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Günstigerprüfung: wann sich die Anlage KAP lohnt

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Die Günstigerprüfung bringt Geld zurück, wenn dein persönlicher Steuersatz auf die Kapitalerträge unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt. Bei vielen Rentnern ist das so. Auf Antrag in der Anlage KAP besteuert das Finanzamt die Kapitalerträge wie das übrige Einkommen und erstattet die Differenz.

Die Bank zieht pauschal 25 % ab

Auf Zinsen, Dividenden und Fondsgewinne behält die Bank die Abgeltungsteuer von 25 % ein, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf und für Kirchenmitglieder Kirchensteuer. Damit ist die Steuer auf diese Erträge in der Regel erledigt (§ 43 Abs. 5 EStG).

Der Satz gilt für alle gleich, unabhängig vom übrigen Einkommen. Bei einem kleinen Einkommen liegt er über dem persönlichen Satz.

Das Finanzamt vergleicht beide Rechnungen

Bei der Günstigerprüfung rechnet das Finanzamt die Einkommensteuer einmal mit den Kapitalerträgen im persönlichen Tarif und einmal mit der Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 6 EStG). Es setzt die niedrigere Steuer fest, ein Nachteil entsteht nicht.

Der Antrag gilt für alle Kapitalerträge des Jahres zusammen; einzelne Erträge lassen sich nicht herausnehmen. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren gilt er für beide.

Rentner unter dem Grundfreibetrag bekommen alles zurück

Liegt das zu versteuernde Einkommen samt Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 €, ist die Steuer null, und das Finanzamt erstattet die ganze einbehaltene Abgeltungsteuer. Darüber kommt es auf den Tarif an. Dessen Grenzsteuersatz erreicht 25 % erst bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 20.800 €.

Wie hoch das zu versteuernde Einkommen aus der Rente ist, rechnet der Steuerfreie-Rente-Rechner. Ab wann überhaupt Steuer anfällt, steht im Artikel zur Frage, ab wann Rentner Steuern zahlen.

Rechenbeispiel: 883,75 € zurück

Ein Rentner hat 10.000 € zu versteuerndes Einkommen aus seiner Rente und 5.000 € Kapitalerträge nach dem Sparer-Pauschbetrag. Mit Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag kosten die Kapitalerträge 1.318,75 €.

Im persönlichen Tarif steigt seine Einkommensteuer durch die Kapitalerträge nur um 435 €. Die Günstigerprüfung bringt ihm 883,75 € zurück.

Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sinken mit

Mit der Steuer auf die Kapitalerträge werden auch die Beträge neu berechnet, die an ihr hängen. Der Solidaritätszuschlag entfällt bei kleinen Einkommen ganz, weil die Steuer unter der Freigrenze von 20.350 € bleibt.

Die Kirchensteuer beträgt 8 % oder 9 % der Steuer und sinkt mit ihr. Bei der Abgeltungsteuer mindert sie die Kapitalertragsteuer, deshalb kostet sie auf 1.000 € Erträge zusammen nur 16,18 € mehr als ohne Kirchensteuer.

Der Sparer-Pauschbetrag lässt sich nachholen

Hat die Bank Steuer einbehalten, weil kein Freistellungsauftrag vorlag, holst du den nicht genutzten Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € ebenfalls über die Anlage KAP zurück (§ 32d Abs. 4 EStG). Dafür braucht es keine Günstigerprüfung.

Wer dauerhaft unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann der Bank stattdessen eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen. Dann behält sie gar keine Steuer ein.

Der Antrag ist ein Kreuz in der Anlage KAP

Die Anlage KAP hat eine Zeile für den Antrag auf Günstigerprüfung. Dazu kommen die Kapitalerträge und die einbehaltene Steuer aus der Jahressteuerbescheinigung der Bank. Die Erklärung lässt sich bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben.

Wann Rentner eine Erklärung abgeben müssen, steht in Steuererklärung für Rentner. Wie die Abgeltungsteuer auf Fondsverkäufe entsteht, zeigt Kapitalertragsteuer auf ETF-Verkäufe.

Häufige Fragen

Wem bringt die Günstigerprüfung Geld zurück?

Allen, deren persönliche Steuer auf die Kapitalerträge unter 25 % läge. Bei Rentnern mit kleiner oder mittlerer Rente ist das häufig der Fall.

Kann die Günstigerprüfung zu einer Nachzahlung führen?

Nein. Das Finanzamt wendet sie nur an, wenn sie günstiger ist; sonst bleibt es bei der Abgeltungsteuer.

Muss ich dafür eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Die Günstigerprüfung gibt es nur auf Antrag in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung.

Gilt die Günstigerprüfung für Ehepaare gemeinsam?

Ja. Bei der Zusammenveranlagung beantragen beide sie gemeinsam, und das Finanzamt vergleicht die gemeinsame Steuer mit und ohne Abgeltungsteuer.

Wie weit kann ich zurückgehen?

Vier Jahre. So lange läuft die Frist, in der eine freiwillige Erklärung noch möglich ist (§ 169 AO).

Quellen

Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Steuerfreie-Rente-Rechner.

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