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Abschläge ausgleichen Rechner: Rentenpunkte kaufen mit der Ausgleichszahlung

Stand: Oktober 2026

Wer früher in Rente geht, kann den Abschlag mit einer Zahlung an die Rentenversicherung ausgleichen, ganz oder teilweise (§ 187a SGB VI). Der Rechner zeigt den Preis je Entgeltpunkt, die Kosten des Ausgleichs, die Rente, die dazukommt, brutto und netto, die Steuerersparnis über bis zu drei Jahre und das Alter, ab dem sich die Zahlung zurückgezahlt hat.

Gerechnet wird mit den Werten von 2026: Beitragssatz, vorläufiges Durchschnittsentgelt, Rentenwert, Steuertarif und Höchstbetrag für Altersvorsorge.

Deine Eingaben bleiben in deinem Browser: Der Rechner rechnet auf deinem Gerät und sendet nichts davon an unseren Server, außer du lässt dir die Rechnung unten per E-Mail schicken.

Deine Angaben

Es bestimmt deine Regelaltersgrenze und damit die Zahl der Monate mit Abschlag. Für das Jahr des Rentenbeginns nimmt der Rechner einen Geburtstag im Januar an.

Geplanter Rentenbeginn

Dein Alter im ersten Rentenmonat, die vollen Jahre.

Die Monate über die vollen Jahre hinaus; 0, wenn keine.

Mit 45 Versicherungsjahren gibt es ab einem bestimmten Alter eine Rente ohne Abschlag; vorher gilt der Abschlag wie mit 35 Jahren.

Die Punkte, die du bis zum geplanten Rentenbeginn erreichst. Die Rentenversicherung nennt sie in ihrer Auskunft zur Ausgleichszahlung.

Ausgleich

Du kannst den Abschlag ganz oder zum Teil ausgleichen; Teilzahlungen sind zulässig (§ 187a Abs. 3 SGB VI).

Der Rechner verteilt die Zahlung gleichmäßig auf 1 bis 3 Jahre und rechnet die Steuerersparnis für jedes Jahr.

Dein zu versteuerndes Einkommen ohne die Ausgleichszahlung, in jedem Jahr der Zahlung gleich, einzeln veranlagt.

Deine übrigen Beiträge zur Altersvorsorge im Jahr: gesetzliche Rentenversicherung mit Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, berufsständisches Versorgungswerk und Basisrente (Rürup) zusammen. Sie zählen mit zum Höchstbetrag von 30.826,00 €, bis zu dem Altersvorsorge abziehbar ist. Keine: 0.

Dein Ausgleich

Der Ausgleich kostet 65.012,53 € und bringt 244,92 € Rente im Monat mehr.

Monate mit Abschlag
48 Monate
Zugangsfaktor
0,856
Entgeltpunkte weniger durch den Abschlag
− 5,76
Preis je Entgeltpunkt
9.661,58 €
Ausgeglichene Entgeltpunkte
5,76
Ausgleichszahlung
65.012,53 €
Rente im Monat mehr, brutto
+ 244,92 €
Rente im Monat mehr, netto geschätzt
+ 185,77 €
Steuerersparnis über 3 Jahre
− 18.711,00 €
Kosten nach Steuerersparnis
46.301,53 €
Zurückgezahlt mit
83 Jahren und 10 Monaten

Im Druckdialog „Als PDF sichern“ wählen. So nimmst du die Rechnung mit, etwa zu deiner Partnerin, deinem Partner oder in eine Beratung.

Dein Rentenjahr

Wir schicken dir diese Rechnung als Link und melden uns, wenn sich die Zahlen für dein Rentenjahr ändern. Keine weiteren Mails.

Ein Entgeltpunkt kostet den Beitragssatz von 18,6 % auf das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944,00 € (§ 187 Abs. 3 SGB VI). Für den Ausgleich wird dieser Betrag durch den Zugangsfaktor von 0,856 geteilt, weil auch die gekauften Punkte gemindert werden (§ 187a Abs. 3 SGB VI).

Die Zahlung ist Altersvorsorge und als Sonderausgabe abziehbar, zusammen mit deinen übrigen Rentenbeiträgen bis zum Höchstbetrag von 30.826,00 € im Jahr (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 EStG); über 3 Jahre sind es 58.998,00 €. Gerechnet ist die Einkommensteuer mit Solidaritätszuschlag nach dem Tarif von heute, einzeln veranlagt, ohne Kirchensteuer.

Netto geschätzt für einen Rentenbeginn im Jahr 2027 mit einer Rente von 1.455,88 € vor dem Ausgleich, in der Krankenversicherung der Rentner mit Kindern und einem Zusatzbeitrag von 3,36 %, ohne weitere Einkünfte, nach den Werten von 2026. Zurückgezahlt heißt: Die netto zusätzliche Rente hat die Kosten nach Steuer erreicht, ohne Zinsen und ohne Rentenerhöhungen.

Ausgleichen kann, wer die Auskunft der Rentenversicherung dazu erhalten hat, ab dem 50. Geburtstag und bis zur Regelaltersgrenze (§ 187a SGB VI); mit 45 Versicherungsjahren nur bis zu dem Alter, ab dem die Rente ohne Abschlag möglich ist (§ 187a Abs. 1 Satz 3 SGB VI). Gerechnet ist eine Zahlung vor dem Rentenbeginn. Eine Erstattung gezahlter Beiträge gibt es nicht.

So rechnet der Rechner

Der Rechner geht in fünf Schritten vor, nach SGB VI und EStG. Das Beispiel: Geburtsjahr 1964, Rentenbeginn mit 63, 40 Entgeltpunkte.

Nach welchen Regeln und Quellen alle Rechner rechnen, steht unter Methodik und Quellen.

  1. Abschlag: Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 (§ 77 SGB VI). Im Beispiel: 48 Monate, Zugangsfaktor 0,856, 5,76 Punkte weniger.

  2. Preis je Punkt: Beitragssatz mal vorläufiges Durchschnittsentgelt (§ 187 Abs. 3 SGB VI). Im Beispiel: 9.661,58 €.

  3. Ausgleich: Fehlende Punkte mal Preis, geteilt durch den Zugangsfaktor (§ 187a Abs. 3 SGB VI). Im Beispiel: 65.012,53 € für 244,92 € Rente im Monat.

  4. Steuer: Die Zahlung ist bis zum Höchstbetrag als Altersvorsorge abziehbar (§ 10 Abs. 3 EStG). Im Beispiel über 3 Jahre: 18.711,00 € Steuer weniger.

  5. Zurückgezahlt: Kosten nach Steuer geteilt durch die netto zusätzliche Rente. Im Beispiel: nach 250 Monaten, mit 83 Jahren und 10 Monaten.

Häufige Fragen

Endet der Abschlag mit der Regelaltersgrenze?

Nein. Der Abschlag gilt lebenslang (§ 77 SGB VI), und deshalb wirkt auch ein Ausgleich lebenslang. Im Beispiel bringt der ganze Ausgleich 244,92 € brutto im Monat mehr, für die ganze Rentenzeit.

Kostet der Ausgleich eines Punktes nur den Preis eines Rentenpunkts?

Nein, er kostet mehr, weil auch die gekauften Punkte um den Abschlag gemindert werden. Deshalb teilt die Rentenversicherung den Preis von 9.661,58 € durch den Zugangsfaktor (§ 187a Abs. 3 SGB VI); bei 0,856 sind es 11.286,90 € je ausgeglichenem Punkt.

Kann ich die ganze Ausgleichszahlung in einem Jahr von der Steuer absetzen?

Nur bis zum Höchstbetrag von 30.826 € im Jahr, und darauf zählen deine übrigen Rentenbeiträge mit (§ 10 Abs. 3 EStG). Im Beispiel spart die Zahlung in einem Jahr 6.237,00 € Steuer, verteilt auf 3 Jahre 18.711,00 €; § 187a Abs. 3 SGB VI erlaubt Teilzahlungen.

Bekomme ich das Geld zurück, wenn ich doch später in Rente gehe?

Nein. Eine Erstattung gezahlter Beiträge gibt es nicht (§ 187a Abs. 3 SGB VI); die Beiträge bleiben auf deinem Rentenkonto und erhöhen die Rente.

Ist die Ausgleichszahlung besser als ein ETF?

Das sagen die Zahlen allein nicht. Der Ausgleich zahlt eine lebenslange Rente, die mit dem Rentenwert angepasst und versteuert wird; im Beispiel hat er sich nach Steuer mit 83 Jahren und 10 Monaten zurückgezahlt (§ 187a SGB VI). Ein ETF hat schwankende Erträge und bleibt vererbbar, und was davon zu dir passt, hängt von deiner Lebenserwartung und deinen übrigen Einkünften ab.

So rechnet der Rechner den Ausgleich

Ausgleich nach § 187a SGB VI

Den Abschlag für einen früheren Rentenbeginn kannst du bis zur Regelaltersgrenze mit Beiträgen ausgleichen (§ 187a SGB VI), mit 45 Versicherungsjahren nur bis zu dem Alter, ab dem die Rente ohne Abschlag möglich ist (Abs. 1 Satz 3). Voraussetzung ist die Auskunft der Rentenversicherung, in der du erklärst, die Rente vorzeitig nehmen zu wollen; sie gibt es ab dem 50. Geburtstag.

Was ein Entgeltpunkt kostet

Ein Entgeltpunkt kostet 18,6 % des vorläufigen Durchschnittsentgelts von 51.944,00 €, also 9.661,58 € (§ 187 Abs. 3 SGB VI). Für den Ausgleich teilt die Rentenversicherung diesen Betrag durch den Zugangsfaktor; bei 0,856 kostet ein ausgeglichener Punkt 11.286,90 €.

Die Steuer senkt die Kosten

Die Ausgleichszahlung ist ein Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung und als Altersvorsorge abziehbar, zusammen mit deinen übrigen Rentenbeiträgen bis zum Höchstbetrag von 30.826 € im Jahr (§ 10 Abs. 3 EStG). Der Höchstbetrag ist der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, 24,7 % von 124.800 €.

Das Rechenbeispiel

Geburtsjahr 1964, Rentenbeginn mit 63, 40 Entgeltpunkte: 48 Monate Abschlag, Zugangsfaktor 0,856, es fehlen 5,76 Punkte. Der ganze Ausgleich kostet 65.012,53 € und bringt 244,92 € Rente im Monat mehr, netto etwa 185,77 €. Verteilt auf 3 Jahre sind jedes Jahr 19.666,00 € abziehbar; bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen spart das zusammen 18.711,00 € Steuer.

Ab wann sich die Zahlung zurückgezahlt hat

Nach Steuer kostet der Ausgleich im Beispiel 46.301,53 €. Bei 185,77 € netto mehr im Monat ist das nach 250 Monaten zurückgezahlt, mit 83 Jahren und 10 Monaten, ohne Zinsen und ohne Rentenerhöhungen.

Was der Rechner nicht rechnet

Der Rechner nimmt dein Einkommen und deine Rentenbeiträge in jedem Zahlungsjahr gleich an und rechnet mit dem Steuertarif und den Werten von heute; der Preis je Punkt steigt in der Regel jedes Jahr mit dem Durchschnittsentgelt. Er rechnet eine Zahlung vor dem Rentenbeginn und für das Jahr des Rentenbeginns einen Geburtstag im Januar. Das Netto schätzt er für die Krankenversicherung der Rentner mit Kindern, ohne Kirchensteuer und ohne weitere Einkünfte. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, die Zusammenveranlagung, den gekürzten Höchstbetrag für Beamte und andere ohne eigene Beiträge (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG) und den genauen Betrag aus der Auskunft der Rentenversicherung rechnet er nicht.

Im Planer weiterrechnen

Der Planer rechnet deinen Rentenbeginn mit Abschlag und die Jahre davor mit deinem Depot und vergleicht Szenarien, etwa einen Rentenbeginn mit 63 und zur Regelaltersgrenze.

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