Inflation und Rente: warum die Kaufkraft sinkt
Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.
Die Kaufkraft einer Rente sinkt, wenn die Preise schneller steigen als die Rente. Bei 2,0 % Inflation sind 1.500 € nach 20 Jahren nur noch 1.009,46 € wert. Die gesetzliche Rente wird jedes Jahr angepasst, aber nach den Löhnen und nicht nach den Preisen, und viele Betriebs- und Privatrenten steigen gar nicht.
2,0 % im Jahr kosten in 20 Jahren ein Drittel der Kaufkraft
Inflation wirkt wie ein Zinseszins rückwärts. Mit 2,0 % im Jahr brauchst du nach 20 Jahren 2.228,92 € für Einkäufe, die heute 1.500 € kosten. Umgekehrt kaufst du mit 1.500 € dann nur noch so viel wie heute mit 1.009,46 €.
Im Jahresdurchschnitt 2025 lagen die Verbraucherpreise 2,2 % über dem Vorjahr. Die Rechner dieser Seite nehmen 2,0 % an, das Ziel der Europäischen Zentralbank.
Die Rente folgt den Löhnen
Die gesetzliche Rente wird jedes Jahr zum 1. Juli angepasst (§ 65 SGB VI). Grundlage ist die Lohnentwicklung des Vorjahres, korrigiert um Beitragssatz und Nachhaltigkeitsfaktor (§ 68 SGB VI). Steigen die Löhne stärker als die Preise, gewinnt die Rente an Kaufkraft, sonst verliert sie.
Zuletzt stieg der Rentenwert von 40,79 € auf 42,52 €, um 4,24 %. Was das für eine laufende Rente bedeutet, zeigt Rentenerhöhung 2026.
Rechenbeispiel: eine Lücke von 140,41 € in heutiger Kaufkraft
Angenommen, die Rente beträgt heute 1.500 € und steigt jedes Jahr um 1,5 %, die Preise um 2,0 %. Nach 20 Jahren liegt die Rente bei 2.020,28 €, in heutigem Geld bei 1.359,59 €.
Um die Kaufkraft von heute zu halten, wären 2.228,92 € nötig. Es fehlen 208,64 € im Monat, in heutigen Euro 140,41 €: so viel macht ein halber Prozentpunkt Abstand über 20 Jahre aus.
Die Anpassung kommt ein Jahr später
Über lange Zeiträume lagen Lohn- und Preisentwicklung in Deutschland nicht weit auseinander. Weil die Anpassung auf die Löhne des Vorjahres schaut, holt sie einen Preisschub erst mit einem Jahr Verspätung nach. In dieser Zeit verliert die Rente an Kaufkraft.
Für die Planung zählt darum weniger ein einzelnes Jahr als der Durchschnitt über die Laufzeit. Wie sich eine wachsende Lücke auf das nötige Kapital auswirkt, zeigt Rentenlücke berechnen.
Erhöhungen sind voll steuerpflichtig
Der steuerfreie Teil der gesetzlichen Rente steht als Eurobetrag fest. Jede Erhöhung ist voll steuerpflichtig, und auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen mit. Von einer Erhöhung um 76,34 € bleiben im Beispiel des Rentenerhöhung-Rechners 54,91 € netto, mit dem im Durchschnitt erhobenen Zusatzbeitrag von 3,36 %.
Netto wächst die Rente langsamer als brutto. Steigen die Preise so stark wie die Rente, verliert sie nach Steuern und Beiträgen leicht an Kaufkraft.
Betriebs- und Privatrenten steigen oft gar nicht
Viele Betriebsrenten werden nur alle drei Jahre geprüft und angepasst (§ 16 BetrAVG), manche Zusagen sehen stattdessen eine feste Erhöhung um mindestens ein Prozent im Jahr vor. Private Rentenversicherungen zahlen einen festen Betrag plus Überschüsse, die nicht der Inflation folgen.
Eine Planung in heutigen Euro mit einer angenommenen Inflation macht diesen Verlust sichtbar. Ein Kapital, das mehr als die Inflation abwirft, gleicht ihn aus, solange die Rendite hält.
Häufige Fragen
Wie viel ist meine Rente in zwanzig Jahren wert?
Bei 2,0 % Inflation im Jahr kaufst du mit 1.500 € dann so viel wie heute mit 1.009,46 €. Steigt die Rente, verringert sich der Verlust.
Wird die Rente an die Inflation angepasst?
Nicht direkt. Die gesetzliche Rente folgt den Löhnen des Vorjahres, nicht den Preisen; über viele Jahre steigen beide ähnlich, in einzelnen Jahren nicht.
Mit welcher Inflation rechnen die Rechner?
Mit 2,0 %, dem Ziel der Europäischen Zentralbank. Zuletzt lag die Inflation bei 2,2 %.
Steigen Betriebsrenten mit der Inflation?
Nicht automatisch. Der Arbeitgeber prüft alle drei Jahre eine Anpassung und darf dabei seine wirtschaftliche Lage berücksichtigen (§ 16 BetrAVG).
Was ist der Unterschied zwischen nominal und real?
Nominal ist der Betrag in Euro des jeweiligen Jahres, real der Betrag in heutiger Kaufkraft. Für die Planung zählt der reale Wert.
Quellen
- § 65 SGB VI: Anpassung der Renten
- § 68 SGB VI: aktueller Rentenwert
- § 22 EStG: Renten und andere sonstige Einkünfte
Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Inflationsrechner.