So rechnet der Rechner die Krankenversicherung ohne Arbeit
Freiwillig versichert ohne Arbeit
Wer nicht mehr arbeitet und noch keine Rente bezieht, ist meist freiwilliges Mitglied seiner Krankenkasse und zahlt die Beiträge allein. Es zählen Kapitalerträge nach der Teilfreistellung und Mieten (§ 240 SGB V); ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Satz von 14 % (§ 243 SGB V). Ein Minijob zählt nur für die Pflegeversicherung (Katalog des GKV-Spitzenverbands).
Die Mindestbemessungsgrundlage
Mindestens setzt die Kasse 1.318,33 € im Monat an, auch ohne Einnahmen (§ 240 Abs. 4 SGB V). Darauf kosten Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 276,33 € im Monat, mit Kindern und dem durchschnittlich erhobenen Zusatzbeitrag.
Familienversichert über den Ehepartner
Ist dein Ehepartner gesetzlich versichert, bist du beitragsfrei mitversichert, solange dein Gesamteinkommen 565,00 € im Monat nicht übersteigt, mit einem Minijob 603,00 € (§ 10 SGB V). Kapitalerträge zählen dafür nach dem Sparer-Pauschbetrag, zusammen veranlagt nach dem gemeinsamen von 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG).
Ein privat versicherter Ehepartner
Ist dein Ehepartner privat versichert und hat er mehr Einnahmen als du, zählt die Kasse bis zur Hälfte eurer gemeinsamen Einnahmen, höchstens 2.906,25 € im Monat (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler § 2 Abs. 4). Das gilt nicht, wenn deine eigenen Einnahmen über 2.906,25 € liegen. Für gemeinsame Kinder zieht die Kasse einen Betrag von seinen Einnahmen ab, ein Drittel der Bezugsgröße ohne und ein Fünftel mit Familienversicherung.
Das Rechenbeispiel
12.000 € Kapitalerträge im Jahr, Ehepartner gesetzlich versichert, zusammen veranlagt, mit Kindern: Für die Familienversicherung zählen 833,33 € im Monat, mehr als 565,00 €. Als freiwilliges Mitglied setzt die Kasse 995,75 € an und hebt das auf die Mindestbemessungsgrundlage: 228,87 € Kranken- und 47,46 € Pflegeversicherung, zusammen 276,33 € im Monat und 13.263,84 € in 4 Jahren. Mit 6.000 € Kapitalerträgen wären es 333,33 € im Monat, und du wärst familienversichert.
Was der Rechner nicht rechnet
Der Rechner rechnet einen Monat mit den Werten von heute und nimmt ihn für jeden Monat bis zur Rente. Er rechnet ohne Rente, ohne Arbeitslosengeld und ohne eine Beschäftigung über einem Minijob, die dich pflichtversichern würde. Höhere nachgewiesene Werbungskosten, Verluste, eigene Kinder des Ehepartners und die genaue Prüfung des Gesamteinkommens durch die Kasse rechnet er nicht.