ETF-Entnahmeplan oder Sofortrente: der Vergleich
Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.
Eine Sofortrente zahlt lebenslang einen festen Betrag, dafür gehört das Kapital danach dem Versicherer. Ein ETF-Entnahmeplan lässt dir das Kapital und den Zugriff darauf, kann aber aufgebraucht sein, bevor du stirbst. Steuerlich liegen beide nah beieinander: Die Sofortrente zahlt auf einen kleinen Ertragsanteil Steuer, der Entnahmeplan nur auf den Gewinn in jedem verkauften Anteil.
Die Sofortrente tauscht Kapital gegen eine lebenslange Zahlung
Bei einer Sofortrente zahlst du einem Versicherer einen Einmalbetrag und erhältst ab sofort eine Monatsrente bis zum Lebensende. Ihre Höhe legt der Rentenfaktor fest, die Monatsrente je 10.000 € Beitrag. Er hängt von deinem Alter, dem Rechnungszins und den Kosten ab.
Das Risiko, sehr alt zu werden, trägt der Versicherer. Dafür ist das Geld gebunden: Ein Rückkauf ist in der Regel ausgeschlossen, und stirbst du früh, bleibt ohne vereinbarte Rentengarantie nichts für die Erben.
Der Entnahmeplan behält das Kapital im Depot
Bei einem Entnahmeplan verkaufst du regelmäßig Fondsanteile. Was nicht entnommen ist, bleibt investiert und schwankt mit den Kursen. Du kannst die Rate ändern, aussetzen oder einen größeren Betrag entnehmen, und was am Ende übrig ist, erben andere.
Dafür trägst du selbst das Risiko, dass das Geld zu früh aufgebraucht ist, nach schwachen Börsenjahren am Anfang oder bei einem sehr langen Leben. Wie lange es reicht, lässt sich nur unter Annahmen rechnen.
Rechenbeispiel: 158.749,95 € auf beiden Wegen
Mit 158.749,95 € Kapital, so viel wie im Beispiel der Rentenlücke, 4,25 % Rendite im Jahr und einer Entnahme von 624,56 € im Monat, die jedes Jahr um 2,0 % steigt, reicht das Geld 28 Jahre. Nach 10 Jahren sind noch 137.487,75 € im Depot, in heutiger Kaufkraft 112.787,84 €.
Gleichbleibend über dieselben 28 Jahre ausgezahlt, ergäbe dasselbe Kapital bei derselben Rendite 783,66 € im Monat. So viel zahlte eine Sofortrente ohne Kosten, wenn das Leben genau so lange dauert; das ist eine Annahme, kein Angebot. Echte Rentenfaktoren liegen darunter, weil Versicherer mit einem vorsichtigen Rechnungszins, Kosten und einer längeren Lebenserwartung rechnen.
Die Sofortrente versteuerst du nur mit dem Ertragsanteil
Eine private Leibrente aus versteuertem Geld ist nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG). Er richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn: 20 % mit 63, 18 % mit 65 und 17 % mit 67 Jahren. Dieser Teil wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Beim Entnahmeplan ist nur der Gewinn im verkauften Anteil steuerpflichtig, nach der Teilfreistellung von 30 % bei Aktienfonds und dem Sparer-Pauschbetrag. Darauf fallen 25 % Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag an. Der Gewinnanteil ist anfangs klein und wächst mit den Jahren.
Kosten und Zins stecken im Rentenfaktor
Bei der Sofortrente siehst du die Kosten nicht einzeln. Abschluss- und Verwaltungskosten, der Rechnungszins und die Sterbetafel des Versicherers gehen in den Rentenfaktor ein. Die Sterbetafeln der Versicherer rechnen mit einer längeren Lebenserwartung als die allgemeine Bevölkerungsstatistik.
Beim Entnahmeplan fallen die laufenden Kosten des Fonds an, dazu Depotgebühren, falls die Bank welche verlangt. Bei einem breit gestreuten Indexfonds sind sie gering, eine Garantie gibt es aber keine.
In der KVdR sind beide beitragsfrei
Als Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner zahlst du weder auf eine private Sofortrente noch auf Entnahmen aus dem Depot Beiträge. Beides sind keine Versorgungsbezüge (§ 229 SGB V).
Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auf die Sofortrente und auf die Kapitalerträge im Depot (§ 240 SGB V). Wer in die KVdR kommt und wer nicht, erklärt Krankenversicherung im Ruhestand.
Beides lässt sich kombinieren
Manche teilen ihr Kapital: Eine Sofortrente deckt die festen Ausgaben, der Rest bleibt im Depot. Eine aufgeschobene Rente, die erst im hohen Alter beginnt, kostet weniger Kapital und deckt nur das Risiko eines sehr langen Lebens ab.
Die Faustregel für die Höhe der Entnahme und was Steuern an ihr ändern, erklärt der Artikel zur 4-Prozent-Regel in Deutschland. Für die Verkäufe aus dem Depot gilt das FIFO-Verfahren, Anteil für Anteil.
Häufige Fragen
Was ist der Rentenfaktor?
Er nennt die Monatsrente, die ein Versicherer für 10.000 € Einmalbeitrag zahlt. Je höher er ist, desto mehr Rente bekommst du für dein Kapital.
Wie wird eine Sofortrente besteuert?
Mit dem Ertragsanteil nach dem Alter bei Rentenbeginn, mit 65 Jahren 18 % der Rente. Der Rest ist steuerfrei.
Was passiert beim Entnahmeplan, wenn die Börse fällt?
Für dieselbe Rate müssen mehr Anteile verkauft werden, und das Kapital reicht kürzer. Eine kleinere Rate in schwachen Jahren gleicht das zum Teil aus.
Bekommen meine Erben etwas?
Beim Entnahmeplan das ganze Restkapital. Bei der Sofortrente nur, wenn eine Rentengarantiezeit oder eine Kapitalrückgewähr vereinbart ist.
Zahle ich auf Entnahmen aus dem Depot Krankenkassenbeitrag?
Als Pflichtmitglied der KVdR nicht. Als freiwilliges Mitglied zählen die Kapitalerträge zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
Quellen
- § 22 EStG: Renten und andere sonstige Einkünfte
- § 20 EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen
- § 20 InvStG: Teilfreistellung
- § 229 SGB V: Versorgungsbezüge
Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Entnahmeplan-Rechner.