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Mütterrente Rechner: Kindererziehungszeiten berechnen

Für die Erziehung eines Kindes schreibt die Rentenversicherung Entgeltpunkte gut, als hättest du in dieser Zeit verdient. Der Rechner zeigt die Punkte je Kind nach dem Geburtsjahr, die Rente daraus im Monat und, mit deinen eigenen Punkten, die Rente zusammen.

Gerechnet wird mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € seit Juli 2026 und dem Recht für deinen Rentenbeginn, für einen späteren Rentenbeginn mit der Mütterrente III. Arbeitest du in der Erziehungszeit, kommen die Punkte dazu, zusammen aber höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze; das rechnet der Rechner nicht.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server.

Deine Kinder

Ab 2027 zählen mit der Mütterrente III für jedes Kind 36 Monate; für einen früheren Rentenbeginn rechnet der Rechner nach dem bisherigen Recht.

Möglich sind die Jahre 1930 bis 2026.

Möglich sind die Jahre 1930 bis 2026.

Die Summe aus deiner Renteninformation ohne die Kindererziehungszeiten, für die Rente zusammen. Leer: ohne.

Deine Rente aus Kindererziehung

Deine Kinder bringen 5,9976 Entgeltpunkte, 255,02 € Rente im Monat.

Kind 1, geboren 1990: 36 Monate
2,9988
Kind 2, geboren 1995: 36 Monate
2,9988
Entgeltpunkte zusammen
5,9976
Wert eines Punkts im Monat
42,52 €
Rente aus Kindererziehung im Monat
255,02 €

Hast du in der Erziehungszeit gearbeitet, kommen die Punkte aus dem Gehalt dazu, zusammen aber höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 70 Abs. 2 SGB VI). Das rechnet der Rechner nicht.

Die Werte sind brutto, ohne Abschlag, vor Kranken- und Pflegeversicherung und Steuer.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, jeder nach dem Gesetz. Das Beispiel: zwei Kinder, geboren 1990 und 1995, Rentenbeginn 2027.

  1. Erziehungszeit: Für ein Kind zählen die ersten drei Lebensjahre, 36 Monate (§ 56 SGB VI). Für ein Kind, das vor 1992 geboren ist, waren es 30 Monate (§ 249 SGB VI); mit der Mütterrente III (Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten, BGBl. 2025 I Nr. 362) zählen für Renten ab 2027 auch für diese Kinder 36 Monate. Im Beispiel: 36 und 36 Monate.
  2. Entgeltpunkte: Jeder Monat bringt 0,0833 Entgeltpunkte (§ 70 Abs. 2 SGB VI). Im Beispiel: 2,9988 und 2,9988 Punkte.
  3. Zusammen: Die Punkte aller Kinder zählen zusammen. Im Beispiel: 5,9976 Entgeltpunkte.
  4. Wert: Ein Entgeltpunkt ist seit Juli 2026 im Monat 42,52 € wert (§ 68 SGB VI), derselbe Wert wie im Rentenpunkte-Rechner.
  5. Rente im Monat: Punkte mal Rentenwert, auf den Cent gerundet (§ 64 SGB VI). Im Beispiel: 255,02 € Bruttorente im Monat aus den Kindererziehungszeiten.

Häufige Fragen

Wer bekommt die Kindererziehungszeiten?

Der Elternteil, der das Kind erzogen hat (§ 56 Abs. 2 SGB VI). Haben beide es gemeinsam erzogen, können sie durch eine gemeinsame Erklärung bestimmen, wem die Zeit zusteht; sonst geht sie an den Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat, und lässt sich das nicht feststellen, an die Mutter.

Was sind Mütterrente I, II und III?

Drei Reformen für Kinder, die vor 1992 geboren sind: Die Mütterrente I (2014) und II (2019) verlängerten ihre Erziehungszeit auf 30 Monate; laufende Renten bekamen je Kind einen Zuschlag statt neu gerechneter Monate (§ 307d SGB VI). Die Mütterrente III (BGBl. 2025 I Nr. 362) gleicht sie den späteren Kindern an: 36 Monate für Renten ab 2027.

Was bringt die Mütterrente III einer Rente, die schon läuft?

Einen pauschalen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten je vor 1992 geborenem Kind (§ 307d SGB VI in der neuen Fassung), heute 21,26 € im Monat; gezahlt wird er nach dem Gesetz ab 2028 rückwirkend. Der Rechner rechnet diesen Zuschlag nicht weiter.

Zählen Adoptiv- und Pflegekinder, auch im Ausland erzogene?

Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder zählen ab der Aufnahme (§ 56 Abs. 1 SGB VI mit § 56 SGB I). Eine Erziehung im Ausland zählt, wenn der Elternteil oder sein Ehepartner dort wegen einer Beschäftigung deutsche Pflichtbeiträge hatte (§ 56 Abs. 3 SGB VI).

Muss ich die Kindererziehungszeiten beantragen?

Ja, sie werden auf Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung festgestellt, meist mit der Kontenklärung. Den Zuschlag für laufende Renten zahlt die Rentenversicherung ohne Antrag.

Mütterrente: Kindererziehungszeiten in der Rente

Was Kindererziehungszeiten sind

Die ersten Lebensjahre eines Kindes gelten in der Rentenversicherung als Beitragszeit für den Elternteil, der es erzieht (§ 56 SGB VI). Beiträge zahlt der Bund. Die Zeit zählt auch für die Wartezeiten, etwa die fünf Jahre der Regelaltersrente.

Wie lange sie dauern

Für ein Kind, das ab 1992 geboren ist, zählen 36 Monate. Für früher geborene Kinder sind es heute 30 Monate (§ 249 Abs. 1 SGB VI), schrittweise verlängert mit der Mütterrente I und II. Die Mütterrente III (BGBl. 2025 I Nr. 362) gleicht sie an: Für eine Rente ab 2027 zählen für jedes Kind 36 Monate; eine Rente, die schon läuft, erhält je vor 1992 geborenem Kind einen Zuschlag von 0,5 Entgeltpunkten (§ 307d SGB VI).

Die Entgeltpunkte

Jeder Monat der Kindererziehung bringt 0,0833 Entgeltpunkte (§ 70 Abs. 2 SGB VI), ein Jahr also knapp einen Punkt, so viel wie ein Jahr mit dem Durchschnittsentgelt. Für 36 Monate sind das 2,9988 Punkte, für 30 Monate 2,499.

Was sie wert sind

Ein Entgeltpunkt ist im Monat so viel wert wie der aktuelle Rentenwert, seit Juli 2026 42,52 € (§ 68 SGB VI). Bei einem Rentenbeginn ab 2027 bringt so jedes Kind 127,51 € Monatsrente, brutto. Beginnt die Rente vorher, bringt ein vor 1992 geborenes Kind 106,26 € und ein Kind ab 1992 127,51 €.

Das Rechenbeispiel

Zwei Kinder, geboren 1990 und 1995, Rentenbeginn 2027: 36 und 36 Monate, 2,9988 und 2,9988 Entgeltpunkte, zusammen 5,9976. Mal 42,52 € ergibt das 255,02 € Bruttorente im Monat. Mit einem Rentenbeginn vor 2027 wären es 5,4978 Punkte und 233,77 €.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner rechnet nur die Kindererziehungszeiten. Gehalt in derselben Zeit, die Berücksichtigungszeiten bis zum zehnten Lebensjahr und die Aufteilung zwischen den Eltern rechnet er nicht. Die Punkte eines Gehalts zeigt der Rentenpunkte-Rechner, die ganze Rente der Rentenrechner.

Im Planer weiterrechnen

Die Punkte aus der Kindererziehung stehen in deiner Renteninformation. Der Planer rechnet mit deiner ganzen Rente weiter: Abzüge, Steuer, Depot und Entnahmen.

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