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Krankenversicherung ohne Arbeit Rechner: Beiträge als Privatier und in der Frührente

Stand: Oktober 2026

Wer vor der Rente aufhört zu arbeiten, zahlt die Kranken- und Pflegeversicherung als freiwilliges Mitglied selbst, auf Kapitalerträge und Mieten, mindestens auf die Mindestbemessungsgrundlage; ein Minijob zählt nur für die Pflegeversicherung. Der Rechner zeigt den Beitrag im Monat, ob du über deinen Ehepartner familienversichert sein kannst und was die Krankenkasse bis zur Rente kostet.

Gerechnet wird ein Monat nach den Regeln von 2026, ohne Rente und ohne Anspruch auf Krankengeld, mit dem Zusatzbeitrag, den die Kassen im Durchschnitt erheben, oder mit deinem eigenen.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server, außer du lässt dir die Rechnung unten per E-Mail schicken.

Deine Angaben

Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Fondsverkäufen und die Vorabpauschale, bei Fonds nach der Teilfreistellung, wie sie in der Steuerbescheinigung der Bank stehen. Für den Beitrag zieht die Kasse 51,00 € im Jahr ab, nicht den Sparer-Pauschbetrag. Keine: 0.

Die Mieten nach Abzug der Werbungskosten, wie sie im Steuerbescheid stehen. Keine: 0.

Dein Verdienst aus einem Minijob, höchstens 603,00 €. Ein Minijob macht dich nicht pflichtversichert; als freiwilliges Mitglied zahlst du auf ihn nur den Beitrag zur Pflegeversicherung. Keiner: 0.

Hast du Kinder?

Ohne Kinder zahlst du in der Pflegeversicherung einen Zuschlag, außer du bist vor dem 1. Januar 1940 geboren (§ 55 Abs. 3 SGB XI).

Ab dem zweiten bis zum fünften Kind unter 25 sinkt der Beitrag zur Pflegeversicherung je Kind (§ 55 SGB XI). Keine: 0.

Dein Ehepartner

Ist dein Ehepartner gesetzlich versichert, kannst du über ihn familienversichert sein, wenn dein Einkommen klein genug ist (§ 10 SGB V). Ist er privat versichert, zählt die Kasse einen Teil seines Einkommens mit, außer deine eigenen Einnahmen sind höher als seine oder höher als die halbe Beitragsbemessungsgrenze.

Zusammen veranlagt habt ihr einen gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2.000,00 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Der Rechner nimmt an, dass dein Ehepartner seinen Teil nicht selbst braucht; dann zählt der ganze Betrag für deine Kapitalerträge.

Die Jahre bis zu deinem Rentenbeginn; der Rechner nimmt den Beitrag von heute für jeden Monat.

Voreingestellt ist der Zusatzbeitrag, den die Kassen im Durchschnitt erheben, 3,36 %. Den Satz deiner Kasse findest du auf ihrer Website.

Deine Krankenversicherung ohne Arbeit

Kranken- und Pflegeversicherung: 276,33 € im Monat.

Gesamteinkommen für die Familienversicherung
833,33 €
Grenze für die Familienversicherung
565,00 €
Familienversicherung
nicht möglich
Kapitalerträge im Monat
995,75 €
Beitragspflichtige Einnahmen
1.318,33 €
Mindestbemessungsgrundlage greift
ja
Krankenversicherung
228,87 €
Pflegeversicherung
47,46 €
Beiträge im Monat
276,33 €
Bis zur Rente in 4 Jahren
13.263,84 €

Im Druckdialog „Als PDF sichern“ wählen. So nimmst du die Rechnung mit, etwa zu deiner Partnerin, deinem Partner oder in eine Beratung.

Dein Rentenjahr

Wir schicken dir diese Rechnung als Link und melden uns, wenn sich die Zahlen für dein Rentenjahr ändern. Keine weiteren Mails.

Deine Einnahmen liegen unter der Mindestbemessungsgrundlage: Die Kasse setzt mindestens 1.318,33 € im Monat an, auch wenn du weniger oder nichts einnimmst (§ 240 Abs. 4 SGB V).

Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14 % (§ 243 SGB V), dazu der Zusatzbeitrag von 3,36 %; Beiträge fallen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € an. Die Pflegeversicherung fällt auf dieselbe Grundlage an, dazu auf einen Minijob (§ 57 SGB XI).

Familienversichert sein kannst du, wenn dein Gesamteinkommen ein Siebtel der Bezugsgröße nicht übersteigt, mit einem Minijob bis 603,00 € (§ 10 Abs. 1 SGB V). Zum Gesamteinkommen zählen Kapitalerträge nach dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000,00 €, zusammen veranlagt 2.000,00 €, Mieteinkünfte und der Minijob (§ 16 SGB IV, § 20 Abs. 9 EStG).

Bis zur Rente zahlst du die Beiträge jeden Monat; der Rechner nimmt dafür die Sätze und Grenzen von heute. Wie man die Jahre bis zur Rente überbrückt, zeigt der Ratgeber Frührente mit ETF; ob du als Rentner in die KVdR kommst, prüft der KVdR-Check.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, nach SGB V und SGB XI. Das Beispiel: 12.000 € Kapitalerträge im Jahr, Ehepartner gesetzlich versichert, zusammen veranlagt, mit Kindern.

Nach welchen Regeln und Quellen alle Rechner rechnen, steht unter Methodik und Quellen.

  1. Familienversicherung: Gesamteinkommen bis 565,00 € im Monat (§ 10 SGB V). Im Beispiel: 833,33 €, also nicht.

  2. Einnahmen: Kapitalerträge nach Teilfreistellung abzüglich 51,00 € im Jahr und Mieten, je ein Zwölftel des Jahres (§ 240 SGB V); ein Minijob zählt nur für die Pflegeversicherung. Im Beispiel: 995,75 €.

  3. Mindestens und höchstens: Mindestens 1.318,33 €, höchstens 5.812,50 € im Monat (§ 240 Abs. 4, § 223 Abs. 3 SGB V). Im Beispiel: 1.318,33 €.

  4. Beiträge: Der ermäßigte Satz von 14 % mit Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung von 3,6 % (§ 243 SGB V, § 55 SGB XI). Im Beispiel: 276,33 € im Monat.

  5. Bis zur Rente: Der Beitrag im Monat mal die Monate bis zum Rentenbeginn. Im Beispiel: 13.263,84 € in 4 Jahren.

Häufige Fragen

Zahle ich ohne Einkommen keine Krankenkasse?

Doch. Als freiwilliges Mitglied zahlst du mindestens auf 1.318,33 € im Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V), mit Kindern 276,33 € Kranken- und Pflegeversicherung.

Senkt der Sparer-Pauschbetrag meinen Beitrag als Privatier?

Nein. Die Kasse zieht nur 51,00 € im Jahr ab, nicht den Sparer-Pauschbetrag, und nimmt Fondserträge nach der Teilfreistellung (§ 240 SGB V mit den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler). Für die Familienversicherung zählt der Sparer-Pauschbetrag dagegen mit.

Bin ich über meinen Ehepartner familienversichert, wenn ich nicht arbeite?

Nur, wenn er gesetzlich versichert ist und dein Gesamteinkommen 565,00 € im Monat nicht übersteigt (§ 10 SGB V). Im Beispiel sind es mit 12.000 € Kapitalerträgen 833,33 €, zu viel; mit 6.000 € wären es 333,33 €.

Zählt das Einkommen meines privat versicherten Ehepartners mit?

Ja, wenn er mehr Einnahmen hat als du und deine eigenen nicht über 2.906,25 € liegen. Die Kasse setzt dann bis zur Hälfte eurer gemeinsamen Einnahmen an, höchstens 2.906,25 € im Monat (§ 240 SGB V); mit 6.000,00 € beim Ehepartner wären es im Beispiel 609,16 € Beiträge im Monat.

Ist ein Minijob für die Krankenkasse beitragsfrei?

Ja, für die Krankenversicherung, aber nicht für die Pflegeversicherung. Als freiwilliges Mitglied zahlst du auf den Minijob nur den Beitrag zur Pflegeversicherung (Katalog des GKV-Spitzenverbands zu § 240 SGB V). Familienversichert darfst du mit einem Minijob bis 603,00 € im Monat verdienen (§ 10 Abs. 1 SGB V).

So rechnet der Rechner die Krankenversicherung ohne Arbeit

Freiwillig versichert ohne Arbeit

Wer nicht mehr arbeitet und noch keine Rente bezieht, ist meist freiwilliges Mitglied seiner Krankenkasse und zahlt die Beiträge allein. Es zählen Kapitalerträge nach der Teilfreistellung und Mieten (§ 240 SGB V); ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14 % (§ 243 SGB V). Ein Minijob zählt nur für die Pflegeversicherung (Katalog des GKV-Spitzenverbands).

Die Mindestbemessungsgrundlage

Mindestens setzt die Kasse 1.318,33 € im Monat an, auch ohne Einnahmen (§ 240 Abs. 4 SGB V). Darauf kosten Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 276,33 € im Monat, mit Kindern und dem durchschnittlich erhobenen Zusatzbeitrag.

Familienversichert über den Ehepartner

Ist dein Ehepartner gesetzlich versichert, bist du beitragsfrei mitversichert, solange dein Gesamteinkommen 565,00 € im Monat nicht übersteigt, mit einem Minijob 603,00 € (§ 10 SGB V). Kapitalerträge zählen dafür nach dem Sparer-Pauschbetrag, zusammen veranlagt nach dem gemeinsamen von 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).

Ein privat versicherter Ehepartner

Ist dein Ehepartner privat versichert und hat er mehr Einnahmen als du, zählt die Kasse bis zur Hälfte eurer gemeinsamen Einnahmen, höchstens 2.906,25 € im Monat (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler § 2 Abs. 4). Das gilt nicht, wenn deine eigenen Einnahmen über 2.906,25 € liegen. Für gemeinsame Kinder zieht die Kasse einen Betrag von seinen Einnahmen ab, ein Drittel der Bezugsgröße ohne und ein Fünftel mit Familienversicherung.

Das Rechenbeispiel

12.000 € Kapitalerträge im Jahr, Ehepartner gesetzlich versichert, zusammen veranlagt, mit Kindern: Für die Familienversicherung zählen 833,33 € im Monat, mehr als 565,00 €. Als freiwilliges Mitglied setzt die Kasse 995,75 € an und hebt das auf die Mindestbemessungsgrundlage: 228,87 € Kranken- und 47,46 € Pflegeversicherung, zusammen 276,33 € im Monat und 13.263,84 € in 4 Jahren. Mit 6.000 € Kapitalerträgen wären es 333,33 € im Monat, und du wärst familienversichert.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner rechnet einen Monat mit den Werten von heute und nimmt ihn für jeden Monat bis zur Rente. Er rechnet ohne Rente, ohne Arbeitslosengeld und ohne eine Beschäftigung über einem Minijob, die dich pflichtversichern würde. Höhere nachgewiesene Werbungskosten, Verluste, eigene Kinder des Ehepartners und die genaue Prüfung des Gesamteinkommens durch die Kasse rechnet er nicht.

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Der Planer rechnet die Beiträge für jedes Jahr bis zur Rente mit den Erträgen deines Depots und zeigt, wie lange dein Geld für eine Frührente reicht.

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