Grundfreibetrag 2026 für Rentner: wie viel Rente steuerfrei bleibt
Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.
Der Grundfreibetrag für 2026 beträgt 12.348 €, für Ehepaare 24.696 €. Eine gesetzliche Rente, die 2026 beginnt, bleibt damit bis 1.457,80 € brutto im Monat steuerfrei, wenn nichts anderes dazukommt. Für Renten aus den ersten Jahrgängen liegt die Grenze deutlich höher, weil ihr steuerfreier Anteil größer ist; für jüngere liegt sie nur wenig darüber, weil jede Erhöhung nach dem Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt, voll zählt.
Der Grundfreibetrag steigt um 252 €
Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG). Für 2026 sind das 12.348 €, nach 12.096 € im Vorjahr. Auf den Monat gerechnet bleiben 1.029 € zu versteuerndes Einkommen frei.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden, haben 24.696 €. Das gilt auch, wenn nur einer von beiden eine Rente bezieht.
Die steuerfreie Rente liegt über dem Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag gilt für das zu versteuernde Einkommen, nicht für die Bruttorente. Vorher gehen der steuerfreie Teil der Rente ab, der Rentenfreibetrag, dazu der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 €, der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig. Nach allen Abzügen bleibt eine Rente von 1.457,80 € im Monat gerade noch ohne Steuer.
Für die ersten Rentenjahrgänge liegt die Grenze deutlich höher
Die Tabelle zeigt, bis zu welcher Bruttorente im Monat keine Einkommensteuer anfällt, nach dem Jahr des Rentenbeginns. Gerechnet ist mit einer Rente, die seit ihrem Beginn mit jeder Anpassung gestiegen ist; ihr steuerfreier Teil steht seit dem Jahr nach dem Beginn als Eurobetrag fest. Angenommen sind: keine weiteren Einkünfte, Pflichtversicherung in der KVdR mit dem im Durchschnitt erhobenen Zusatzbeitrag von 3,36 % und Kinder; bei Paaren bezieht nur einer die Rente.
Ein früher Rentenbeginn bringt einen kleineren steuerpflichtigen Anteil, aber auch mehr Erhöhungen, die voll zählen, weil sie nach dem Jahr kamen, das auf den Rentenbeginn folgt. Bei Renten aus den ersten Jahrgängen überwiegt der kleinere Anteil, bei jüngeren gleicht sich beides fast aus.
Tabelle lässt sich seitlich verschieben
| Rentenbeginn | Steuerpflichtiger Anteil | Alleinstehend | Ehepaar |
|---|---|---|---|
| 2005 | 50 % | 1.836,47 € | 3.657,97 € |
| 2010 | 60 % | 1.687,33 € | 3.360,87 € |
| 2015 | 70 % | 1.568,64 € | 3.124,48 € |
| 2020 | 80 % | 1.459,47 € | 2.907,03 € |
| 2025 | 83,5 % | 1.461,17 € | 2.910,40 € |
| 2026 | 84 % | 1.457,80 € | 2.903,70 € |
Rechenbeispiel: 1.913,40 € Rente ab 2026
Eine Rente von 1.913,40 € im Monat liegt über der Grenze. Von 22.960,80 € im Jahr bleiben 3.673,73 € als Rentenfreibetrag frei. Nach den Pauschbeträgen und 2.888,52 € Beiträgen, mit dem im Durchschnitt erhobenen Zusatzbeitrag, sind 16.260,55 € zu versteuern, 3.912,55 € mehr als der Grundfreibetrag.
Die Einkommensteuer beträgt 687 € im Jahr, 57,25 € im Monat. Der Grenzsteuersatz steigt oberhalb des Grundfreibetrags schnell, der Durchschnitt bleibt aber niedrig: Hier sind es 4,22 % des zu versteuernden Einkommens.
Andere Einkünfte zählen voll mit
Die Grenzen in der Tabelle gelten nur, wenn die gesetzliche Rente das einzige Einkommen ist. Eine Betriebsrente, eine Riester-Rente, Mieten oder Arbeitslohn kommen zum steuerpflichtigen Teil dazu und verbrauchen den Grundfreibetrag schneller.
Ein Minijob mit Pauschalsteuer bleibt außen vor, ebenso Kapitalerträge, die schon die Abgeltungsteuer trägt. Wie die Einkünfte zusammenwirken, steht im Artikel zur Frage, ab wann Rentner Steuern zahlen.
Paare teilen sich den doppelten Grundfreibetrag
Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkommen beider Partner addiert, und es gilt der doppelte Grundfreibetrag von 24.696 €. Hat nur einer eine Rente, bleibt sie bis 2.903,70 € im Monat steuerfrei, wenn sie 2026 beginnt.
Beziehen beide eine Rente, zählt die Summe. Liegt jede für sich unter der Grenze für Alleinstehende, bleibt auch das Paar ohne Steuer.
Steuerfrei heißt nicht ohne Steuererklärung
Ob du eine Erklärung abgeben musst, hängt vom Gesamtbetrag der Einkünfte ab, nicht von der Steuer (§ 56 EStDV). Bei einer Rente mit Beginn 2026 übersteigt er den Grundfreibetrag schon ab 1.235,12 € im Monat. Zwischen dieser Rente und 1.457,80 € ist die Steuer null, die Erklärung aber Pflicht.
Was dazu gehört und was das Finanzamt ohnehin weiß, steht im Artikel Steuererklärung für Rentner. Eine ältere Rente rechnet der Steuerfreie-Rente-Rechner mit deinem Startjahr und deinen Kindern, als wäre sie seit dem Beginn jeder Anpassung gefolgt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
12.348 € für Alleinstehende und 24.696 € für Ehepaare bei Zusammenveranlagung (§ 32a EStG). Im Vorjahr waren es 12.096 €.
Bekommen Rentner einen höheren Grundfreibetrag?
Nein, er ist für alle gleich. Rentner haben aber den steuerfreien Teil ihrer Rente und ziehen ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.
Gilt die Grenze auch mit einer Betriebsrente?
Nein. Eine Betriebsrente wird zum Einkommen addiert; nur eine Direktzusage oder Unterstützungskasse hat dabei einen eigenen Versorgungsfreibetrag, Direktversicherung und Pensionskasse nicht. Die gesetzliche Rente, die steuerfrei bleiben kann, sinkt dann deutlich.
Was passiert, wenn die Rente im Juli steigt?
Die Erhöhung ist voll steuerpflichtig, weil der Rentenfreibetrag als Eurobetrag feststeht. Eine Rente knapp unter der Grenze kann nach einer Anpassung steuerpflichtig werden.
Zählen Zinsen und Dividenden zum Grundfreibetrag?
Kapitalerträge trägt in der Regel die Abgeltungsteuer. Liegt dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag, holst du die einbehaltene Steuer mit der Günstigerprüfung zurück (§ 32d Abs. 6 EStG).
Quellen
- § 32a EStG: Einkommensteuertarif und Grundfreibetrag
- § 22 EStG: Renten und andere sonstige Einkünfte
- § 9a EStG: Pauschbeträge für Werbungskosten
- § 10 EStG: Sonderausgaben, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Steuerfreie-Rente-Rechner.