fließen. Beides ist voll steuerpflichtig, soweit es auf geförderten Beiträgen beruht (§ 22 Nr. 5 EStG). Krankenkassenbeiträge fallen für Pflichtmitglieder der KVdR nicht an.

Die Auszahlung ist eine lebenslange Rente

Ein Riester-Vertrag muss ab Beginn der Auszahlungsphase eine lebenslange monatliche Leibrente vorsehen oder einen Auszahlplan mit anschließender Teilverrentung (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG). Die Auszahlung beginnt frühestens mit 62 bei Verträgen ab 2012, bei älteren mit 60, oder mit dem Beginn einer gesetzlichen Altersrente.

Bis zu 30 % des zu Beginn vorhandenen Kapitals darfst du dir auf einmal auszahlen lassen. Den Rest zahlt der Anbieter als Rente.

Bestehende Verträge behalten die bisherigen Förderregeln

Das Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge ist verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 156). Ab 2027 werden neue geförderte Verträge nach den neuen Regeln abgeschlossen: als Garantieprodukt mit einer Garantie von 80,0 % oder 100,0 % der Beiträge und Zulagen oder als Altersvorsorgedepot (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 1b AltZertG). Das Depot ersetzt die Riester-Verträge also nicht, es kommt als weitere Form dazu.

Für einen Vertrag, der vor 2027 abgeschlossen wurde, gelten die bisherigen Förderregeln bis zum Beginn der Auszahlung weiter (§ 52 Abs. 50a EStG). Für seine Auszahlung gilt, was dieser Artikel beschreibt.

Eine Kleinbetragsrente wird abgefunden

Ist die monatliche Rente sehr klein, darf der Anbieter sie mit einer Einmalzahlung abfinden; die Grenze liegt bei einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße (§ 93 Abs. 3 EStG). Die Abfindung ist förderunschädlich, die Zulagen bleiben.

Besteuert wird sie wie die Rente, aber ermäßigt nach der Fünftelregelung, die das Gesetz für diesen Fall anordnet (§ 22 Nr. 5 Satz 13 EStG). Die Ermäßigung kommt mit der Einkommensteuererklärung.

Eine Kündigung kostet die Förderung

Wer kündigt und sich das ganze Kapital auszahlen lässt, verwendet es schädlich (§ 93 EStG). Dann sind alle Zulagen und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug zurückzuzahlen, und die Erträge im Vertrag werden besteuert.

Übrig bleibt deutlich weniger als das angezeigte Guthaben. Am teuersten ist das bei Verträgen, die viele Jahre Zulagen und einen hohen Sonderausgabenabzug erhalten haben.

Das Kapital lässt sich auch für die eigene Wohnung nutzen

Statt einer Rente kann das geförderte Kapital in die selbst genutzte Wohnung fließen, etwa zur Entschuldung beim Rentenbeginn (§ 92a EStG). Das ist keine schädliche Verwendung. Besteuert wird dann ein Wohnförderkonto, das mit dem entnommenen Betrag beginnt.

Beim Rentenbeginn wählst du, ob das Konto bis zum 85. Lebensjahr in gleichen Jahresbeträgen versteuert wird oder auf einmal mit einem Abschlag (§ 92a Abs. 2 EStG). Wer die Wohnung später aufgibt, versteuert den Rest auf einmal, außer er investiert in eine neue Wohnung oder einen Riester-Vertrag oder der Ehepartner übernimmt sie (§ 92a Abs. 3 EStG).

Steuerpflichtig ist die ganze geförderte Rente

Riester-Renten werden nachgelagert besteuert: Die Beiträge waren gefördert, die Auszahlung ist voll steuerpflichtig, soweit sie darauf beruht (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Teile aus ungeförderten Beiträgen zählen nur mit dem Ertragsanteil. Der Anbieter bescheinigt die Beträge jedes Jahr.

Einen Freibetrag wie bei der gesetzlichen Rente gibt es nicht. Abziehbar ist nur der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €, den sich alle Renten teilen.

Rechenbeispiel: 200 € Riester-Rente kosten 587 € Steuer

Eine Riester-Rente von 200 € im Monat neben 18.000 € übrigem zu versteuerndem Einkommen kostet 587 € Steuer im Jahr, netto bleiben 151,08 € im Monat. Eine Rürup-Rente gleicher Höhe mit Beginn 2026 wäre nur zu 84 % steuerpflichtig und kostete 491 €.

Lässt du dir 30 % von 60.000 € Kapital auszahlen, 18.000 €, wird der Betrag im selben Jahr voll versteuert. Weil er in einem einzigen Jahr zufließt, steigt der Steuersatz: 5.037 € Steuer, netto 12.963 €.

In der KVdR ist die Riester-Rente beitragsfrei

Eine private Riester-Rente ist kein Versorgungsbezug, Pflichtmitglieder der Krankenversicherung der Rentner zahlen darauf keine Beiträge. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz von 2018 gilt das auch für Riester-Renten über den Arbeitgeber (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V).

Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einnahmen Beiträge, auch auf die Riester-Rente. Wie sich eine Betriebsrente daneben auswirkt, zeigt der Artikel zur Doppelverbeitragung der Betriebsrente.

Häufige Fragen

Wann kann ich mir die Riester-Rente auszahlen lassen?

Frühestens mit 62, bei Verträgen vor 2012 mit 60, oder mit Beginn einer gesetzlichen Altersrente. Der genaue Beginn steht im Vertrag.

Wie viel darf ich auf einmal auszahlen lassen?

Bis zu 30 % des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase. Der Betrag ist im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig.

Muss ich auf die Riester-Rente Steuern zahlen?

Ja, auf den Teil aus geförderten Beiträgen voll, mit dem persönlichen Steuersatz. Unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an.

Ändert die Reform etwas an meinem Riester-Vertrag?

Für einen Vertrag, der vor 2027 abgeschlossen wurde, gelten bis zum Beginn der Auszahlung die bisherigen Förderregeln weiter (§ 52 Abs. 50a EStG, Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156). Du kannst deinem Anbieter unwiderruflich erklären, dass für alle deine Verträge die neuen Regeln gelten sollen; schließt du ab 2027 einen neuen zertifizierten Vertrag ab, gelten sie ebenfalls für alle deine Verträge (§ 52 Abs. 50a Satz 6 EStG). Das Kapital kannst du mit drei Monaten Frist zum Quartalsende auf einen anderen zertifizierten Vertrag auf deinen Namen übertragen lassen, ab 2027 auch auf ein Altersvorsorgedepot (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe b und Abs. 1b AltZertG). Ein Altersvorsorgedepot ist ein solcher neuer Vertrag: Mit dem Wechsel gelten die neuen Regeln für alle deine Verträge, und der bisherige Vertrag gilt nicht mehr als Bestandsvertrag (§ 52 Abs. 50a Satz 9 EStG).

Was passiert, wenn ich vor der Auszahlung sterbe?

Das Kapital kann förderunschädlich auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Sonst wird es an die Erben ausgezahlt, und die Zulagen werden zurückgefordert.

Quellen

Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Riester- und Rürup-Rechner.

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