Netto-Rente-Rechner
Deine Angaben
Deine voraussichtliche Regelaltersrente aus deiner Renteninformation, vor Abzügen und ohne Abschlag.
Es bestimmt, welcher Teil deiner Rente steuerpflichtig ist. Möglich sind die Jahre 2005 bis 2100; hat deine Rente vor 2005 begonnen, gib 2005 ein, denn für alle früheren Rentenbeginne gilt derselbe Anteil.
Eine Betriebsrente aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, brutto. Aus steuerfrei gezahlten Beiträgen (§ 3 Nr. 63 EStG) ist sie voll steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5 Satz 1 EStG); eine lebenslange Rente aus versteuerten Beiträgen nur mit dem Ertragsanteil, das wählst du darunter. Für eine Direktzusage mit Versorgungsfreibetrag rechnet der Betriebsrente-Rechner genauer. Keine: 0.
Andere steuerpflichtige Einkünfte nach Abzug ihrer Kosten, etwa aus einer Vermietung; ohne Kapitalerträge und ohne Arbeitslohn. Keine: 0.
Kirchensteuer zieht die Rentenversicherung nicht ab; das Finanzamt setzt sie mit der Einkommensteuer fest. Wählst du dein Bundesland, rechnet der Rechner mit dessen Satz.
Ergebnis im Monat
Netto-Rente: 1.615,44 € im Monat
- Bruttorente
- 1.913,40 €
- Krankenversicherung
- − 171,83 €
- Pflegeversicherung
- − 68,88 €
- Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag
- − 57,25 €
- Netto-Rente
- 1.615,44 €ruhestandsklar.com
- Vorauszahlung im Quartal
- 171,75 €
Ein Viertel der Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags im Jahr, fällig am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 Abs. 1 EStG). Das Finanzamt setzt sie erst mit dem ersten Steuerbescheid fest und rechnet mit der Steuer des letzten Bescheids (§ 37 Abs. 3 EStG); der Betrag gilt, wenn dein Einkommen gleich bleibt. Sie kommt nicht zur Steuer dazu, sie ist dieselbe Steuer, nur früher gezahlt.
Steuer im Jahr: 687,00 €; steuerpflichtiger Teil deiner Rente: 84 %.
Rechenregeln 2026, Regelstand 2026.2.
Der Rechner rechnet mit dem tatsächlichen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 3,36 % (GKV-Spitzenverband). Die amtliche Rechengröße nach § 242a SGB V liegt bei 2,9 %.
Was der Rechner nicht abbildet
Der Rechner rechnet allein oder zusammen veranlagt, mit Kirchensteuer nach dem gewählten Land und einer Betriebsrente aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds. Er kennt keinen Altersentlastungsbetrag, obwohl er einer voll steuerpflichtigen Betriebsrente ab dem Jahr nach dem 64. Geburtstag zusteht und die Steuer dann senkt (§ 24a EStG), keine Versorgungsbezüge mit Versorgungsfreibetrag, keine Kapitalerträge und keinen Zusatzbeitrag deiner eigenen Krankenkasse. Eine Betriebsrente aus steuerfreien Beiträgen rechnet er voll steuerpflichtig, eine lebenslange aus versteuerten Beiträgen mit dem Ertragsanteil, wenn du das wählst. Er rechnet mit zwölf gleichen Monaten, also ohne Rentenanpassung im Juli und ohne Rentenbeginn im Lauf des Jahres. Den Abschlag in der Pflegeversicherung für Kinder unter 25 Jahren berücksichtigt er nicht. Deine Beiträge zieht er ganz als Vorsorgeaufwendungen ab; privat Versicherte können nur den Anteil für die Basisabsicherung abziehen, ihre Steuer kann deshalb höher sein. Im Planer rechnest du mit deinem eigenen Zusatzbeitrag, mit Kapitalerträgen und mit jedem Jahr bis zum Ende deines Plans.
Gehört dein Partner keiner Kirche an, teilen die Länder die gemeinsame Einkommensteuer für die Kirchensteuer unterschiedlich auf: Baden-Württemberg und Hessen etwa nach den Steuern im Grundtarif auf die Summe der Einkünfte jedes Ehegatten, Bayern nach den Summen der Einkünfte selbst. Der Rechner nimmt für Bayern dessen Regel und für die übrigen Länder die Grundtarif-Regel; ob dein Land sie genauso regelt und ob es ein besonderes Kirchgeld erhebt, rechnet er nicht nach.
Eine Modellrechnung mit deinen Eingaben, keine Steuer-, Rechts-, Anlage- oder Rentenberatung.
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