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Witwenrente mit eigener Rente: was angerechnet wird und was sich ändert

Stand: Oktober 2026

Von Anel Bejtovic, Bejtovic Capital UG (haftungsbeschränkt) · Veröffentlicht am 13.10.2026 · Gerechnet nach den Regeln für 2026.

Die Witwenrente endet nicht, wenn die eigene Altersrente beginnt; beide werden nebeneinander gezahlt. Angerechnet werden 40 % des Nettoeinkommens über dem Freibetrag von 1.122,53 € im Monat. Das Beispiel zeigt den Wechsel vom Lohn zur eigenen Rente und wie beide Renten versteuert werden.

Beide Renten werden gezahlt

Viele erwarten, dass die Witwenrente mit 67 endet oder gegen die eigene Rente getauscht wird. Beides stimmt nicht: Die große Witwenrente läuft lebenslang, solange du nicht wieder heiratest, und die eigene Rente kommt dazu (§ 46 SGB VI).

Die eigene Rente ändert nur die Höhe der Witwenrente, über die Einkommensanrechnung (§ 97 SGB VI). Wie die Anrechnung im Einzelnen funktioniert, steht im Artikel Witwenrente und eigenes Einkommen.

Angerechnet werden 40 % über dem Freibetrag

Vom Nettoeinkommen zieht die Rentenversicherung den Freibetrag ab, das 26,4-fache des Rentenwerts, derzeit 1.122,53 €. Vom Rest mindern 40 % die Witwenrente.

Das Nettoeinkommen ist kein echtes Netto, sondern das Brutto nach einem pauschalen Abzug (§ 18b Abs. 5 SGB IV). Vom Lohn gehen 40 % ab, von einer eigenen gesetzlichen Rente nur 14 %, bei einem Beginn vor 2011 13 %.

Rechenbeispiel: vom Lohn zur eigenen Rente

Der verstorbene Ehemann bezog 1.800 € Rente, die große Witwenrente beträgt 990 €. Solange die Witwe 2.000 € brutto verdient, zählen nach dem Abzug 1.200,00 €, also 77,47 € über dem Freibetrag, und angerechnet werden 30,99 €.

Es bleiben 959,01 € Witwenrente im Monat. Beginnt ihre eigene Rente von 1.500 €, zählen nach dem kleineren Abzug 1.290,00 €, und die Witwenrente sinkt auf 923,01 €.

Der kleinere Abzug macht den Unterschied: Eine Rente zählt netto mehr als ein gleich hoher Lohn. Arbeitest du neben der eigenen Rente weiter, zählen beide Einkommen. Den Wechsel meldest du der Rentenversicherung, die die Anrechnung dann neu berechnet.

Beide Renten werden zusammen versteuert

Die Witwenrente ist steuerpflichtig wie jede gesetzliche Rente, mit dem Besteuerungsanteil. Weil sie der Rente des Verstorbenen folgt, zählt dessen Laufzeit in Jahren und Monaten mit (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 8 EStG; BMF-Schreiben vom 19.08.2013, Rz. 224 f.), und der Anteil liegt nie unter 50 %.

Bezog er seine Rente genau elf Jahre, gilt für eine Witwenrente ab 2026 der Anteil des Jahres 2015, 70 % statt 84 %. Die eigene Rente hat ihren eigenen Anteil, und beide kommen mit allen anderen Einkünften in die Steuererklärung.

Mit jeder Rentenerhöhung steigt auch die Witwenrente

Die Witwenrente steigt zum 1. Juli um denselben Satz wie alle Renten, zuletzt um 4,24 % (§ 65 SGB VI). Zugleich steigt der Freibetrag, weil er am Rentenwert hängt.

Steigt die eigene Rente im selben Maß, gleicht sich die Anrechnung damit zum großen Teil aus. Nur das Mehr über dem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet.

Im Sterbevierteljahr gibt es einen Vorschuss

In den drei Monaten nach dem Sterbemonat, dem Sterbevierteljahr, gibt es die Rente des Verstorbenen ungekürzt und ohne Anrechnung, im Beispiel 1.800 € im Monat (§ 67, § 97 Abs. 1 Satz 2 SGB VI). Einen Vorschuss in Höhe der dreifachen Rente des Sterbemonats zahlt der Renten Service der Deutschen Post, wenn du ihn binnen 30 Tagen nach dem Tod dort beantragst; die Frist nennt der Renten Service.

Der Antrag auf den Vorschuss gilt zugleich als Antrag auf Witwenrente (§ 115 Abs. 2 SGB VI); die Rentenversicherung fordert danach an, was noch fehlt. Die eigenen Zahlen rechnet der Witwenrente-Rechner.

Häufige Fragen

Endet die Witwenrente mit 67?

Nein. Die große Witwenrente wird lebenslang gezahlt, auch über die Regelaltersgrenze hinaus, solange du nicht wieder heiratest; nur die Anrechnung ändert sich (§ 46, § 97 SGB VI).

Wird meine eigene Rente ganz von der Witwenrente abgezogen?

Nein. Angerechnet werden 40 % des pauschalen Nettos über dem Freibetrag von 1.122,53 €; im Beispiel bleiben bei 1.500 € eigener Rente 923,01 € Witwenrente.

Wie wird die Witwenrente neben der eigenen Rente versteuert?

Beide kommen zusammen in die Steuererklärung, jede mit ihrem Besteuerungsanteil; der der Witwenrente richtet sich nach der Rente des Verstorbenen, im Beispiel 70 %. Steuer fällt erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € liegt.

Was bringt die Rentenerhöhung bei Witwenrente und eigener Rente?

Beide steigen zum 1. Juli um denselben Satz, zuletzt um 4,24 %. Weil der Freibetrag mitsteigt, wächst die Anrechnung nur mit dem Teil, der über dem Freibetrag liegt.

Wie bekomme ich den Vorschuss für das Sterbevierteljahr?

Beim Renten Service der Deutschen Post, binnen 30 Tagen nach dem Tod. Dieser Antrag gilt zugleich als Antrag auf Witwenrente (§ 115 Abs. 2 SGB VI).

Quellen

Mit deinen eigenen Zahlen rechnet der Witwenrente-Rechner.

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