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Rente und Minijob: was bleibt?

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 12.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Neben einer Altersrente darfst du im Minijob bis 603 € im Monat verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Die Steuer führt in der Regel der Arbeitgeber pauschal ab. Mit dem kleinen eigenen Rentenbeitrag bleiben von 603 € genau 581,29 €, ohne ihn der volle Lohn.

Die Verdienstgrenze liegt bei 603 € im Monat

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zur Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Sie folgt dem Mindestlohn und liegt im Jahr 2026 bei 603 € im Monat, 7.236 € im Jahr. Gelegentlich darf sie überschritten werden, etwa bei einer Krankheitsvertretung.

Darüber beginnt der Übergangsbereich, der Midijob, mit anfangs ermäßigten Beiträgen zur Sozialversicherung und individuell besteuertem Lohn. Wer nach der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente bezieht, zahlt dort keine Renten- und Arbeitslosenversicherung mehr.

Die Altersrente wird nicht gekürzt

Für Altersrenten gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht vor der Regelaltersgrenze (§ 34 SGB VI). Ob die Rente mit 63 und Abschlag begonnen hat oder mit 67: Der Minijob ändert an ihr nichts.

Anders ist es bei Renten wegen Erwerbsminderung und bei Hinterbliebenenrenten. Eine Witwenrente wird um einen Teil des Einkommens über einem Freibetrag gemindert, auch um den Lohn aus einem Minijob; Witwenrente und eigenes Einkommen rechnet das vor.

Die Steuer zahlt der Arbeitgeber pauschal

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für einen Minijob pauschal mit 2 % abführen, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer eingeschlossen (§ 40a Abs. 2 EStG). Das ist der Regelfall. Der Lohn taucht dann in deiner Steuererklärung nicht auf und erhöht die Steuer auf die Rente nicht.

Rechnet der Arbeitgeber nach deinen Lohnsteuermerkmalen ab, zählt der Lohn dagegen mit. Er kommt dann mit deinem Grenzsteuersatz obendrauf, weil die Rente den Grundfreibetrag zum großen Teil schon nutzt.

Vom Lohn gehen 3,6 % Rentenbeitrag ab

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber trägt 15 % des Lohns, du den Rest von 3,6 % (§ 168 Abs. 1 Nr. 1b SGB VI). Bei 603 € sind das 21,71 €, es bleiben 581,29 €.

Auf Antrag beim Arbeitgeber kannst du dich befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Wer nach der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente bezieht, ist ohnehin versicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI), es sei denn, er verzichtet darauf, um weiter Ansprüche zu erwerben.

Ein Jahr Minijob bringt 0,1393 Entgeltpunkte

Mit dem eigenen Beitrag zählt der volle Verdienst für die Rente. 7.236 € im Jahr sind gemessen am Durchschnittsentgelt von 51.944 € knapp ein Siebtel Entgeltpunkt, 0,1393. Bei einem Rentenwert von 42,52 € sind das 5,92 € mehr Rente im Monat.

Wer sich vor der Regelaltersgrenze befreien lässt, erhält aus dem Arbeitgeberanteil allein Zuschläge von 0,1123 Punkten im Jahr, 4,77 € Monatsrente (§ 76b SGB VI). Nach der Regelaltersgrenze und mit voller Altersrente bringt der Minijob ohne eigenen Beitrag keine Punkte; mit ihm wird der Zuwachs jeweils zum 1. Juli auf die Rente aufgeschlagen (§ 66 Abs. 3a SGB VI).

Rechenbeispiel: Rente und Minijob bringen 2.196,73 €

Eine gesetzliche Rente von 1.913,40 € mit Beginn 2026 bringt nach Kranken- und Pflegeversicherung mit dem im Durchschnitt erhobenen Zusatzbeitrag und nach Steuer 1.615,44 € netto. Ein Minijob mit 603 € und eigenem Rentenbeitrag bringt 581,29 €. Zusammen sind das 2.196,73 € im Monat.

Kranken- und Pflegeversicherung kostet der Minijob dich nichts; die Pauschalbeiträge trägt der Arbeitgeber. Die Netto-Rente selbst hängt von der Krankenversicherung und den übrigen Einkünften ab.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich 2026 als Rentner im Minijob verdienen?

Bis 603 € im Monat. Neben einer Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr; mehr Verdienst ist erlaubt, dann aber als Midijob oder reguläre Beschäftigung.

Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?

Nein, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % abführt. Das steht auf der Lohnabrechnung.

Zahle ich im Minijob Krankenversicherung?

Nein. Bist du gesetzlich versichert, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, du selbst zahlst nichts.

Was bringt der eigene Rentenbeitrag nach der Regelaltersgrenze?

Er kostet bei voller Verdienstgrenze 21,71 € im Monat. Wer nach der Regelaltersgrenze auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, erwirbt damit 0,1393 Entgeltpunkte im Jahr, 5,92 € mehr Rente im Monat, lebenslang; ohne ihn bringt der Minijob dann nichts.

Darf ich zwei Minijobs haben?

Ja, aber die Verdienste werden zusammengezählt. Liegt die Summe über 603 €, sind beide versicherungspflichtig wie eine reguläre Beschäftigung.

Quellen

Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Netto-Rente-Rechner.

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