Betriebsrente: Doppelverbeitragung und der Freibetrag
Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.
Auf eine Betriebsrente zahlen gesetzlich versicherte Rentner den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung, auch den Teil, den bei der gesetzlichen Rente die Rentenversicherung trägt. In der Krankenversicherung bleiben 197,75 € im Monat frei, in der Pflegeversicherung nicht. Von 300 € Betriebsrente gehen so 29,16 € an die Kassen.
Betriebsrenten sind Versorgungsbezüge
Für die Krankenversicherung zählt eine Betriebsrente als Versorgungsbezug (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Als Pflichtmitglied der KVdR zahlst du darauf den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % und den Zusatzbeitrag deiner Kasse allein, im Durchschnitt zusammen 17,96 % (§ 248 SGB V). Auf die gesetzliche Rente zahlst du nur die Hälfte.
Das gilt für Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direktzusagen. Auch eine Kapitalauszahlung ist beitragspflichtig, verteilt auf mehrere Jahre (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V).
Doppelt heißt: in der Ansparphase und in der Rente
Viele Verträge wurden in der Ansparphase aus Lohn bezahlt, auf den schon Sozialbeiträge fielen; in der Rente werden sie ein zweites Mal verbeitragt. Das betrifft vor allem ältere Direktversicherungen, die pauschal versteuert und aus dem Nettogehalt bezahlt wurden. Bei einer Entgeltumwandlung nach heutigem Recht waren die Beiträge dagegen bis zu einer Grenze beitragsfrei.
Das Bundesverfassungsgericht hat die volle Verbeitragung für zulässig gehalten. Ausgenommen sind nur Leistungen aus Vertragsteilen, die du nach dem Ausscheiden beim Arbeitgeber selbst weiterbezahlt hast, und Betriebsrenten aus Riester-Förderung.
Der volle Beitrag gilt seit dem GKV-Modernisierungsgesetz von 2004
Bis Ende 2003 zahlten Rentner auf Betriebsrenten den halben Beitragssatz. Seit dem GKV-Modernisierungsgesetz gilt der volle Satz, auch für Verträge, die lange vorher abgeschlossen wurden.
Viele Betroffene erfuhren davon erst bei der ersten Auszahlung. Der Freibetrag kam 2020 als Entlastung dazu.
In der Krankenversicherung bleiben 197,75 € frei
Seit dem GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz von 2020 gibt es für Pflichtmitglieder einen Freibetrag auf Betriebsrenten (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Er beträgt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also 197,75 €. Nur was darüber liegt, kostet Krankenkassenbeitrag.
Der Freibetrag gilt für alle Betriebsrenten zusammen, nicht für Beamtenpensionen, und steigt jedes Jahr mit der Bezugsgröße. Er ist ein Freibetrag, keine Freigrenze: Auch bei einer höheren Betriebsrente bleiben die ersten 197,75 € frei.
In der Pflegeversicherung gilt nur eine Freigrenze
Die Pflegeversicherung kennt keinen Freibetrag, nur eine Freigrenze in derselben Höhe (§ 57 Abs. 1 SGB XI mit § 226 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Liegt die Betriebsrente darunter, ist sie beitragsfrei. Liegt sie darüber, zählt sie vom ersten Euro an, mit 3,6 % und ohne Kinder mit 4,2 %.
Eine kleine Betriebsrente knapp über der Grenze kostet in der Pflegeversicherung darum mehr als in der Krankenversicherung. Zwei kleine Betriebsrenten, die zusammen über der Grenze liegen, sind beide voll pflegebeitragspflichtig.
Rechenbeispiel: 300 € und 500 € Betriebsrente
Bei 300 € Betriebsrente bleiben in der Krankenversicherung 197,75 € frei, beitragspflichtig sind 102,25 €. Das kostet 18,36 €. In der Pflegeversicherung zählen alle 300 €, das sind 10,80 €.
Bei 500 € sind es 54,28 € Krankenversicherung auf 302,25 € und 18,00 € Pflegeversicherung, zusammen 72,28 € im Monat. Ein freiwilliges Mitglied ohne Freibetrag zahlt 107,80 €.
Die Steuer kommt getrennt dazu
Steuerlich zählt der Durchführungsweg. Eine Direktzusage oder Unterstützungskasse ist ein Versorgungsbezug nach § 19 EStG mit dem Versorgungsfreibetrag. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind in der Regel voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 EStG).
Im Beispiel des Betriebsrente-Rechners bleiben von 500 € aus einer Direktzusage nach Beiträgen und Steuer 343,47 € im Monat, bei 20.000 € weiteren steuerpflichtigen Einkünften im Jahr. Die Beiträge allein, auch mit gesetzlicher Rente daneben, zeigt der Krankenversicherung-Rechner für Rentner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freibetrag für Betriebsrenten 2026?
197,75 € im Monat in der Krankenversicherung (§ 226 Abs. 2 Satz 2 SGB V). In der Pflegeversicherung gilt derselbe Betrag nur als Freigrenze.
Gilt der Freibetrag auch für freiwillig Versicherte?
Nein, nur für Pflichtmitglieder der Krankenversicherung der Rentner. Freiwillig Versicherte zahlen auf die ganze Betriebsrente.
Habe ich bei zwei Betriebsrenten zwei Freibeträge?
Nein. Der Freibetrag gilt einmal für die Summe aller Betriebsrenten.
Ist eine Kapitalauszahlung beitragsfrei?
Nein. Sie wird in gleichen Monatsbeträgen auf mehrere Jahre verteilt und so verbeitragt, als wäre sie eine laufende Rente (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V).
Zahle ich auf eine private Rentenversicherung auch Beiträge?
Als Pflichtmitglied der KVdR nicht, eine private Rente ist kein Versorgungsbezug. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auf alle Einnahmen, auch auf private Renten.
Quellen
- § 229 SGB V: Versorgungsbezüge
- § 226 SGB V: beitragspflichtige Einnahmen und Freibetrag
- § 248 SGB V: Beitragssatz aus Versorgungsbezügen
- § 57 SGB XI: beitragspflichtige Einnahmen der Pflegeversicherung
- § 19 EStG: Versorgungsbezüge und Versorgungsfreibetrag
Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Betriebsrente-Rechner.