Rentenerhöhung 2026: um wie viel die Rente steigt und was netto bleibt
Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.
Zum 1. Juli 2026 steigt die gesetzliche Rente um 4,24 %. Der aktuelle Rentenwert geht von 40,79 € auf 42,52 € je Entgeltpunkt. Für Renten, die vor 2025 begonnen haben, ist die Erhöhung voll steuerpflichtig, und die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wachsen mit.
Der Rentenwert steigt auf 42,52 €
Die Monatsrente ist das Produkt aus Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert (§ 64 SGB VI). Nur der Rentenwert ändert sich jedes Jahr. Ab Juli 2026 beträgt er 42,52 €, vorher 40,79 €.
Aus diesem Verhältnis ergibt sich die Erhöhung um 4,24 %. Sie gilt für alle gesetzlichen Renten gleich, für Altersrenten, Witwenrenten und Erwerbsminderungsrenten.
Die Erhöhung folgt den Löhnen des Vorjahres
Die Renten werden jedes Jahr zum 1. Juli angepasst (§ 65 SGB VI). Maßgeblich ist vor allem die Entwicklung der Bruttolöhne im Vorjahr. Der Beitragssatzfaktor und der Nachhaltigkeitsfaktor, der das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern abbildet, verändern das Ergebnis (§ 68 SGB VI).
Eine Kürzung schließt das Gesetz aus (§ 68a SGB VI). Ergibt die Formel einmal ein Minus, bleibt der Rentenwert gleich, und die ausgefallene Minderung wird mit späteren Erhöhungen verrechnet.
Meist ist die ganze Erhöhung steuerpflichtig
Der steuerfreie Teil einer Rente wird einmal festgelegt, aus der Rente des Jahres nach dem Rentenbeginn, und bleibt dann als Eurobetrag stehen. Jede Erhöhung danach zählt voll zum steuerpflichtigen Einkommen. Bei einem Rentenbeginn 2025 geht die Erhöhung nur für Juli bis Dezember in den festen Betrag ein: Die Erhöhung für Januar bis Juni ist dann voll steuerpflichtig, die für Juli bis Dezember mit dem Besteuerungsanteil, zusammen 91,75 % der Erhöhung. Bei einem Beginn 2026 zählt sie mit dem Besteuerungsanteil von 84 %.
Wer bisher knapp unter dem Grundfreibetrag von 12.348 € lag, kann durch die Anpassung erstmals Steuer zahlen. Bis zu welcher Rente das nicht passiert, zeigt Grundfreibetrag 2026 für Rentner.
Rechenbeispiel: 1.800 € Rente seit 2015
Eine Bruttorente von 1.800 €, die 2015 begonnen hat, steigt um 4,24 % auf 1.876,34 €. Das sind 76,34 € mehr im Monat und aufs Jahr gerechnet 916,08 € zusätzliches steuerpflichtiges Einkommen.
Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen um 9,60 € im Monat, gerechnet mit dem im Durchschnitt erhobenen Zusatzbeitrag von 3,36 %, die Einkommensteuer um 11,83 €. Von der Erhöhung bleiben 54,91 € netto.
Ost und West bekommen dieselbe Erhöhung
Seit der Angleichung der Rentenwerte gibt es keinen eigenen Rentenwert Ost mehr. Alle Renten steigen um denselben Prozentsatz, unabhängig davon, wo die Beiträge gezahlt wurden. Die Löhne aus Arbeit im Osten werden für neue Entgeltpunkte nicht mehr hochgewertet.
Unterschiede in der Rentenhöhe kommen nur noch aus den Entgeltpunkten selbst. Was ein Punkt heute wert ist und wie viele ein Gehalt bringt, zeigt der Rentenpunkte-Rechner.
Die Beiträge wachsen mit der Rente
Als Pflichtmitglied der KVdR zahlst du die Hälfte des Krankenkassenbeitrags und den vollen Pflegebeitrag auf die Rente. Mit der Rente steigen beide Beiträge im selben Verhältnis. Die Rentenversicherung behält sie direkt ein, die Auszahlung wächst also um weniger als die Bruttorente.
Erhöht deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag, gilt der neue Satz für die Rente erst ab dem zweiten Monat danach (§ 247 Satz 3 SGB V). Auch das verschiebt den Nettobetrag, unabhängig von der Rentenanpassung.
Die Verbraucherpreise stiegen zuletzt um 2,2 %
Im Jahresdurchschnitt 2025 lagen die Verbraucherpreise 2,2 % über dem Vorjahr. Die Rentenerhöhung liegt darüber, in diesem Jahr gewinnt die Rente an Kaufkraft. Das ist nicht jedes Jahr so, denn sie folgt den Löhnen und nicht den Preisen. Wie sich Anpassungen und Preise über zwanzig Jahre gegeneinander verschieben, erklärt der Artikel zu Inflation und Rente.
Häufige Fragen
Um wie viel Prozent steigt die Rente 2026?
Um 4,24 % zum 1. Juli. Der aktuelle Rentenwert steigt von 40,79 € auf 42,52 €.
Muss ich die Erhöhung beantragen?
Nein. Die Rentenversicherung passt jede laufende Rente von sich aus an und schickt eine Mitteilung über den neuen Betrag.
Gilt die Erhöhung auch für Betriebsrenten?
Nein, nur für die gesetzliche Rente. Betriebsrenten werden nach ihrer eigenen Zusage angepasst; der Arbeitgeber prüft eine Anpassung alle drei Jahre (§ 16 BetrAVG).
Warum bekomme ich netto weniger als die Erhöhung?
Von der Erhöhung gehen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab, und für eine Rente, die vor 2025 begonnen hat, ist sie voll steuerpflichtig. Im Beispiel bleiben von 76,34 € brutto 54,91 € netto.
Wann sehe ich die höhere Rente auf dem Konto?
Mit der Zahlung für Juli. Renten, die nach März 2004 begonnen haben, kommen am Ende des Monats, ältere am Anfang (§ 118 Abs. 1 SGB VI).
Quellen
- § 65 SGB VI: Anpassung der Renten
- § 68 SGB VI: aktueller Rentenwert
- § 22 EStG: Renten und andere sonstige Einkünfte
Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Rentenerhöhung-Rechner.