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Steuernachzahlung als Rentner: Vorauszahlungen und Rücklage

Stand: Oktober 2026

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 13.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Von der Rente behält niemand Steuer ein, sie kommt erst mit dem Steuerbescheid nach dem Jahr. Mit dem ersten Bescheid setzt das Finanzamt außerdem Vorauszahlungen fest, an vier Terminen im Jahr je ein Viertel. Darum fällt der erste Bescheid so hoch aus, und mit einer Rücklage im Monat lässt er sich vorbereiten.

Von der Rente geht keine Steuer ab

Die Rentenversicherung zahlt die Rente nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung aus, ohne Lohnsteuer. Sie meldet die Rente aber jedes Jahr dem Finanzamt, mit der Rentenbezugsmitteilung (§ 22a EStG).

Eine Steuererklärung ist Pflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt (§ 25 EStG, § 56 EStDV). Kommt neben der Rente Arbeitslohn dazu, reichen schon mehr als 410 € andere Einkünfte (§ 46 EStG).

Rechenbeispiel: 687,00 € Steuer im Jahr

Eine Rente von 1.913,40 € mit Beginn 2026 ergibt nach dem Rentenfreibetrag und den Abzügen 16.260,55 € zu versteuerndes Einkommen. Die Einkommensteuer beträgt 687,00 € im Jahr, das sind 57,25 € im Monat.

Abgezogen wird davon nichts, die Steuer kommt mit dem Bescheid nach dem Jahr. Wer jeden Monat 57,25 € beiseitelegt, hat den Betrag beisammen, wenn der Bescheid kommt.

Vorauszahlungen: vier Termine im Jahr

Mit dem ersten Bescheid setzt das Finanzamt Vorauszahlungen für das laufende Jahr fest, nach der Steuer des letzten Bescheids (§ 37 Abs. 3 EStG). Sie sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig (§ 37 Abs. 1 EStG), je ein Viertel, im Beispiel 171,75 €.

Vorauszahlungen gibt es nur, wenn die Einkommensteuer mindestens 400 € im Jahr und 100 € je Termin beträgt (§ 37 Abs. 5 EStG); Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer folgen ihr. Sie sind keine zusätzliche Steuer, sondern dieselbe Steuer, nur früher gezahlt; der nächste Bescheid rechnet sie an.

Im ersten Bescheid kommen zwei Jahre zusammen

Im Jahr des ersten Bescheids treffen zwei Beträge aufeinander: die Nachzahlung für das abgelaufene Jahr und die Vorauszahlungen für das laufende. Termine, die schon vorbei sind, holt das Finanzamt mit dem Bescheid nach (§ 37 Abs. 4 EStG).

Kommt der Bescheid im Herbst, werden im Beispiel binnen weniger Wochen 1.202,25 € fällig: 687,00 € Nachzahlung und drei Vorauszahlungen von zusammen 515,25 €. Wer mehrere Jahre keine Erklärung abgegeben hat, zahlt für jedes Jahr nach, für zwei Jahre im Beispiel 1.374,00 €.

Vorauszahlungen lassen sich anpassen

Sinkt das Einkommen, etwa weil ein Nebenjob endet, kann das Finanzamt die Vorauszahlungen auf Antrag herabsetzen (§ 37 Abs. 3 EStG). Steigt es, kann es sie ebenso erhöhen.

Wie viel Steuer deine Rente kostet, rechnet der Rentenbesteuerung-Rechner, mit der Vorauszahlung im Quartal. Bis zu welcher Rente gar keine Steuer anfällt, zeigt der Steuerfreie-Rente-Rechner.

Fehlende Jahre fordert das Finanzamt nach

Das Finanzamt kennt die Rente aus der Rentenbezugsmitteilung und fordert eine Erklärung an, wenn keine kommt. Für Jahre ohne Erklärung setzt es die Steuer fest, auch mehrere Jahre rückwirkend, und verlangt für späte Nachzahlungen Zinsen (§ 233a AO).

Wann eine Erklärung Pflicht ist und wann sie freiwillig Geld zurückbringt, steht im Artikel Steuererklärung für Rentner. Ab welcher Rente überhaupt Steuer anfällt, erklärt Ab wann müssen Rentner Steuern zahlen.

Häufige Fragen

Zieht die Rentenversicherung die Steuer ab?

Nein. Sie behält keine Lohnsteuer ein und meldet die Rente nur dem Finanzamt (§ 22a EStG); die Steuer setzt das Finanzamt mit dem Bescheid fest.

Sind Vorauszahlungen eine zusätzliche Steuer?

Nein. Sie sind die Steuer des laufenden Jahres, vorab in vier Raten gezahlt, im Beispiel je 171,75 € (§ 37 EStG); der nächste Bescheid rechnet sie an.

Ist die Steuererklärung für Rentner Pflicht?

Ja, sobald der Gesamtbetrag der Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt (§ 25 EStG, § 56 EStDV). Das Finanzamt kennt die Rente ohnehin aus der Rentenbezugsmitteilung.

Wie viel lege ich jeden Monat zurück?

Ein Zwölftel der Jahressteuer, im Beispiel 57,25 €. Damit sind Nachzahlung und Vorauszahlungen gedeckt, solange die Rente gleich bleibt.

Kann ich die Vorauszahlungen senken lassen?

Ja, auf Antrag, wenn das Einkommen sinkt (§ 37 Abs. 3 EStG). Unter 400 € Einkommensteuer im Jahr setzt das Finanzamt gar keine fest.

Quellen

Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Rentenbesteuerung-Rechner.

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