Zum Inhalt springen
RuhestandsklarZum Planer

Einmalzahlung oder Rente: Steuer, Krankenkasse und Break-even

Stand: Oktober 2026

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 13.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Am Ende einer Direktversicherung, einer privaten Rentenversicherung oder eines Riester-Vertrags wählst du zwischen Kapital und Monatsrente. Die Steuer hängt vom Vertragstyp ab, nicht von deiner Wahl allein. Ob sich die Rente lohnt, zeigt das Alter, ab dem die Summe der Renten das Kapital einholt.

Der Rentenfaktor macht das Angebot vergleichbar

Der Rentenfaktor sagt, wie viel Monatsrente der Versicherer für 10.000 € Kapital zahlt. Im Beispiel stehen 60.000 € Kapital oder 250,00 € im Monat ab 65 Jahren zur Wahl, das ist ein Rentenfaktor von 41,67 €. Nach Steuer und Beiträgen holt die Rente die Einmalzahlung im Alter von 80 Jahren und 8 Monaten ein.

Bringt das Kapital 3 % Rendite im Jahr, rückt das Break-even-Alter auf 86 Jahre und 1 Monate. Ein Mann mit 65 lebt laut Sterbetafel im Schnitt noch 17,97 Jahre, eine Frau 21,10. Die Sterbetafel ist eine Momentaufnahme der heutigen Sterblichkeit, keine Vorhersage für dich. Beide Wege rechnet der Einmalzahlung-oder-Rente-Rechner.

Bei der Direktversicherung ist beides voll steuerpflichtig

Beruhen die Beiträge auf steuerfreier Entgeltumwandlung, ist jede Auszahlung voll steuerpflichtig, als Kapital wie als Rente (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Die Fünftelregelung gilt dafür nicht; bei Direktzusage und Unterstützungskasse kann sie greifen, wenn die Zahlung zusammengeballt zufließt. Bei 20.000 € anderem Einkommen kostet die Einmalzahlung 21.145,56 € Steuer, die Rente 58,42 € im Monat. Für alte Verträge mit pauschal versteuerten Beiträgen gilt beim Kapital das alte Recht der Lebensversicherung (§ 22 Nr. 5 Satz 2 Buchst. b EStG).

In der KVdR zahlst du auf die Einmalzahlung Kranken- und Pflegebeiträge, verteilt auf 120 Monate zu je einem Hundertzwanzigstel (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V). In der Krankenversicherung bleiben 197,75 € im Monat frei (§ 226 Abs. 2 SGB V), die Pflegeversicherung kennt nur eine Freigrenze. Im Beispiel sind das 72,28 € im Monat, zusammen 8.673,60 €, die Rente kostet 18,38 € im Monat. Die Beiträge mindern zehn Jahre lang die Steuer, zusammen um 2.325,43 €; netto bleiben 32.506,27 € Kapital oder 173,20 € Rente im Monat.

Frei bleiben Leistungen aus Beiträgen, die du nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses als alleiniger Versicherungsnehmer selbst gezahlt hast (§ 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V). Mehr dazu unter Doppelverbeitragung, die laufenden Beiträge zeigt der Betriebsrente-Rechner.

Bei der privaten Rentenversicherung zählt nur der Ertrag

Nimmst du das Kapital, versteuerst du nur den Ertrag, also Auszahlung minus Beiträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG). Läuft der Vertrag mindestens zwölf Jahre und bist du bei der Auszahlung mindestens 62, zählt die Hälfte des Ertrags zum persönlichen Steuersatz. Für Verträge vor 2012 reicht ein Alter von 60 (§ 52 Abs. 28 EStG). Sonst trägt der ganze Ertrag die Abgeltungsteuer.

Als private Rentenversicherung bringt das Beispiel 15.000,00 € Ertrag, 1.681,00 € Steuer und 58.319,00 € netto. Die Rente versteuerst du nur mit dem Ertragsanteil, bei Beginn mit 65 sind das 18 % (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a bb EStG). Netto bleiben 238,83 € im Monat, das Kapital holt die Rente mit 85 Jahren und 5 Monaten ein. In der KVdR kostet die private Rentenversicherung keine Beiträge.

Riester ist voll steuerpflichtig, Kapital gibt es nur zum Teil

Leistungen aus geförderten Riester-Beiträgen sind voll steuerpflichtig, als Rente wie als Kapital (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Die Zwölf-Jahre-Regel stammt aus der alten Lebensversicherung und gilt hier nicht, die Abgeltungsteuer ebenso wenig. Zu Beginn der Auszahlung kannst du bis zu 30 % des Kapitals auf einmal nehmen, der Rest wird verrentet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AltZertG).

Für eine Teilauszahlung von 60.000 €, also 30 % eines größeren Vertrags, kostet sie im Beispiel 21.145,56 € Steuer. Mehr Kapital ist eine schädliche Verwendung, dann gehen Zulagen und Steuervorteile zurück (§ 93 Abs. 1 EStG). Ganz abfinden darf der Anbieter nur eine Kleinbetragsrente (§ 93 Abs. 3 EStG), Einzelheiten unter Riester-Auszahlung.

Häufige Fragen

Ist die Einmalzahlung aus der Direktversicherung frei von Krankenkasse?

Nein. In der KVdR wird sie auf 120 Monate verteilt und mit dem vollen Satz verbeitragt, alte Verträge eingeschlossen (§ 229 Abs. 1 Satz 3 SGB V). In der Krankenversicherung bleiben 197,75 € im Monat frei.

Gilt die Fünftelregelung für die Direktversicherung?

Nein. Leistungen aus Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds fallen unter § 22 Nr. 5 EStG und werden ohne Fünftelregelung besteuert. Bei Direktzusage und Unterstützungskasse kann sie greifen, wenn die Zahlung zusammengeballt zufließt.

Ist eine Lebensversicherung nach zwölf Jahren steuerfrei?

Nur ein Altvertrag aus der Zeit vor 2005, wenn er die alten Bedingungen erfüllt (§ 52 Abs. 28 Satz 5 EStG). Bei neueren Verträgen wird nach zwölf Jahren und ab 60 oder 62, je nach Vertragsjahr, die Hälfte des Ertrags besteuert. Riester ist von beidem ausgenommen und voll steuerpflichtig.

Kann ich mir bei Riester alles auszahlen lassen?

Nein, ohne Folgen nur bis 30 % des Kapitals zu Beginn der Auszahlung. Mehr ist eine schädliche Verwendung, dann gehen Zulagen und Steuervorteile zurück (§ 93 Abs. 1 EStG). Ganz abfinden darf der Anbieter nur eine Kleinbetragsrente.

Sagt die Lebenserwartung, ob sich die Rente lohnt?

Nein. Sie ist ein Durchschnitt aus der Sterbetafel und keine Vorhersage für dich. Sie zeigt nur, ob das Break-even-Alter vor oder nach dem Durchschnitt liegt.

Quellen

Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Einmalzahlung-oder-Rente-Rechner.

Im Planer weiterrechnen

Der Planer rechnet dein ganzes Leben durch: Rente, Depot, Entnahmen, Steuern und Krankenversicherung, Jahr für Jahr mit Rechenweg. Deine Daten bleiben in deinem Browser.

Planer kostenlos starten