Zum Inhalt springen
RuhestandsklarZum Planer

Ab wann müssen Rentner Steuern zahlen?

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Rentner zahlen Einkommensteuer, sobald ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € im Jahr übersteigt. Bei einer gesetzlichen Rente mit Beginn 2026 und ohne weitere Einkünfte ist das ab 1.457,80 € brutto im Monat der Fall. Verheiratete haben eine höhere Grenze, jede weitere Einkunft senkt sie.

Es zählt das zu versteuernde Einkommen

Die Einkommensteuer knüpft nicht an die Bruttorente an, sondern an das zu versteuernde Einkommen. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € ist der Steuersatz null (§ 32a EStG), darüber steigt er stufenlos.

Zwischen Bruttorente und zu versteuerndem Einkommen liegen vier Abzüge. Die Rente darf den Grundfreibetrag darum deutlich übersteigen, bevor Steuer anfällt.

Vier Abzüge senken das Einkommen

Erstens bleibt ein Teil der Rente steuerfrei. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 %; der Rest ist der Rentenfreibetrag, ein fester Eurobetrag (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG). Zweitens gehen 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag ab, drittens 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag.

Viertens zählen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben (§ 10 EStG). Als Pflichtmitglied der KVdR zahlst du auf die Rente die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags deiner Kasse, dazu den vollen Pflegebeitrag. Mit dem Zusatzbeitrag, den die Kassen im Durchschnitt erheben, sind das 8,98 % für die Krankenversicherung; die Grenzen hier sind damit gerechnet.

Für ältere Renten liegt die Grenze höher, für jüngere nur wenig

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 bleibt die Rente bis 1.457,80 € im Monat steuerfrei, ohne weitere Einkünfte und mit Kindern. Wer 2016 in Rente gegangen ist, hat einen kleineren steuerpflichtigen Anteil, aber 8 Erhöhungen, die voll zählen: alle nach dem Jahr, das auf seinen Rentenbeginn folgt. Seine Grenze liegt heute bei 1.549,88 €. Für eine Rente aus dem ersten Jahrgang 2005 liegt sie bei 1.836,47 €.

Für Ehepaare, die zusammen veranlagt werden, verdoppelt sich der Grundfreibetrag auf 24.696 €. Bezieht nur einer von beiden eine Rente mit Beginn 2026, bleibt sie bis 2.903,70 € im Monat steuerfrei.

Rechenbeispiel: 1.913,40 € Rente kosten 687 € Steuer

Eine Rente von 1.913,40 € im Monat mit Beginn 2026 ergibt 22.960,80 € im Jahr. Steuerfrei bleiben 3.673,73 €. Nach den Pauschbeträgen und 2.888,52 € Beiträgen sind 16.260,55 € zu versteuern, auf volle Euro abgerundet 16.260 €.

Die Einkommensteuer beträgt 687 € im Jahr, 57,25 € im Monat. Die Steuer für Renten von tausend bis dreitausend Euro zeigt die Tabelle in Rentenbesteuerung 2026.

Knapp über der Grenze ist die Steuer klein

Wer knapp über dem Grundfreibetrag liegt, zahlt nur auf den Teil darüber Steuer. Der Tarif beginnt mit dem Eingangssteuersatz und steigt bis zum Spitzensteuersatz von 45 % (§ 32a EStG). Im Beispiel kostet eine Rente, die 455,60 € über der Grenze liegt, 57,25 € Steuer im Monat.

Solidaritätszuschlag zahlen Rentner erst bei einer Einkommensteuer über 20.350 € im Jahr. Kirchensteuer fällt für Mitglieder auf jede Einkommensteuer an, mit 8 % oder 9 % der Steuer je nach Land.

Andere Einkünfte senken die Grenze

Eine Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Arbeitslohn kommen zum Einkommen dazu, und schon eine kleinere gesetzliche Rente löst Steuer aus. Ein Minijob mit Pauschalsteuer zählt nicht mit, wie Rente und Minijob zeigt.

Zinsen, Dividenden und Fondsgewinne trägt die Abgeltungsteuer, die die Bank einbehält. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, bekommt sie über die Günstigerprüfung zurück.

Rentenerhöhungen schieben viele über die Grenze

Der Rentenfreibetrag wächst nicht mit. Steigt die Rente, ist jeder zusätzliche Euro steuerpflichtig, und eine Rente, die im ersten Jahr steuerfrei war, kann nach einigen Anpassungen über die Grenze rutschen.

Der Grundfreibetrag wurde in den letzten Jahren jedes Jahr angehoben, zuletzt um 252 €. Das gleicht die volle Besteuerung der Erhöhungen nur zum Teil aus.

Häufige Fragen

Wie hoch darf meine Rente 2026 sein, ohne dass ich Steuern zahle?

Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 und ohne andere Einkünfte bis 1.457,80 € brutto im Monat. Für ältere Renten liegt die Grenze höher, für die ersten Jahrgänge deutlich; weitere Einkünfte senken sie.

Zahlen Rentner Steuern auf die ganze Rente?

Nein, nur auf den steuerpflichtigen Teil. Er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab und liegt für einen Beginn im Jahr 2026 bei 84 %.

Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich keine Steuer zahle?

Oft ja. Die Pflicht hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab (§ 56 EStDV), der vor den Kranken- und Pflegebeiträgen gerechnet wird. Bei einer Rente mit Beginn 2026 besteht sie schon ab 1.235,12 € im Monat.

Gilt für Ehepaare die doppelte Grenze?

Für das Einkommen ja: Bei Zusammenveranlagung gelten 24.696 €. Die Renten beider Partner werden dabei zusammengezählt.

Zählt die Witwenrente mit?

Ja. Auch eine Witwenrente ist steuerpflichtig und wird zur eigenen Rente addiert. Folgt sie auf die Rente des Verstorbenen, gilt für den Anteil dessen früherer Rentenbeginn (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a EStG).

Quellen

Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Steuerfreie-Rente-Rechner.

Im Planer weiterrechnen

Der Planer rechnet dein ganzes Leben durch: Rente, Depot, Entnahmen, Steuern und Krankenversicherung, Jahr für Jahr mit Rechenweg. Deine Daten bleiben in deinem Browser.

Planer kostenlos starten