Zum Inhalt springen
RuhestandsklarZum Planer

Krankenversicherung im Ruhestand: KVdR oder freiwillig?

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

In die Krankenversicherung der Rentner kommt, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert war. Dort zahlst du Beiträge nur auf Rente, Betriebsrente und Arbeitseinkommen. Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, wird freiwilliges Mitglied und zahlt auf alle Einnahmen, mindestens auf 1.318,33 € im Monat.

Die KVdR verlangt eine Vorversicherungszeit

Pflichtmitglied der KVdR wird, wer von der ersten Erwerbstätigkeit bis zum Rentenantrag in der zweiten Hälfte dieser Zeit zu mindestens 90 % gesetzlich versichert war, als Mitglied oder familienversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V). Für jedes Kind werden 3 Jahre angerechnet (§ 5 Abs. 2 Satz 3 SGB V).

Ob die Zeit erfüllt ist, prüft die Krankenkasse mit dem Rentenantrag. Wer lange privat versichert war, erfüllt sie in der Regel nicht und bleibt privat oder wird freiwilliges Mitglied.

Pflichtmitglieder zahlen nur auf Renten und Arbeitseinkommen

Auf die gesetzliche Rente zahlst du die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 % und des Zusatzbeitrags deiner Kasse; die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung. Mit dem tatsächlich erhobenen Durchschnitt von 3,36 % sind das 8,98 %, mit dem Zusatzbeitragssatz nach § 242a SGB V 8,75 %. Den Pflegebeitrag von 3,6 % trägst du allein, ohne Kinder 4,2 %.

Auf Betriebsrenten zahlst du den vollen Satz, mit einem Freibetrag von 197,75 € in der Krankenversicherung; der Artikel zur Doppelverbeitragung der Betriebsrente rechnet das vor. Mieten, Zinsen, Dividenden und private Renten bleiben beitragsfrei.

Freiwillig Versicherte zahlen auf alle Einnahmen

Als freiwilliges Mitglied zahlst du Beiträge auf deine gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V): neben den Renten auf Kapitalerträge, Mieteinnahmen und private Renten. Die Kasse setzt die Beiträge nach dem Steuerbescheid fest.

Auch ohne Einkommen zählt die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat. Darauf kostet die Versicherung 228,87 € für die Krankenkasse und 47,46 € für die Pflege.

Rechenbeispiel: 269,87 € gegen 305,39 €

Mit 1.913,40 € gesetzlicher Rente und 300 € Betriebsrente zahlt ein Pflichtmitglied mit Kindern 171,83 € und 68,88 € auf die Rente. Auf die Betriebsrente kommen nach dem Freibetrag 18,36 € und 10,80 € dazu, zusammen 269,87 € im Monat.

Ein freiwilliges Mitglied zahlt bei denselben Einnahmen 305,39 €, weil der Freibetrag für die Betriebsrente fehlt. Mit Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen wächst der Abstand.

Die Mitgliedschaft wird mit dem Rentenantrag geklärt

Zum Rentenantrag gehört ein Vordruck zur Krankenversicherung. Die Rentenversicherung leitet ihn an die Kasse weiter, die über die Mitgliedschaft entscheidet; bis dahin bleibt die bisherige Versicherung bestehen.

Ist die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, setzt sich die bisherige Versicherung als freiwillige Mitgliedschaft fort (§ 188 Abs. 4 SGB V), wenn kein anderer Schutz nachgewiesen wird. Bei Pflichtmitgliedern behält die Rentenversicherung die Beiträge direkt ein, freiwillige Mitglieder zahlen selbst und bekommen von ihr einen Zuschuss.

Privat Versicherte bekommen einen Zuschuss

Wer privat versichert bleibt, zahlt seine Prämie weiter. Die Rentenversicherung zahlt auf Antrag einen Zuschuss in Höhe des halben allgemeinen Beitragssatzes und des halben durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf die Rente, mit dem Satz nach § 242a SGB V zusammen 8,75 %, höchstens die Hälfte der Prämie (§ 106 SGB VI).

Ein Wechsel aus der privaten in die gesetzliche Versicherung ist ab 55 praktisch ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Entscheidung fällt lange vor der Rente.

Kinder senken den Pflegebeitrag

Wer keine Kinder hat, zahlt in der Pflegeversicherung 0,6 Prozentpunkte Zuschlag (§ 55 Abs. 3 SGB XI). Mit Kindern unter 25 Jahren sinkt der Satz ab dem zweiten Kind um 0,25 Prozentpunkte je Kind. Im Ruhestand sind die Kinder älter, dann gilt der Satz für Eltern.

Die Pflegekasse verlangt einen Nachweis der Elterneigenschaft, etwa die Geburtsurkunde. Fehlt er, berechnet sie den Zuschlag für Kinderlose.

Häufige Fragen

Wie komme ich in die Krankenversicherung der Rentner?

Indem du in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens zu 90 % gesetzlich versichert warst. Je Kind zählen 3 Jahre zusätzlich.

Was zahle ich als Rentner in der KVdR?

Auf die gesetzliche Rente die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und des Zusatzbeitrags deiner Kasse: im Durchschnitt 8,98 % Krankenversicherung, mit dem erhobenen Zusatzbeitrag von 3,36 %. Dazu kommen 3,6 % Pflegeversicherung, ohne Kinder 4,2 %.

Zahlen freiwillig Versicherte auf Kapitalerträge?

Ja. Zinsen, Dividenden und Fondsgewinne zählen zu den beitragspflichtigen Einnahmen (§ 240 SGB V).

Was ist der Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte?

Er wird aus 1.318,33 € im Monat berechnet: 228,87 € Krankenversicherung und 47,46 € Pflegeversicherung.

Kann ich als Rentner zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Nach dem 55. Geburtstag kaum noch. Wer in den fünf Jahren davor privat versichert war, bleibt versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Quellen

Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Krankenversicherung-Rechner für Rentner.

Im Planer weiterrechnen

Der Planer rechnet dein ganzes Leben durch: Rente, Depot, Entnahmen, Steuern und Krankenversicherung, Jahr für Jahr mit Rechenweg. Deine Daten bleiben in deinem Browser.

Planer kostenlos starten