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Krankenversicherung als Privatier: Mindestbeitrag, Familienversicherung und die Jahre bis zur Rente

Stand: Oktober 2026

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 13.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Wer vor der Rente aufhört zu arbeiten, ist meist freiwilliges Mitglied seiner Krankenkasse und zahlt die Beiträge allein. Mindestens setzt die Kasse 1.318,33 € im Monat an, auch ohne Einkommen. Mit einem gesetzlich versicherten Ehepartner und kleinem Einkommen ist die Familienversicherung beitragsfrei.

Ohne Arbeit bist du freiwilliges Mitglied

Endet die Beschäftigung vor der Rente, endet die Pflichtversicherung, und die Mitgliedschaft geht als freiwillige weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). Die Beiträge trägst du dann allein, ohne Arbeitgeber.

Beitragspflichtig sind Kapitalerträge nach der Teilfreistellung und Mieten (§ 240 SGB V); ein Minijob zählt nur für die Pflegeversicherung. Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14 % (§ 243 SGB V), dazu der Zusatzbeitrag der Kasse.

Mindestens zählen 1.318,33 € im Monat

Auch wer nichts einnimmt, zahlt auf die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V). Mit Kindern und dem durchschnittlich erhobenen Zusatzbeitrag sind das 276,33 € Kranken- und Pflegeversicherung, ohne Kinder 284,24 €.

Höchstens zählen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. Den Sparer-Pauschbetrag zieht die Kasse nicht ab, nur eine Werbungskostenpauschale von 51,00 € im Jahr.

Familienversichert über den Ehepartner

Ist dein Ehepartner gesetzlich versichert, bist du ohne eigene Beiträge familienversichert, solange dein Gesamteinkommen 565,00 € im Monat nicht übersteigt (§ 10 SGB V). Mit einem Minijob darf es bis 603,00 € sein.

Zum Gesamteinkommen zählen die Einkünfte nach dem Steuerrecht (§ 16 SGB IV), Kapitalerträge also nach dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 €, zusammen veranlagt nach dem gemeinsamen von 2.000 € (§ 20 Abs. 9 EStG). Mit 6.000 € Kapitalerträgen im Jahr sind das zusammen veranlagt 333,33 € im Monat, und die Familienversicherung greift.

Ein privat versicherter Ehepartner zählt mit

Ist dein Ehepartner privat versichert und hat er mehr Einnahmen als du, zählt die Kasse bis zur Hälfte eurer gemeinsamen Einnahmen, höchstens 2.906,25 € im Monat (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler § 2 Abs. 4). Liegen deine eigenen Einnahmen über diesem Betrag, zählt sein Einkommen nicht mit. Für gemeinsame Kinder zieht die Kasse einen Betrag von seinen Einnahmen ab, mehr für Kinder ohne Familienversicherung.

Mit 6.000,00 € beim Ehepartner und 12.000 € eigenen Kapitalerträgen setzt die Kasse im Beispiel 2.906,25 € an. Die Beiträge steigen damit auf 609,16 € im Monat.

Rechenbeispiel: 12.000 € Kapitalerträge im Jahr

Mit 12.000 € Kapitalerträgen zählen zusammen veranlagt für die Familienversicherung 833,33 € im Monat, mehr als 565,00 €. Als freiwilliges Mitglied setzt die Kasse 995,75 € an und hebt das auf die Mindestbemessungsgrundlage.

Kranken- und Pflegeversicherung kosten zusammen 276,33 € im Monat. Bis zur Rente in 4 Jahren sind das 13.263,84 €, eine Summe, die in vielen Plänen für die Frührente fehlt.

Die Beiträge ändern sich mit der Rente

Mit dem Rentenbeginn prüft die Krankenkasse neu, ob du in die Krankenversicherung der Rentner kommst. Erfüllst du die Vorversicherungszeit, zahlst du danach nur noch auf Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen.

Bleibst du freiwillig versichert, zählen weiter alle Einnahmen, und die Rentenversicherung zahlt einen Zuschuss zur Krankenversicherung auf die Rente. Kapitalerträge aus dem Depot bleiben dann beitragspflichtig, auch die Erträge, mit denen du die Jahre vor der Rente überbrückt hast.

Die Beiträge gehören in den Plan für die Frührente

Wer früher aufhört, braucht Geld für den Lebensunterhalt und für die Krankenkasse, bis die Rente beginnt. Wie man die Jahre mit einem Depot überbrückt, zeigt der Ratgeber Frührente mit ETF.

Deine eigenen Beiträge rechnet der KV-ohne-Arbeit-Rechner. Ob du später in die KVdR kommst, prüft der KVdR-Check.

Häufige Fragen

Zahle ich ohne Einkommen keine Krankenkasse?

Doch. Als freiwilliges Mitglied zahlst du mindestens auf 1.318,33 € im Monat (§ 240 Abs. 4 SGB V).

Zieht die Kasse den Sparer-Pauschbetrag ab?

Nein, nur eine Werbungskostenpauschale von 51,00 € im Jahr. Für die Familienversicherung zählt der Sparer-Pauschbetrag dagegen mit.

Bin ich über meinen Ehepartner familienversichert, wenn ich nicht arbeite?

Nur, wenn er gesetzlich versichert ist und dein Gesamteinkommen 565,00 € im Monat nicht übersteigt, mit einem Minijob 603,00 € (§ 10 SGB V).

Zählt das Einkommen meines privat versicherten Ehepartners?

Ja, wenn er mehr verdient als du und deine eigenen Einnahmen nicht über 2.906,25 € liegen: bis zur Hälfte eurer gemeinsamen Einnahmen, höchstens 2.906,25 € im Monat.

Macht mich ein Minijob pflichtversichert?

Nein. Als freiwilliges Mitglied zahlst du auf den Verdienst aus dem Minijob keinen Krankenversicherungsbeitrag, wohl aber den zur Pflegeversicherung.

Quellen

Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der KV-ohne-Arbeit-Rechner.

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