Mütterrente: Kindererziehungszeiten in der Rente
Was Kindererziehungszeiten sind
Die ersten Lebensjahre eines Kindes gelten in der Rentenversicherung als Beitragszeit für den Elternteil, der es erzieht (§ 56 SGB VI). Beiträge zahlt der Bund. Die Zeit zählt auch für die Wartezeiten, etwa die fünf Jahre der Regelaltersrente.
Wie lange sie dauern
Für ein Kind, das ab 1992 geboren ist, zählen 36 Monate. Für früher geborene Kinder sind es heute 30 Monate (§ 249 Abs. 1 SGB VI), schrittweise verlängert mit der Mütterrente I und II. Die Mütterrente III (BGBl. 2025 I Nr. 362) gleicht sie an: Für eine Rente ab 2027 zählen für jedes Kind 36 Monate; eine Rente, die schon läuft, erhält je vor 1992 geborenem Kind einen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten (§ 307d SGB VI).
Die Entgeltpunkte
Jeder Monat der Kindererziehung bringt 0,0833 Entgeltpunkte (§ 70 Abs. 2 SGB VI), ein Jahr also knapp einen Punkt, so viel wie ein Jahr mit dem Durchschnittsentgelt. Für 36 Monate sind das 2,9988 Punkte, für 30 Monate 2,499.
Was sie wert sind
Ein Entgeltpunkt ist im Monat so viel wert wie der aktuelle Rentenwert, seit Juli 2026 42,52 € (§ 68 SGB VI). Bei einem Rentenbeginn ab 2027 bringt so jedes Kind 127,51 € Monatsrente, brutto. Beginnt die Rente vorher, bringt ein vor 1992 geborenes Kind 106,26 € und ein Kind ab 1992 127,51 €.
Das Rechenbeispiel
Zwei Kinder, geboren 1990 und 1995, Rentenbeginn 2027: 36 und 36 Monate, 2,9988 und 2,9988 Entgeltpunkte, zusammen 5,9976. Mal 42,52 € ergibt das 255,02 € Bruttorente im Monat. Mit einem Rentenbeginn vor 2027 wären es 5,4978 Punkte und 233,77 €.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner rechnet nur die Kindererziehungszeiten. Gehalt in derselben Zeit, die Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr und die Aufteilung zwischen den Eltern rechnet er nicht. Die Punkte eines Gehalts zeigt der Rentenpunkte-Rechner, die ganze Rente der Rentenrechner.